Umbau Zufahrt Nota, Verkehrsflächen und Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0198-OK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Zufahrt Nota, Verkehrsflächen und Ingenieurbauwerke
Für die geplanten Erweiterungsbauten der Uniklinik RWTH Aachen im Rahmen des Investitionsprogramms des Landes NRW, Medizinische Modernisierungsprogramme (MedMoP), sind Veränderungen an den bestehenden Außen- und Verkehrsanlagen erforderlich.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Die hier zu vergebende Maßnahme beinhaltet die Umbauten im Bereich der Notaufnahme, die sich im Bereich östlich der Pauwelsstraße an der Ostseite des Klinikums befindet. Die Planungen für den Bereich der Notaufnahme umfassen die Umplanung und den Umbau der vorhandenen gestalteten Außenanlagen und Verkehrsflächen im Bereich der Zufahrt zur Notaufnahme der Uniklinik RWTH Aachen. Im Vorfeld dieses Bauvorhabens sind Leitungsarbeiten durchzuführen. Die Vorbereitung zur Verlegung eines Mittelspannungskabels ist Teil dieser Ausschreibung. Für andere Leitungen liegen separate Planungen vor. Im Rahmen der vorlaufenden Arbeiten wurde an der Ostseite des Baugebietes eine Baustelleneinrichtungsfläche (BE1) erstellt. Diese wird für diese Maßnahme übernommen und abschließend rückgebaut. Da die Baustelleneinrichtungsfläche BE1 flächenmäßig für diese Maßnahme nicht ausreichen wird, ist eine weitere Baustelleneinrichtungsfläche (BE2) anzulegen, zu unterhalten und abschließend rückzubauen. Die Baustelleneinrichtungsfläche muss an den Baufortschritt angepasst werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gangelt
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52538
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDK2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de