Rahmenvertrag Schülerbeförderung Stadt Olsberg Referenznummer der Bekanntmachung: RVH-014-36-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olsberg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 59939
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schülerbeförderung Stadt Olsberg
Rahmenvertrag Schülerbeförderung Stadt Olsberg
Los 1
Einzugsgebiet der Schule an der Ruhraue, Stadionstraße 5, 59939 Olsberg.
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zur Schule an der Ruhraue, Olsberg. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Los 2
Einzugsgebiet der Schule an der Ruhraue, Stadionstraße 5, 59939 Olsberg.
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zur Schule an der Ruhraue, Olsberg. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Los 3
Einzugsgebiet der Schule an der Ruhraue, Stadionstraße 5, 59939 Olsberg.
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zur Schule an der Ruhraue, Olsberg. Die Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende
Berufsbzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das
Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der
Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das
Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§
123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf
sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw.
ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG
nicht vorliegen.Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten
Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der
Gemeinschaft einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung inBezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende
Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
DerAuftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der
eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für
den Bieter gefordert werden.
Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
über den Umsatz im Geschäftsbereich der Beförderung von
behinderten Menschen jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018).
1) Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes (Fahrzeugtyp,
Anzahl der Plätze - getrennt nach Sitz- undRollstuhlplatz-,
Baujahr und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder
Neuanschaffung).
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung neu angeschafft
werden müssen, ist dieses zubenennen. Darüber hinaus ist
darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum
Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des
Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge die
Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der
Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu
erläutern.
2) Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von Menschen
mit Behinderung" benennen. Die Referenzen sollten
hinsichtlich
ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit
Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst
vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein.
Gemäß § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowiedie technische
und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Falle
nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügungstehen. Dieser Nachweis ist
bereits mit dem Angebot zu führen.
Zur Auftragsausführung muss der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft im Besitz einer gültigen Genehmigung zur
gewerblichen Personenbeförderung gemäß
Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor
Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Zur Auftragsausführung muss das Fahrpersonal (Fahrerin/
Fahrer) eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die
Führerscheinklasse D bzw. D1 besitzen.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag
(siehe
Vergabeunterlagen) und die Besonderen Vertragsbedingungen
gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt die Vergabe im Namen und im Auftrag der Stadt Olsberg als Träger der Schule an der Ruhraue durch.
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur
Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei
"A.2_Kalkulationsgrundlagen" (exemplarische
Adressen und Besonderheiten der zu befördernden Personen)
verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher
nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Die
Anforderung ist mit dem den Vergabeunterlagenbeiliegenden
Vordruck per E-Mail an die im Vordruck benannte
Ansprechperson unterschriebeneinzureichen. Erst nach Erhalt
der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die
Einhaltung
der datenschutzrechtlichenBestimmungen) wird der
Zugangscode für diese Kalkulationsgrundlagen zugesandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom
Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Unterlagen können in elektronischer Form bis
zum 01.10.2021 gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.