Beschaffung Umweltmodell Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0682
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Umweltmodell
Beschaffung eines Umweltmodells für das Amt für Verkehrsmanagement
Amt für Verkehrsmanagement
Auf'm Hennekamp 45
40225 Düsseldorf
Beschaffung eines Umweltmodells für das Amt für Verkehrsmanagement
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Beschreibung der vom Bieter vorgesehenen Systembestandteile hat ausschließlich in den "Fragen an den Bietern" zu erfolgen. Hierzu zählen:
Frage an den Bieter 01: Spezifikation der Hardware
Frage an den Bieter 02: Schulungskonzept
Frage an den Bieter 03: Projektzeitenplan
Ausgefüllter EVB-IT-System-Vertrag.
Nachfolgende Eignungskriterien sind vom Bieter zwingend zu erfüllen. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren:
Referenzen über die Lieferung und erfolgreiche Abnahme von min. 3 vorzugsweise bereits eingeführten Umweltmonitoring-Systemen bzw. Potentialanalysen zur Einführung eines Umweltmodells innerhalb der letzten 5 Jahre
Die Referenzen sollen mindestens die folgenden Angaben enthalten:
Die genaue Beschreibung des Auftrages
Art des Auftraggebers und Ansprechpartner.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.