Ingenieurleistung zur Instandsetzung der Nischenpoller an den Schleusen Friedrichsfeld und Hünxe am Wesel-Datteln-Kanal Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/812/09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47138
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-westdeutsche-kanaele.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung zur Instandsetzung der Nischenpoller an den Schleusen Friedrichsfeld und Hünxe am Wesel-Datteln-Kanal
Das Vorhaben umfasst die Planung der Instansetzung der Nischenpoller an den großen Kammern der Schiffschleusenanlagen Hünxe und Friedrichsfeld am Wesel-Datteln-Kanal.
47138 Duisburg
Im Rahmen des Vertrages sollen die Entwurf-Ausführungsunterlage, die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden. Zusätzlich ist eine Nachrechnung der Kammerwände erforderlich.
Um dieses Ziel zu erreichen sind für die Instandsetzung der Nischenpoller die Objektplanung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und die Tragwerksplanung zu
erarbeiten. Diese Leistungen werden durch besonderen Leistungen ergänzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistung zur Instandsetzung der Nischenpoller an den Schleusen Friedrichsfeld und Hünxe am Wesel-Datteln-Kanal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß §160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabebestimmungen vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannnt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb vo 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrud der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung gegebnüber dem Auftraggeber gerügt worden ist,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftrggeber gerügt werde,
3. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.