Reinigungsdienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2021-0053
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistung
Ausführung von Reinigungsdienstleistungen und die Ausführung von Glas- und Rahmenreinigung (3 mal pro Jahr Fensterreinigung) für den Standort Köln (BwBM-Zentrale) im Zeitraum 01.12.2021 bis 30.11.2023 mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate
Gebäudeinnenreinigung
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Edmund-Rumpler-Straße 8-10
51149 Köln
Deutschland
Unterhaltsreinigung: Durchführung der Unterhaltsreinigung über 2 Jahre mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate
Glas- und Rahmenreinigung (Fensterreinigung)
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Edmund-Rumpler-Straße 8-10
51149 Köln
Deutschland
Glasreinigung (Fenster- und Rahmenreinigung): 3-malige Durchführung der Glasreinigung pro Jahr über 2 Jahre mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen);
1b) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate);
1c) Angabe der Nachunternehmer;
1d) Nachweis über Eintrag in die Liste der zulassungsfreien Handwerke oder Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Innung des Gebäudereiniger-Handwerks;
1e) Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB;
1f) Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe; zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
2b) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
2c) Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Angabe der jeweiligen Haftpflichtversicherungssumme für Personenschäden, Sach- und Umweltschäden, Bearbeitungsschäden etc. (die Mindesthöhe ergibt sich aus § 16 Nr. 4 des jeweiligen Vertrags über Reinigungsdienstleistung oder über Glas- und Rahmenreinigung)
(Die unter III.1.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.)
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe; zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
3a) Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten;
3b) Bestätigung, dass das für den Einsatz vorgesehene Personal durch das Führungszeugnis der Ordnungsbehörde (Polizeiliches Führungszeugnis) für den Einsatz als unbedenklich erscheinen;
3c) Dienstanweisung des Bieters (Arbeitsanweisung an das eingesetzte Personal);
3d) Abgabe der Leistung, welche von Nachunternehmern erbracht werden soll
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe; zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
Referenz(en) in Höhe von:
Los 1: 3 Referenzprojekte, die in den letzten drei Jahren betreut wurden
Los 2: 3 Referenzprojekte, die in den letzten drei Jahren betreut wurden
Detaillierte Anforderungen siehe Übersicht Geforderte Nachweise, Erläuterungen zu Abschnitt A
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu III 1.1), III 1.2) und III 1.3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.