Umbau Zufahrt Notaufnahme - Dachdeckerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0404-AJ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Zufahrt Notaufnahme - Dachdeckerarbeiten
Im Universitätsklinikum Aachen muss im Rahmen der Erweiterung der
Flächen die Zufahrt zur Notaufnahme umgebaut werden. In der Folge
dessen, wird der Lichthof 12 zum neuen Rettungsweg / Fluchtweg
ausgebaut, die Dacheinbauten mit entsprechender Brandschutz-Qualität
ausgerüstet. Die punktuellen Eingriffe in die Dachkonstruktion werden
vornehmlich im Außenbereich stattfinden, der Zugang zum Lichthof 12 ist
über den Vorplatz des Eingangsbereichs möglich.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Im Universitätsklinikum Aachen muss im Rahmen der Erweiterung der
Flächen die Zufahrt zur Notaufnahme umgebaut werden. In der Folge
dessen, wird der Lichthof 12 zum neuen Rettungsweg / Fluchtweg
ausgebaut, die Dacheinbauten mit entsprechender Brandschutz-Qualität
ausgerüstet. Die punktuellen Eingriffe in die Dachkonstruktion werden
vornehmlich im Außenbereich stattfinden, der Zugang zum Lichthof 12 ist
über den Vorplatz des Eingangsbereichs möglich.
Die Arbeiten finden auf der Südostseite des Gebäudes in der Etage E
statt. Lange Transportwege zur Baustelle sind bei der logistischen
Planung der hier beschriebenen Leistung zu berücksichtigen und in die
Positionen einzukalkulieren.
Angrenzende Bauteile wie Wände, Decken, Böden und deren Bekleidungen
sind in geringem Umfang betroffen. Eine Außentür wird bauseits neu
eingebaut, Schachtbekleidungen umgebaut / erneuert. Der Anschluss der
Dachkonstruktion an Schwellen oder die Fassade ist ebenso Teil dieser
Ausschreibung wie das Eindichten neuer F90 Gullys im Flachdach.
Die Ausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Sie werden
etappenweise entsprechend der Ablaufplanung der Projekt-/ Bauleitung
abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
- Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist
- Eigenerklärung Eignung (124) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Einzureichende Unterlagen:
- VOB/A EU - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 a EU VOB/A zu machen:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Folgende Angaben sind im Referenzblatt aufzuführen:
- Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens,
- Auftraggeber,
- Datum der Fertigstellung,
- abgewickeltes Auftragsvolumen in Millionen EURO netto
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist beigefügt.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB)
*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
*
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDKW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de