Vergabe von Maßnahmen zur Konzipierung, Bereitstellung und Durchführung von Fortbildungen für Schulen in NRW im Rahmen des Projekts ,,Digitale Fortbildungsoffensive" Referenznummer der Bekanntmachung: Projekt "Digitale Fortbildungsoffensive" - Konzipierung, Bereitstellung, Durchführung Fortbildungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Maßnahmen zur Konzipierung, Bereitstellung und Durchführung von Fortbildungen für Schulen in NRW im Rahmen des Projekts ,,Digitale Fortbildungsoffensive"
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) beabsichtigt, durch eine "Digitale Fortbildungsoffensive" die "digitalen Kompetenzen" des Schlüsselpersonals zu stärken. Es schreibt daher Maßnahmen zur Konzipierung, Bereitstellung und Durchführung von Fortbildungen für die drei Zielgruppen Schulleitungen, Moderatorinnen und Moderatoren und Lehrkräfte an Nordrhein-Westfälischen Schulen im Rahmen des Projekts "Digitale Fortbildungsoffensive" aus.
Bis Ende 2022 plant das MSB die Umsetzung von drei verschiedenen Maßnahmenpaketen, bei denen externe Projektpartner die Umsetzung gewährleisten sollen. U.a. ist dafür die Entwicklung von Blended-Learning-Angeboten, die Erarbeitung und Durchführung von Kursprogrammen und die Bereitstellung von Online-Kurs-Content erforderlich. Die Vergabe erfolgt in drei Losen, ein Los je Maßnahmenpaket.
Maßnahmenpaket 1 - Schulleitung
Düsseldorf Düsseldorf
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angaben der Bedürfnisse und Anforderungen)
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Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) beabsichtigt, durch eine "Digitale Fortbildungsoffensive" die "digitalen Kompetenzen" des Schlüsselpersonals zu stärken. Dazu sollen drei unterschiedliche Maßnahmenpakete mit differenzierter Zielrichtung umgesetzt wer-den. Der Auftragnehmer ist angehalten, nach den Vorgaben des Landes ein Kursprogramm zu entwickeln, das Digitalisierung als Inhalt und als Methode umfasst und auf den Praxistransfer in Schule, Unterricht und Fortbildung ausgerichtet ist.
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Das mit Los 1 ausgeschriebene Maßnahmenpaket 1 - Schulleitung ist durch folgenden Inhalt charakterisiert:
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Alle Schulleitungen des Landes sollen bei der digitalen Transformation ihrer Schulen unterstützt werden. Sie sollen dazu befähigt werden, ihre Schule zu einem zukunftsoffenen Ort der digitalisierten Welt zu machen. Diese Maßnahme zielt auf einen Schulentwicklungsprozess und spricht die Schulleitung in ihrer Aufgabe als pädagogische Führung an. Für diesen Schulentwicklungsprozess - und nicht in erster Linie im Sinne einer persönlichen Kompetenzerweiterung - werden die Schulleiterinnen und Schulleiter fortgebildet. Hierzu müssen entsprechende Kursangebote erstellt und in synchronen und asynchronen Phasen durchgeführt werden.
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Details und genaue Leistungsanforderungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Das MSB begrüßt bei der Ausschreibung ausdrücklich die Pluralität des Anbietermarktes und sieht daher Bewerbungen von kleineren und mittleren Anbietern entgegen. Um dies zu ermöglichen, wird auch die Bildung von Bewerbergemeinschaften angeregt.
1) Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung zu Los 1, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechperson und Telefonnummer der Ansprechperson bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
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Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen müssen innerhalb der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein, um bei der Bewertung berücksichtigt werden zu können.
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Es werden höchstens 3 Referenzen gewertet. Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (Los 1) vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
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Je Referenz können bis zu 25 Punkte erreicht werden, insgesamt also 75 Punkte. Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen (je Referenz bis zu 20 Punkte). Weitere bis zu 5 Punkte je Referenz können vergeben werden, wenn die Referenz eine Zusammenarbeit im öffentlichen Bereich erkennen lässt.
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2) Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Leistungsbereich von (Los 1) und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen mit bis zu 15 Punkten. Hierbei gilt wie folgt: Umsatzdurchschnitt über EUR 2 Mio. (15 Punkte); Umsatzdurchschnitt zwischen EUR ab 1 - 2 Mio. (10 Punkte); Umsatzdurchschnitt zwischen EUR 500.000 - 1 Mio. (5 Punkte); Umsatzdurchschnitt unter EUR 500.000 (0 Punkte).
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3) Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems), bis zu 10 Punkte.
vgl. Angaben in den Vergabeunterlagen
Maßnahmenpaket 2 - Moderatorinnen und Moderatoren
Düsseldorf Düsseldorf
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) beabsichtigt, durch eine "Digitale Fortbildungsoffensive" die "digitalen Kompetenzen" des Schlüsselpersonals zu stärken. Dazu sollen drei unterschiedliche Maßnahmenpakete mit differenzierter Zielrichtung umgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist angehalten, nach den Vorgaben des Landes ein Kursprogramm zu entwickeln, das Digitalisierung als Inhalt und als Methode umfasst und auf den Praxistransfer in Schule, Unterricht und Fortbildung ausgerichtet ist.
