Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV U-10-21-05 OV

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unna.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYUDHYN/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYUDHYN
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Postdienstleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV U-10-21-05 OV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64110000 Postdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abholung, Vorbereitung samt Frankierung und Beförderung von Briefpostsendungen inklusive Einschreiben und internationaler Sendungen bis 1.000 gr. der Kreisstadt Unna. Es gibt nur eine Abholstelle. Nicht zu den Briefpostsendungen zählen Päckchen und Pakete.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:

Kreisstadt Unna Rathausplatz 1 59423 Unna

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abholung, Vorbereitung samt Frankierung und Beförderung von Briefpostsendungen inklusive Einschreiben und internationaler Sendungen bis 1.000 gr. der Kreisstadt Unna. Es gibt nur eine Abholstelle. Nicht zu den Briefpostsendungen zählen Päckchen und Pakete. Die Sendungsmenge beträgt etwa 200.000 / Kalenderjahr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertung Konzept / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars

(b) Aktueller Handelsregisterauszug

(c) Kopie der für die Erbringung der nachgefragten Leistung erforderlichen Lizenz nach dem PostG

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(a) Eigenerklärung über Umsätze unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars

(b) Aktuelle Bescheinigung einer Versicherung über die Existenz einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung: EUR 1 Mio. pro Schadenfall für Sach- und Personenschäden sowie EUR500.000 pro Schadenfall für Vermögensschäden; ersatzweise (vom Bieter zu begründen) eine aktuelle Bescheinigung der Versicherung, dass ein derartiger Versicherungsschutz im Auftragsfall für den Bieterbestehen wird

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(a) Referenzen über vergleichbare Leistungen unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars

(b) Aktueller Nachweis zum Qualitätsmanagement (firmenexterne Zertifizierung): Kopie eines von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig)

(c) Aktueller Nachweis zum Umweltmanagement (firmenexterne Zertifizierung): Kopie eines von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein Umweltmanagementsystem (z.B. basierend auf EMAS, DIN ENISO 14001:2015 oder gleichwertig)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/10/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/10/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:

Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1, Raum 149/1. OG, 59423 Unna

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Zur Angebotsöffnung sind Bieter gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Mitte 2025

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zusätzliche Angaben:

Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen:

(1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist. Gültig: Gültig bedeutet Wirksamkeit mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraums.

(2) Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung.

(3) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.

(4) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) (a) gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter.

(5) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formular sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieteraufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen(Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblattsind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß Ziffer III.1.1) (b) und Ziffer III.1.3) (a) vorzulegen. Wenn und soweit als anderes Unternehmen für die externe Zustellung der Briefpostsendungen die Deutsche Post AG vorgesehen wird, gerade wenn der Bieter ein Konsolidierungsunternehmen ist, dann entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Verpflichtungserklärung sowie der zuletzt genannten Nachweise.

(6) Die Auftraggeberin behält sich vor, andere als die vom Bieter in der Referenzliste aufgeführten Referenzprojekte durch entsprechende Nachfrage bei Auftraggebern der Eignungsprüfung zugrunde zu legen.

Bekanntmachungs-ID: CXPSYYUDHYN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

(5) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2021

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