Feuerwehrgerätehaus Fley-Halden-Herbeck, Sauerlandstr. 66, 58093 Hagen, Honorarleistung Architekt LPH 5-8 EU VgV OPL Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-06-18-12-00-EU-VV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrgerätehaus Fley-Halden-Herbeck, Sauerlandstr. 66, 58093 Hagen, Honorarleistung Architekt LPH 5-8 EU VgV OPL
Die Stadt Hagen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Schallschutzwand an der Sauerlandstraße 66 in Hagen. Die Baugenehmigung für den Neubau wurde am 09.12.2020 erteilt.
Mit der Erstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppen Fley-Halden-Herbeck und der Jugendfeuerwehrgruppen, wird nach den schon fertiggestellten und übergebenen Feuerwehrgerätehäusern in Haspe-Tücking-Wehringhausen, Vorhalle, Dahl, Eckesey, Haßleyer Straße und Berchum -Garenfeld, nun der 7. Baustein im Rahmen eines Gesamtprogrammes zur Sicherstellung des Rettungs- und Katastrophenschutzes für die o.a. Stadtbereiche realisiert. Ein Wiedererkennungseffekt ist erwünscht, daher soll die Architektur gemäß heutigem Standard für den Rettungs- und Katastrophenschutz erfüllen.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen oder "Objektplanung Gebäude" gem. § 34 HOAI 2021 für die nachfolgende Leistung:
"Neubau eines Feuerwehrgerätehauses an der Sauerlandstraße 66 in Hagen" in den LPH 5 - 8. Der Auftraggeber legt die Einordnung der Objektplanungsleistungen Gebäude gem. Anlage 10 HOAI 2021 in die Honorarzone III - Mitte fest.
Hagen Sauerlandstraße 66 58093 Hagen
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die freiwillige Feuerwehr liegt im Ortsteil Hagen-Halden, südlich der Sauerlandstraße, Ecke Einmündung Industriestraße. Insgesamt bietet das Gebäude ca. 1.500 qm Nutzflächen, die eine Gesamtkubatur von ca. 9.500 m3 ergeben. Das Gebäude ist etwa 63 m lang, 14 m breit und 11 m hoch. Es umfasst den etwa 17 m langen, dreigeschossigen Sozialbereich und den etwa 46 m langen, zweigeschossigen Hallenbereich. Bei dem dreigeschossigen Gebäude befinden sich die Stellplatzbereiche für alle Rettungs- und Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren im Erdgeschoss. Oberhalb und seitlich der Abstellhalle liegen die Lager, Schulungs-, Dusch- und Umkleidebereiche. Außerhalb des Gebäudes ist eine separat gegründete stählerne Fluchttreppe angeordnet.
Die Ausführung erfolgt als massive Konstruktion aus Mauerwerk und Stahlbeton in Ortbeton-, Halbfertigteil- und Vollfertigteilbauweise. Als Dachkonstruktion ist ein in Holzbauweise ausgeführtes Tonnengewölbe mit einer Kalzip Dacheindeckung vorgesehen. Die Aussteifung erfolgt über Wand- und Deckenscheiben und die Gründung als Flachgründung auf Einzel- und Streifenfundamenten.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Darstellung des Büros und des Projektteams [...]/Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: persönliche Vorstellung der Projektleitung, stellv. Projektleitung und Objektüberwachung [...]/Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Vorschläge zur Darstellung der ersten Schritte / Abläufe zur Herangehensweise [...]/ Gewichtung 20 %
Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Ansätze zur Wirtschaftlichen Umsetzung der Maßnahme [...]/ Gewichtung 20 %
Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Herangehensweise zur Aufstellung der Terminpläne [...]/Gewichtung 20 %
Qualitätskriterium - Name: Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen, z. B. in Bezug auf die Sicherstellung der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe [...]/Gewichtung 15 %
Kostenkriterium - Name: Wertungskennzahl (Honorar) = (Bewertungssumme*1000)/(Gesamthonorar/1000)/Gewichtung: 100 %
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten gem. der mit dem Angebot eingereichten Kapazitätseinsatzplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der optionalen stufenweisen Leistungen (alle Leistungen nach den LHP 5 -8) zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB. Der konkrete Ablauf zur stufenweisen Beauftragung kann den beiden nachfolgenden Absätzen entnommen werden.
Nach Abschluss des Verfahrens wird die Leistungsphase 5 für das Leistungsbild "Objektplanung Gebäude" als 1. Stufe beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen 6 - 8 für die Objektplanung Gebäude werden als 2. Stufe durch ein separates Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung oder Erhöhung des Honorars kann nicht abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufe 02 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Hinweis: Nachträgliche Erfassung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe WP Winkler & Partner GbR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTJYY6YYCF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragsgeber nicht unverzüglich gerügt hat.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüger nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.