Umweltverträglichkeitsstudie mit Artenschutzbeitrag und Faunistischen Kartierungen - B63n OU Hamm Südabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 5548/20n
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltverträglichkeitsstudie mit Artenschutzbeitrag und Faunistischen Kartierungen - B63n OU Hamm Südabschnitt
Die Stadt Hamm plant im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Straßen.NRW) den Neubau eines Teilstücks der Bundesstraße B 63. Mit Planungsvereinbarung vom 13.03.2019 wurden sämtliche Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung an die Stadt Hamm übertragen. Die beabsichtigte neue Trasse beginnt an der L 665 in der Gemeinde Bönen im Kreis Unna. Sie führt entlang der DB-Strecke Dortmund-Hamm ins Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Hamm und endet dort vor dem Datteln-Hamm-Kanal an der L 664 (Hafenstraße). Die geplante Straße dient dem überörtlichen Verkehr und wird auf der gesamten Länge als freie Strecke geplant. Träger der Straßenbaulast ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Maßnahme ist unter der Projektnummer B63-G20-NW im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten und dort als Vordringlicher Bedarf eingestuft. Die gesamte Maßnahme wurde 2003 linienbestimmt und gliedert sich in 2 Teilprojekte (Süd- und Nordabschnitt). Der Südabschnitt (von L 665 bis ca. K 35n) wurde 2006 überarbeitet und neu abgestimmt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen für die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie sowie eines Artenschutzbeitrags und Faunistischer Kartierungen für den ca. 5 km langen Südabschnitt der Maßnahme. Die Leistungen im Einzelnen sind in Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung näher beschrieben.
59065 Hamm
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen zum Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Abschnitt 1.1 der Anlage 1 zur HOAI, die Erstellung eines Artenschutzbeitrags sowie faunistische Leistungen für den Südabschnitt der geplanten neuen OU Hamm im Zuge der B 63 (siehe die nähere Beschreibung des Vorhabens in Abschnitt II.1.4 dieser Bekanntmachung.
In diesem Südabschnitt wird die linienbestimmte Streckenführung beibehalten. Eine Ermittlung Konfliktarmer Korridore ist daher nicht erforderlich. Eine Gegenüberstellung von Planungsvarianten beschränkt sich dabei auf die Ausbildung von Knotenpunkten oder die Höhenlage der geplanten Straße. Für die bestimmte Strecke ist eine Umweltverträglichkeitsstudie nach derzeitigem Stand der Regelwerke zu erarbeiten.
Durch die Linienbestimmungsverfahren liegen aus den Jahren 1995 und 2006 2 Umweltverträglichkeitsstudien vor. Die UVS von 1995 betrachtet im Südabschnitt Varianten für den Anschluss an die ehemalige Bundesstraße B 61 (heute Landesstraße L 664). Die UVS von 2006 untersuchte Varianten eines Anschlusses statt an die L 664 an die Landesstraße L 665 in Bönen-Nordbögge. Die Kombination der in beiden Studien ermittelten Vorzugsvarianten entspricht der durch das BMV bestimmten aktuellen Linie.
Für den Bereich des Wiescherbachs westlich der geplanten Trasse liegen durch die Planungen zur K 35n erste Faunistische Untersuchungen aus dem Jahr 2010 vor. Der Lippeverband plant in diesem Bereich eine Renaturierung des Wiescherbaches.
Auf der Grundlage der vorhandenen Unterlagen und den durchzuführenden Faunistischen Untersuchungen ist eine aktuelle Umweltverträglichkeitsstudie nach Maßgabe des MUVS und der Musterkarten UVS (BMVI) zu erstellen. Des Weiteren sind Faunistische Untersuchungen durchzuführen und der Artenschutzbeitrag zu erarbeiten. Für den Südabschnitt wurde aktuell eine Faunistische Planungsraumanalyse erarbeitet. Die Faunistischen Untersuchungen sind hierauf aufbauend durchzuführen.
Die Größe des Untersuchungsraums beträgt ca. 336 ha.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRREF3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland