Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Generalplanerleistungen - Leistungsphasen LPH 1 bis 9 (stufenweise) für den Neubau Tierhaus (Projekt R.7) Referenznummer der Bekanntmachung: R.7_GPL_Neubau_Tierhaus_2035_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Generalplanerleistungen - Leistungsphasen LPH 1 bis 9 (stufenweise) für den Neubau Tierhaus (Projekt R.7)
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen (Leistungsphasen LPH 1 bis 9 - stufenweise) für das Projekt R.7 Neubau Tierhaus
Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen nach den Leistungsphasen 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI).
Die Generalplanungsleistungen umfassen die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI), Freianlagen (§ 39 HOAI), Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) und Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8) (§ 55 HOAI).
Die konkreten Leistungen, die beim Generalplaner beauftragt werden sollen, sind in den nachfolgenden Leistungs- und Vergütungskataloge zusammengefasst:
- Leistungs- und Vergütungskatalog Objektplanung [Anlage 801_01]
- Leistungs- und Vergütungskatalog Freianlagen HOAI LPH 6-8 [Anlage 801_02]
- -Leistungs- und Vergütungskatalog Tragwerksplanung [Anlage 801_03]
- Leistungs- und Vergütungskatalog Technische Gebäudeausrüstung [Anlage 801_04]
- Leistungs- und Vergütungskatalog Wärmeschutz [Anlage 801_05]
- Leistungs- und Vergütungskatalog Brandschutz [Anlage 801_06]
- Leistungs- und Vergütungskatalog Bauakustik [Anlage 801_07]
Darüber hinaus wird der Generalplaner mit dem Leistungsbild "Laborplanung" beauftragt.
Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung).
Es sind folgende Stufen vorgesehen:
Stufe A: Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung
Stufe B: Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
Stufe C: Objektüberwachung
Stufe D: Objektbetreuung
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
Der Generalplaner wird nicht beauftragt mit:
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
- Leistungen Projektsteuerung
- Erstellung eines Baugrundgutachtens
- Vermessungstechnischen Leistungen
- Leistungen der Prüfstatik
- Sachverständigenabnahmen, z.B. von Lüftungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Elektroanlagen,
- Schadstoffgutachten
Bauherr ist die Universität Bielefeld.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Generalplanervertrag [Anlage 904] und den entsprechenden Anlagen 801_01 bis 801_07, 802, 904_01 bis 904_12, 912, 913, 914, 923 und 931, im Falle von Widersprüchen in folgender Geltungsreihenfolge (1. vor 2.; vor 3.; etc.):
1. Anlage 904 - Generalplanervertrag
2. Anlage 801_01 bis 801_07 - Leistungs- und Vergütungskataloge
3. Anlage 802 - Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung)
4. Anlage 904_01 - Standortkonzept
5. Anlage 904_02 - Raumprogramm_Bio_Tierhaus (Vorabzug)
6. Anlage 904_02 - Raumprogramm_MedTierhaus (Vorabzug)
7. Anlage 904_03 - Plandarstellungen
8. Anlage 904_04 - Geotechnische Berichte
9. Anlage 904_05 - Höhenplan Vermesser
10. Anlage 904_06 - Betreibervorgaben
11. Anlage 904_07 - Erschließungskonzept R.7
12. Anlage 904_08 - Artenschutzuntersuchung
13. Anlage 904_09 - Fachbeiträge Tierhaltung
14. Anlage 904_10 - CAD-BLB-Vorgaben
