Entsorgungsdienstleistungen PPK-Abfälle für den Kreis Viersen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-viersen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baumeister.org
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen PPK-Abfälle für den Kreis Viersen
Gegenstand der Ausschreibung sind Übernahme und Entsorgung von PPK-Abfällen aus dem Kreis Viersen, einschließlich des Betriebs mindestens einer Übernahmestelle für die PPK-Abfälle sowie gegebenenfalls des Nachtransports.
Kreis Viersen
Gegenstand der Ausschreibung sind Übernahme und Entsorgung von PPK-Abfällen aus dem Kreis Viersen, einschließlich des Betriebs mindestens einer Übernahmestelle für die PPK-Abfälle sowie gegebenenfalls des Nachtransports.
Die Vertragslaufzeit kann durch den AG einmal um 1 Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
Die Vertragslaufzeit kann durch den AG einmal um 1 Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister.
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
- Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister - bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedsstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat;
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind;
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Vermarktung von PPK-Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter Folgendes einzureichen:
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7),
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2),
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Vermarktung von PPK-Abfälllen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2).
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat;
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind;
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Vermarktung von PPK-Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter Folgendes einzureichen:
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7),
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2),
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Vermarktung von PPK-Abfälllen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2).
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf:
- das Betreiben einer oder mehrerer Übernahmestelle(n) für insgesamt mindestens 20 000 Mg/a Abfälle, und,
- die Vermarktung von mindestens 20 000 Mg/a PPK-Abfällen.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
- Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf,
- das Betreiben einer oder mehrerer Übernahmestelle(n) für insgesamt 20 000 Mg/a Abfälle, und,
- die Vermarktung von mindestens 20 000 Mg/a PPK-Abfällen
mit Angabe der übernommenen und vermarkteten Mengen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblätter III.3.3).
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf:
- das Betreiben einer oder mehrerer Übernahmestelle(n) für insgesamt mindestens 20 000 Mg/a Abfälle, und,
- die Vermarktung von mindestens 20 000 Mg/a PPK-Abfällen.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
- Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf,
- das Betreiben einer oder mehrerer Übernahmestelle(n) für insgesamt 20 000 Mg/a Abfälle, und,
- die Vermarktung von mindestens 20 000 Mg/a PPK-Abfällen
mit Angabe der übernommenen und vermarkteten Mengen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblätter III.3.3).
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkt und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und - sollte dies der Fall sein - diese Bieterinformation herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. Etwaige Bieterinformationen ändern und/oder ergänzen ggf. - abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt - die ursprünglichen Vergabeunterlagen;
2) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars "Angebotsschreiben" ist (siehe Vergabeunterlagen).;
3) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III der Vergabeunterlagen zum Teil Formblätter enthalten sind:
- Angaben Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft,
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
- Ggf.: Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- verbindliches Übernahmekonzept mit Angaben zu Übernahmestelle(n), mit Zuordnung der PPK-Abfallmengen sowie mit Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Anlage(n) für die Leistungen und Aufgaben sowie mit Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit
- Dokumentation der Transportrouten [= Ausdrucke aus dem Routenplaner von Google Maps]
- bei Eignungsleihe zusätzlich: Nachweis gem. § 47 VgV; vom Drittunternehmen: Auszug Handels-/ Berufsregister, Angaben zum Drittunternehmen und Eigenerklärungen bzgl.: Gesamtumsatz, Umsatz Vermarktung von PPK-Abfällen, Eigenerklärung über hinsichtlich der von der jeweiligen Eignungsleihe konkret betroffene Teilleistung(en), Ausschlussgründe, Betriebshaftpflicht einschließlich Umwelthaftpflicht, ggf. gemeinsame Haftung;
- Sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt seinm einen/mehrere Nachunternehmer ("NU") einzusetzen, zusätzlich: Nachunternehmerliste, Angaben zum jeweiligen NU, Auszug für den jeweiligen NU aus dem Handels- oder Berufsregister, Eigenerklärung des jeweiligen NU bzgl.: Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jeweiligen NU zum Umsatz bezüglich der von ihm auszuführenden (Teil-)Leistung(en), der von dem jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistun(en), Eigenerklärung über in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf das Betreiben einer Übernahmestelle und die Vermarktung von PPK-Abfällen, jeweils mit Angabe der übernommenen entsorgten Mengen pro Jahr, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers, bezüglich der vom jeweiligen NU konkret auszuführende(n) Teilleistung(en); Eigenerklärung des jeweiligen NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jeweiligen NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht,
- bei Bietergemeinschaften zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Andernfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrages erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bekannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs, 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland