Planungsleistung für den Breitbandausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 80.74.20-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergkamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59192
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergkamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung für den Breitbandausbau
Die Stadt Bergkamen hat durch ihren Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen einen Auftrag über Ingenieurleistungen zur Planung einer passiven NGA-Infrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells nach Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vergeben. Bergkamen stellte dazu einen Förderantrag an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland". Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an die HOAI 2021, § 41ff. in Verbindung mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und besonderer Leistungen. Es werden die Leistungsphasen 4-8 stufenweise beauftragt, zunächst nur die Leistungsphasen 4 und 5.
Stadt Bergkamen, Stadt Kamen, Gemeinde Bönen
siehe Ziffer II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für den Breitbandausbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kornwestheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 70806
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.broadband-academy.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Konzessionsgeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]