15. Anlage 904_11 - Schadstoffgutachten
16. Anlage 904_12 - Rohentwurf des Organisationshandbuches (vorläufig)
17. Anlage 912 - Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen
18. Anlage 913 - Vertragsbedingungen_NRW
19. Anlage 914 - BVB TVgG NRW
20. Anlage 923 - Verpflichtungserklärung
21. Anlage 931 - Baupolitische Ziele des Landes NRW
22. (zukünftige) Anlage 999 - Bezuschlagtes Angebot des Bieters aus diesem Vergabeverfahren
23. Anlage 900 - Diese Vergabeunterlagen
24. (zukünftige) Anlage 904_13 - Raum-, Flächen- und Funktionsprogramm einschl. der technischen Raumbuchblätter
25. (zukünftige) Anlage 904_14, der vom Auftragnehmer mit seinem bezuschlagten Angebot eingereichte Detailterminplan
26. (zukünftige) Anlage 904_15 Tabellarische Darstellung Projektteam
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Generalplaners sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hin-zuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung). Es sind folgende Stufen vorgesehen:
Stufe A: Grundlagenermittlung (LPH 1), Vorentwurfsplanung (LPH 2), Entwurfsplanung (LPH 3) und Genehmigungsplanung (LPH 4)
Stufe B: Ausführungsplanung (LPH 5), Vorbereitung (LPH 6) und Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) Stufe C: Objektüberwachung (LPH 8) Stufe D: Objektbetreuung (LPH 9)
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Die Auswahl erfolgt anhand der insg. 6 Leistungsbilder mit folgender Gewichtung: Generalplaner 10%-Objektplaner 20%-Tragwerksplaner 10%-ELT 15%-HLS 20%-Fachplaner Labor 25%.
1. Generalplaner
a) Referenzen
Alternativ Laborgebäude mit Tierhaltung 4 Pkt.
Alternativ Laborgebäude 2 Pkt.
Alternativ Instituts-/Hochschulgebäude 1 Pkt.
Kumulativ Öff. Auftraggeber 1 Pkt.
Benennbar sind max. 3 Referenzprojekte. Je Projekt sind max. erreichbar 5 Pkt.
Mindestanforderung: Verantwortung mind. für Generalplaner- und Objektplanungsleistungen. Leistungsumfang muss LPH 2 - 8 inkl. Objektplanung, TGA (ELT, HLS, Labor) und Tragwerksplanung umfassen: BGF >= 5.000 m², GBK KGR 200 bis 600 >= 12,0 Mio. EUR brutto. Das Referenzprojekt ist geeignet, wenn mit ihm nicht vor dem 1.1.2011 begonnen worden ist und die LPH 8 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen worden ist.
2. Objektplaner
a) Referenzen
Alternativ Laborgebäude mit Tierhaltung 4 Pkt.
Alternativ Laborgebäude 2 Pkt.
Alternativ Instituts-/Hochschulgebäude 1 Pkt.
Kumulativ Öff. Auftraggeber 1 Pkt.
Benennbar sind max. 3 Referenzprojekte. Je Projekt sind max. erreichbar 5 Pkt.
Mindestanforderung: Der Leistungsumfang muss die LPH 2-8 umfassen: BGF >= 5.000 m², GBK KGR 200 bis 600 >= 12,0 Mio. EUR brutto. Das Referenzprojekt ist geeignet, wenn mit ihm nicht vor dem 1.1.2011 begonnen worden ist und die LPH 8 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen worden ist.
b) Mitarbeiterzahl Vollzeitäquivalent (technische Fachkräfte)
>= 24 Mitarbeiter 5 Pkt.
>= 20 Mitarbeiter < 24 Mitarbeiter 4 Pkt.
>= 16 Mitarbeiter < 20 Mitarbeiter 3 Pkt.
>= 12 Mitarbeiter < 16 Mitarbeiter 2 Pkt.
>= 8 Mitarbeiter < 12 Mitarbeiter 1 Pkt.
< 8 Mitarbeiter 0 Pkt.
c) Umsatz netto (Spez. Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich d. Auftrags)
>= 2.4 Mio. EUR 5 Pkt.
>= 2 Mio EUR< 2.4 Mio EUR 4 Pkt.
>= 1.6 Mio EUR < 2 Mio EUR 3 Pkt.
>= 1.2 Mio EUR < 1.6 Mio EUR 2 Pkt.
>= [Betrag gelöscht] EUR < 1.2 Mio. EUR 1 Pkt.
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Pkt.
3. Tragwerksplaner
a) Referenzen
Alternativ Laborgebäude mit Tierhaltung 4 Pkt.
Alternativ Laborgebäude 2 Pkt.
Alternativ Instituts-/Hochschulgebäude 1 Pkt.
Kumulativ Öff. Auftraggeber 1 Pkt.
Benennbar sind max. 3 Referenzprojekte. Je Projekt sind max. erreichbar 5 Pkt.
Mindestanforderung: Der Leistungsumfang muss die LPH 2-6 umfassen: BGF >= 5.000 m², GBK KGR 200 bis 600 >= 12,0 Mio. EUR brutto. Das Referenzprojekt ist geeignet, wenn mit ihm nicht vor dem 1.1.2011 begonnen worden ist und die LPH 6 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen worden ist.
b) Mitarbeiterzahl Vollzeitäquivalent (technische Fachkräfte)
>= 6 Mitarbeiter 5 Pkt.
>= 5 Mitarbeiter < 6 Mitarbeiter 4 Pkt.
>= 4 Mitarbeiter < 5 Mitarbeiter 3 Pkt.
>= 3 Mitarbeiter < 4 Mitarbeiter 2 Pkt.
>= 2 Mitarbeiter < 3 Mitarbeiter 1 Pkt.
< 2 Mitarbeiter 0 Pkt.
c) Umsatz netto (Spez. Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich d. Auftrags)
>= [Betrag gelöscht] EUR 5 Pkt.
>= [Betrag gelöscht] EUR< [Betrag gelöscht] EUR 4 Pkt.
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Pkt.
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Pkt.
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Pkt.
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Pkt.
4. ELT
a) Referenzen
Alternativ Laborgebäude mit Tierhaltung 4 Pkt.
Alternativ Laborgebäude 2 Pkt.
Alternativ Instituts-/Hochschulgebäude 1 Pkt.
Kumulativ Öff. Auftraggeber 1 Pkt.
Benennbar sind max. 3 Referenzprojekte. Je Projekt sind max. erreichbar 5 Pkt.
Mindestanforderung: Der Leistungsumfang muss die AGr. 4, 5 und 8 / LPH 2-8 umfassen: BGF >= 5.000 m², Kostengruppe KGR 440, 450 und 480 >= 1,5 Mio. EUR brutto. Das Referenzprojekt ist geeignet, wenn mit ihm nicht vor dem 1.1.2011 begonnen worden ist und die LPH 8 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen worden ist.
b) Mitarbeiterzahl Vollzeitäquivalent (technische Fachkräfte)
>= 8 Mitarbeiter 5 Pkt.
>= 7 Mitarbeiter < 8 Mitarbeiter 4 Pkt.
>= 6 Mitarbeiter < 7 Mitarbeiter 3 Pkt.
>= 5 Mitarbeiter < 6 Mitarbeiter 2 Pkt.
>= 4 Mitarbeiter < 5 Mitarbeiter 1 Pkt.
< 4 Mitarbeiter 0 Pkt.
c) Umsatz netto (Spez. Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich d. Auftrags)
>= [Betrag gelöscht] EUR 5 Pkt.
>= [Betrag gelöscht] EUR< [Betrag gelöscht] EUR 4 Pkt.
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Pkt.
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Pkt.
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Pkt.
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Pkt.
5. HLS
a) Referenzen
Alternativ Laborgebäude mit Tierhaltung 4 Pkt.
Alternativ Laborgebäude 2 Pkt.
Alternativ Instituts-/Hochschulgebäude 1 Pkt.
Kumulativ Öff. Auftraggeber 1 Pkt.
Benennbar sind max. 3 Referenzprojekte. Je Projekt sind max. erreichbar 5 Pkt.
Mindestanforderung: Der Leistungsumfang muss die AGr. 1, 2 und 3 / LPH 2-8 umfassen: BGF >= 5.000 m², Kostengruppe KGR 410, 420 und 430 >= 3 Mio. EUR brutto. Das Referenzprojekt ist geeignet, wenn mit ihm nicht vor dem 1.1.2011 begonnen worden ist und die LPH 8 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen worden ist.
b) Mitarbeiterzahl Vollzeitäquivalent (technische Fachkräfte)
>= 14 Mitarbeiter 5 Pkt.
>= 12 Mitarbeiter < 14 Mitarbeiter 4 Pkt.
>= 10 Mitarbeiter < 12 Mitarbeiter 3 Pkt.
>= 8 Mitarbeiter < 10 Mitarbeiter 2 Pkt.
>= 6 Mitarbeiter < 8 Mitarbeiter 1 Pkt.
< 6 Mitarbeiter 0 Pkt.
c) Umsatz netto (Spez. Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich d. Auftrags)
>= 1.4 Mio EUR 5 Pkt.
>= 1.2 Mio EUR< 1.4 Mio EUR 4 Pkt.
>= 1 Mio. EUR < 1.2 Mio. EUR 3 Pkt.
>= [Betrag gelöscht] EUR < 1 Mio. EUR 2 Pkt.
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Pkt.
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Pkt.
Fortsetzung zu den Auswahlkriterien siehe "Zusätzliche Angaben".
Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung).
Es sind folgende Stufen vorgesehen:
Stufe A: Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung
Stufe B: Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
Stufe C: Objektüberwachung
Stufe D: Objektbetreuung
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
(Fortsetzung zu den Auswahlkriterien)
6. Fachplaner Labor
a) Referenzen
Alternativ Laborgebäude mit Tierhaltung 4 Pkt.
Alternativ Laborgebäude 2 Pkt.
Alternativ Instituts-/Hochschulgebäude 1 Pkt.
Kumulativ Öff. Auftraggeber 1 Pkt.
Benennbar sind max. 3 Referenzprojekte. Je Projekt sind max. erreichbar 5 Pkt.
Mindestanforderung: Der Leistungsumfang muss die LPH 2-8, Kostengruppen KGR 473 und 620 umfassen; BGF >= 5.000 m²; Kosten KGR 473 und 620 >= 1,0 Mio. EUR brutto. Das Referenzprojekt ist geeignet, wenn mit ihm nicht vor dem 1.1.2011 begonnen worden ist und und die LPH 8 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen worden ist.
b) Mitarbeiterzahl Vollzeitäquivalent (techn. Fachkräfte)
>= 8 Mitarbeiter 5 Pkt.
>= 7 Mitarbeiter < 8 Mitarbeiter 4 Pkt.
>= 6 Mitarbeiter < 7 Mitarbeiter 3 Pkt.
>= 5 Mitarbeiter < 6 Mitarbeiter 2 Pkt.
>= 4 Mitarbeiter < 5 Mitarbeiter 1 Pkt.
< 4 Mitarbeiter 0 Pkt.
c) Umsatz netto (Spez. Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich d.Auftrags)
>= [Betrag gelöscht] EUR 5 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR< [Betrag gelöscht] EUR 4 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte
>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkt
< [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte
Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der Bewerber möglichst viele der Leistungen in den Referenzprojekten (gemeinsam) erbracht hat, sei es
- selbst,
- durch in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren angebotene Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
oder
- durch in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren vorliegend angebotene Unterauftragnehmer.
Anschließend werden die Bewertungen mit den dazugehörigen Gewichtungen und der Zahl 100 multipliziert, um eine ganzzahlige Bewertungszahl pro Bewerber zu erhalten (z.B. 5 x 25 % x 100 = 125 Punkte).
Soweit mehr als drei (3) Referenzprojekte je Unterkriterium angegeben werden, werden nur die nummerischen Referenzprojekte 1 bis 3 je Unterkriterium bewertet. Etwaige weitere Referenzprojekte werden nicht bewertet.
