Sportartikel Referenznummer der Bekanntmachung: RVÜ-004-19-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Sportartikel
Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Sportartikeln
Diverse Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Rahmenvertrag über die Lieferung von Sportgeräten für die LWL-Schulen und LWL-Einrichtungen des PsychiatrieVerbundes mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten und einer maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten (max. 14.11.2025).
Der Vertrag ist von beiden Vertragsparteien ordentlich zum 14.11.2022 und sodann zum 14.11.2023 und 14.11.2024 kündbar. Eine Kündigung nach S. 2 muss durch schriftliche Erklärung bis zum 31.03. des Jahres aus-gesprochen werden. Unterbleibt eine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Ablauf des 14.11.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
- er/sie das Gewerbe angemeldet hat und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat;
- er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden ,Fassung) beachtet;
- er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufsbzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der ,Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das ,Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform´ (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 2 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar ist. Dabei sind der Name des Auftraggebers, die Telefonnummer,
Kurzbeschreibugn des Aufrags sowie die dauer/Länge der
Zusammenarbeit anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o.g. Ansprechperson spätestens
anzufordern bis: 14.10.2021.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.