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Das mit Los 2 ausgeschriebene Maßnahmenpaket 2 - Moderatorinnen und Moderatoren ist durch folgenden Inhalt charakterisiert:
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Die ca. 3300 Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung, die Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte entwickeln und durchführen, sollen dazu befähigt werden, die Fortbildung der Lehrkräfte für das Lehren und Lernen in der digitalisierten Welt zu gestalten. Die Moderatorinnen und Moderatoren sollen digitale Medien sicher handhaben und didaktische Konzepte der Digitalisierung flexibel anwenden können. Sie sollen auf diese Weise dauerhaft zur pädagogischen Vermittlung der digitalen Transformation befähigt werden.
Bis zum 10. Dezember 2022 sollen die Inhalte in Kursen mit jeweils 90 Std Umfang und mit jeweils 20 Teilnehmenden im Blended Learning-Format dargeboten werden. Ein differenziertes Kursprogramm muss nach den Vorgaben des Landes entwickelt werden.
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Details und genaue Leistungsanforderungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Das MSB begrüßt bei der Ausschreibung ausdrücklich die Pluralität des Anbietermarktes und sieht daher Bewerbungen von kleineren und mittleren Anbietern entgegen. Um dies zu ermöglichen, wird auch die Bildung von Bewerbergemeinschaften angeregt.
1) Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung zu Los 2, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechperson und Telefonnummer der Ansprechperson bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
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Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen müssen innerhalb der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begon-nen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein, um bei der Bewertung berücksichtigt werden zu können.
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Es werden höchstens 3 Referenzen gewertet. Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (Los 2) vergleichbarer Referenzen zu be-schränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
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Je Referenz können bis zu 25 Punkte erreicht werden, insgesamt also 75 Punkte. Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen (je Referenz bis zu 20 Punkte). Weitere bis zu 5 Punkte je Referenz können vergeben werden, wenn die Referenz eine Zusammenarbeit im öffentlichen Bereich erkennen lässt.
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2) Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Leistungsbereich von (Los 2) und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen mit bis zu 15 Punkten. Hierbei gilt wie folgt: Umsatzdurchschnitt über EUR 2 Mio. (15 Punkte); Umsatzdurchschnitt zwischen EUR ab 1 - 2 Mio. (10 Punk-te); Umsatzdurchschnitt zwischen EUR 500.000 - 1 Mio. (5 Punkte); Umsatzdurchschnitt unter EUR 500.000 (0 Punkte).
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3) Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems), bis zu 10 Punkte.
vgl. Angaben in den Vergabeunterlagen
Maßnahmenpaket 3 - Lehrkräfte
Düsseldorf Düsseldorf
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) beabsichtigt, durch eine "Digitale Fortbildungsoffensive" die "digitalen Kompetenzen" des Schlüsselpersonals zu stärken. Dazu sollen drei unterschiedliche Maßnahmenpakete mit differenzierter Zielrichtung umgesetzt werden. Das mit Los 3 ausgeschriebene Maßnahmenpaket 3 - Lehrkräfte ist durch folgenden Inhalt charakterisiert:
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Die Lehrkräftemaßnahme der Digitalen Fortbildungsoffensive verfolgt das Ziel, Lehrerinnen und Lehrer sowie weiteres unterrichtsnah tätiges Schulpersonal des Landes in die Lage zu versetzen, digitalbasierte Konzepte des Lehrens und Lernens im Unterricht umzusetzen und die erforderlichen digitalen Medien sicher zu handhaben. Die Maßnahme zielt auf individuelle und nicht auf funktionsgebundene Qualifizierung des Schulpersonals.
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Details und genaue Leistungsanforderungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Das MSB begrüßt bei der Ausschreibung ausdrücklich die Pluralität des Anbietermarktes und sieht daher Bewerbungen von kleineren und mittleren Anbietern entgegen. Um dies zu ermöglichen, wird auch die Bildung von Bewerbergemeinschaften angeregt.
1) Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung zu Los 3, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechperson und Telefonnummer der Ansprechperson bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
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Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen müssen innerhalb der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein, um bei der Bewertung berücksichtigt werden zu können.
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Es werden höchstens 3 Referenzen gewertet. Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (Los 3) vergleichbarer Referenzen zu be-schränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
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Je Referenz können bis zu 25 Punkte erreicht werden, insgesamt also 75 Punkte. Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen (je Referenz bis zu 20 Punkte). Weitere bis zu 5 Punkte je Referenz können vergeben werden, wenn die Referenz eine Zusammenarbeit im öffentlichen Bereich erkennen lässt.
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2) Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Leistungsbereich von (Los 3) und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen mit bis zu 15 Punkten. Hierbei gilt wie folgt: Umsatzdurchschnitt über EUR 2 Mio. (15 Punkte); Umsatzdurchschnitt zwischen EUR ab 1 - 2 Mio. (10 Punkte); Umsatzdurchschnitt zwischen EUR 500.000 - 1 Mio. (5 Punkte); Umsatzdurchschnitt unter EUR 500.000 (0 Punkte).
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3) Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems), bis zu 10 Punkte.
vgl. Angaben in den Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft legt zum Nachweis der Eignung die folgenden Unterlagen oder vergleichbare Informationen vor (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
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- unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zusätzlich Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zu jeweils dem Leistungsbereich (Los) und sonstigen damit zusammenhängenden oder ähnlichen Leistungen, auf den sich das Unternehmen bewirbt.
1) Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechperson und Telefonnummer der Ansprechperson bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen müssen innerhalb der letzten 3 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung erbracht, d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen worden sein.
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2) Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems).
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber entscheiden, bei keinem Bewerber etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3).
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Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff.III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vollständig auch von die-sen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Der Bewerber versichert, dass den Beschäftigten des Unternehmens bei der Ausführung einer Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes in der jeweils geltenden Fassung unterliegt, mindestens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben wurde. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDEVC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
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Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
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1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/