Kann ein Bewerber nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt pro Leistungsbild angeben, mit dem er jeweils mindestens einen (1) Punkt pro Leistungsbild erreicht, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV) - der maßgebliche Zeitraum wird nachfolgend angegeben.
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit ihnen nicht vor dem 01.01.2011 begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von fünf (5) Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von fünf (5) Bietern nicht überschritten wird.
Die Bewerber (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) haben die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die insgesamt mindestens ein (1) (mit dem er jeweils mindestens einen (1) Punkt pro Leistungsbild erreicht) bis maximal drei (3) Referenzprojekten pro Leistungsbild auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Je Referenzprojekt sind zusätzliche Projektdatenblätter - maximal vier (4) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten - mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet.
Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Angaben zu Referenzprojekten benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren oder Referenzlisten), werden die darin enthaltenen Angaben nicht berücksichtigt.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Bewerber/-Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bewerber/-Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber/-Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler),
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens ( zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
2. Spezifischer Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Leistungsbild (Objektplaner, Tragwerksplaner, Fachplaner ELT, Fachplaner HLS, Fachplaner Labor) der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) ersichtlich ist.
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den spezifischen Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplaner, Tragwerksplaner, Fachplaner ELT, Fachplaner HLS, Fachplaner Labor).
Bei Bewerbergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2018, 2019 und 2020) der jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplaner, Tragwerksplaner, Fachplaner ELT, Fachplaner HLS, Fachplaner Labor) der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe je Geschäftsjahr
maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Tätigkeitsbezogener_Jahresumsatz" zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Technische Fachkräfte
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter Vollzeitäquivalent) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020) pro Leistungsbild (Objektplaner, Tragwerksplaner, Fachplaner ELT, Fachplaner HLS, Fachplaner Labor) ersichtlich sind.
Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2018, 2019 und 2020) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens ein (1) (mit denen er jeweils pro Leistungsbild mindestens einen (1) Punkt erreicht) bis maximal drei (3) geeignete Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen (Generalplanerleistungen - LPH 1-9 - stufenweise) pro relevantem Leistungsbild (Generalplaner, Objektplaner, Tragwerksplaner, Fachplaner ELT, Fachplaner HLS, Fachplaner Labor) in Form einer Liste der in dem unten angegebenen bestimmten Zeitraum erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe
- der Projektbezeichnung mit Angabe zum Projekt pro Leistungsbild (Laborgebäude mit Tierhaltung, Laborgebäude, Instituts-/ Hochschulgebäude)
- des Namens des Referenznehmers pro Leistungsbild;
- des Auftragswerts (Honorar in dem relevanten Leistungsbild -- netto);
- des Erbringungszeitraums pro Leistungsbild;
- des öffentlichen oder privaten Empfängers pro Leistungsbild;
und
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt pro Leistungsbild (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit ihnen nicht vor dem 01.01.2011 begonnen worden ist und die Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
Kann ein Bewerber nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt pro Leistungsbild (mit dem er jeweils mindestens einen (1) Punkt pro Leistungsbild erreicht) angeben, die diesen Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bewerber/-Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens ein (1) und maximal drei (3) (mit denen jeweils mindestens ein (1) Punkt pro Leistungsbild erreicht wird) Referenzprojekte pro Leistungsbild anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber/-Bietergemeinschaften zugerechnet.
3. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
1. Technische Fachkräfte
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Technischen Fachkräfte.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 207 "Technischen Fachkräfte" zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Referenzprojekte" zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Generalplanervertrag [Anlage 904] geschlossen.
2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung, welche als einzige nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
3. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim Auftragnehmer vorbehalten.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme.
4. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich der Bieter /die Bietergemeinschaft mit der Einreichung des Angebots schriftlich verpflichtet, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter /die Bietergemeinschaft haben darin zu erklären, zur Kenntnis genommen zu haben, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 243 "TVgG NRW" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHDE7Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.