Generalplanung Neubau Gebäude R.5 Universität Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: GP-2021-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA41
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Neubau Gebäude R.5 Universität Bielefeld
Generalplanerleistungen für den Neubau des Gebäudes R.5 der Universität Bielefeld (medizinisches Forschungsgebäude)
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Auf dem Universitätscampus Bielefeld findet die bauliche Realisierung der neu gegründeten medizinischen Fakultät statt. Das neu zu planende Gebäude R.5 "medizinisches Forschungsgebäude" ist eines der Gebäude, die auf dem Medizincampus errichtet werden. Der Neubau soll bis zum 2. Quartal 2024 fertiggestellt sein. In dem Gebäude sollen Büroflächen (NUF ca. 1.029 m²), Praktikumslabore, Chemie, Biologie (NUF ca. 792 m²), Laboratorien Biologie (NUF 851 m²), Seminarräume (NUF ca. 643 m²), Skills Lab (NUF ca. 1.600 m²) und ein Gastronomiebereich (NUF ca. 900 m²) untergebracht werden. Der Auftraggeber benötigt zur Unterstützung der Vorbereitung, Planung und Umsetzung des Neubauvorhabens auf dem Universitätscampus Süd der Universität Bielefeld Unterstützung durch einen Generaplaner. Der Generalplaner übernimmt die kompletten Planungsleistungen, die für die Realisierung des Gebäudes R.5 erforderlich sind. Er beauftragt, integriert und koordiniert alle einzelnen Planer-und Sachverständigenleistungen sowie sonstige Leistungen, die für den Planungs- und Umsetzungsprozess erforderlich sind. Der Generalplaner stimmt sich insoweit mit dem vom Auftraggeber noch zu beauftragenden übergeordneten Projektsteuerer ab. Der Generalplaner hat die Leistungen gem. den Leistungsbildern der HOAI 2021 sowie der AHO, Heft 17 (Brandschutz) zu erbringen. Der Generalplaner hat u.a. die Objektplanung Gebäude und Freianlagen, die Fachplanung Tragwerk, die Fachplanung technische Ausrüstung sowie die Beratungsleistungen für Bauphysik und Brandschutz zu erbringen. Darüber hinaus ist er übergeordnet für den Koordinierungs-, Kontroll- und Abstimmungsprozess aller am Projekt Beteiligten verantwortlich. Die bauliche Realisierung wird voraussichtlich gewerkeweise erfolgen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen, im Falle von Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
- Eigenerklärung Ausschlusskriterien (VHB NRW 521 EU)
Sofern einschlägig (Nachunternehmer/Eignungsleihe), sind folgende Erklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft (VHB NRW 531 EU)
- Eigenerklärung Eignungsleihe (VHB NRW 532 EU)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (VHB NRW 533 EU)
Für den Nachweis der Eignung (Bewerber und ggf. Nachunternehmer/Eignungsleiher).
- Bewerberformulare A1.1. bis A1.4
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hdrinc.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHDEPH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
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oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
- die vorstehend genannten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information des betroffenen Bieters und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrag, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).