Schulhofsanierung Im Hederichsfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 119-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulhofsanierung Im Hederichsfeld
Sanierung des Schulhofs und der Flächen im Bereich des Hauptzugangs und des Hausmeistergartens.
Es handelt sich um Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Asphaltarbeiten, Natursteinarbeiten, Betonsteinarbeiten, Zaunarbeiten, Ausstattung mit Spielgeräten und Mobiliar und Vegetationsarbeiten einschl. einer 2-jährigen Pflege.
Kath. Hauptschule Im Hederichsfeld Im Hederichsfeld 19 51379 Leverkusen Opladen
Sanierung des Schulhofs und der Flächen im Bereich des Hauptzugangs und des Hausmeistergartens.
Es handelt sich um Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Asphaltarbeiten, Natursteinarbeiten, Betonsteinarbeiten, Zaunarbeiten, Ausstattung mit Spielgeräten und Mobiliar und Vegetationsarbeiten einschl. einer 2-jährigen Pflege.
Bauverzögerungen aufgrund der Witterung oder wenn sich die Maßnahme durch nicht erbrachte bauseitige Vorleistungen verzögert.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
1. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
2. Nachweis über bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 1,5 Millionen EUR für sonstige Schäden (zweifach maximiert je Versicherungsjahr)
1. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen;
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Projektbezogen sind darüber hinaus auch von präqualifizierten Bietern die folgenden Unterlagen einzureichen:
2. Nachweis der Erfahrung mit Natursteinarbeiten durch mindestens 3 Referenzobjekte aus den letzten fünf Kalenderjahren über Natursteinarbeiten vergleichbarer Größe und Ausführungsqualität. Die Referenzen müssen jeweils das Objekt in Bauart und Größe beschreiben, eine Aufzählung der ausgeführten Leistung, der Bausumme, der Bauzeit sowie Name, Anschrift und Ansprechpartner des Auftraggebers, einschließlich dessen Telefonnummern enthalten. Zudem ist objektbezogen das planende Architektur oder Landschaftsarchitekturbüro einschließlich Telefonnummer und Ansprechpartner zu benennen. Alle Angaben sind aufzulisten. Die Referenzen sind auch von Bietern einzureichen, die präqualifiziert sind.
3. Nachweis der Erfahrung durch mindestens 3 Referenzobjekte aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbarer Größe und Ausführungsqualität. Die Referenzen müssen jeweils das Objekt in Bauart und Größe beschreiben, eine Aufzählung der ausgeführten Leistung, der Bausumme, der Bauzeit sowie Name, Anschrift und Ansprechpartner des Auftraggebers, einschließlich dessen Telefonnummern enthalten. Zudem ist objektbezogen das planende Architektur oder Landschaftsarchitekturbüro einschließlich Telefonnummer und Ansprechpartner zu benennen. Alle Angaben sind aufzulisten. Die Referenzen sind auch von Bietern einzureichen, die präqualifiziert sind.
s. Vergabeunterlagen, insb. ergeben sich Vorgaben aus dem TVgG-NRW
Abschnitt IV: Verfahren
nur elektronische Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber ist nicht möglich. Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1D64R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.