Durchführung und Koordination von Lolli-Tests in den Kinder-Tageseinrichtungen der Stadt Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 53-02-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung und Koordination von Lolli-Tests in den Kinder-Tageseinrichtungen der Stadt Leverkusen
Durchführung und Koordination von Lolli-Tests in den Kinder-Tageseinrichtungen der Stadt Leverkusen einschließlich Lieferung an die/Abholung in den Einrichtungen an den jeweiligen Tagen der Testdurchführung und Verbringung zum Labor sowie anschließende Auswertung
Stadt Leverkusen Friedrich-Ebert-Platz 1 51373 Leverkusen
Der Rat der Stadt Leverkusen hat beschlossen, auch in den Tageseinrichtungen für Kinder Lolli-Tests zur Identifizierung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus in Form eines PCR-Pooltests durchzuführen. Daher beabsichtigt die Stadt Leverkusen, nach den Herbstferien 2021 diese sogenannte Lolli-Testung für Kinder in den Leverkusener Tageseinrichtungen umzusetzen. Dabei soll die Testung in insgesamt 89 Tageseinrichtungen für Kinder bei ca. 5.953 Kindern erfolgen. Die Lolli-Testung soll je Kind zweimal in der Woche durchgeführt werden.
Gegenstand der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung und Lieferung des erforderlichen Testmaterials einschließlich (soweit erforderlich) Schulung des in den Einrichtungen beschäftigten pädagogischen Personals zur Anwendung der Tests, die Abholung der Tests in den Einrichtungen an den jeweiligen Tagen der Testdurchführung und Verbringung zum Labor sowie anschließende Auswertung noch am selben Tag der Testung.
Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
Die Leistungen sollen vom Auftragnehmer im Zeitraum vom 01. November 2021 bis zum 31. Januar 2022 erbracht werden, mit der Option folgender Verlängerungen für den Auftraggeber:
- 01. Februar 2022 - 30. April 2022
- 01. Mai 2022 - 31. Juli 2022
- 01. August 2022 - 31. Oktober 2022
- 01. November 2022 - 31. Januar 2023
- 01 Februar 2023 - 30. April 2023
- 01. Mai 2023 - 31. Juli 2023.
Die vorgenannten Verlängerungsoptionen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (z. B. Handelsregister) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister).
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen), zu Einträgen im Gewerbezentralregister und zur Richtigkeit der Erklärungen in Bezug auf die Eignung entsprechend dem Formblatt "Erklärung zu §§ 123, 124 GWB"
Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Angaben zum Gesamtumsatz (in Euro) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Formblatt in Anlage A 08.
Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben
Erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers, insbesondere falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sollen die Unternehmen eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen:
- Erklärung zur Einhaltung der erforderlichen Qualitätsstandards (Akkreditierung nach DIN EN ISO 15189, ISO/IEC 17025 bzw. Ernennung zum WHO-COVID-19-Referenzlabor oder gleichwertiger Nachweis eines zuständigen Qualitätskontrollinstituts).
- Benennung von Referenzen aus den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Angebote endet) zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Leistungen entsprechend dem Formblatt in Anlage A 06.
Von jedem Bieter sind dabei folgende Angaben zu den Referenzprojekten zu machen:
- Bezeichnung des Projekts und Inhalt des Referenzprojektes
- Beschreibung der ausgeführten Dienstleistungen
- Erbringungszeitraum
- Umfang der Dienstleistungen
- Auftragsvolumen (brutto)
- Name des Ansprechpartners beim Leistungsempfänger, Adresse, Telefonnummer und E-Mai-Adresse
Abschnitt IV: Verfahren
Die Durchführung und Koordniation der Tests muss nach Ende der Herbstferien zum 01.11.2021 sichergestellt sein, die Angebotsfrist wurde daher auf 26 Tage geringfügig gekürzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber ist nicht möglich. Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1D6BL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.