Erweiterung eines Bestandsbaus zur Errichtung einer Krankenpflegeschule - Planungsleistungen Architekten, Leistungsphasen 1-8, § 34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1 Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45894
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergmannsheil-buer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung eines Bestandsbaus zur Errichtung einer Krankenpflegeschule - Planungsleistungen Architekten, Leistungsphasen 1-8, § 34 HOAI
Die Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH, Schernerweg 4, 45894 Gelsenkirchen beabsichtigt die Erweiterung des Bestandsbaus der Klinik zur Herstellung von Räumlichkeiten für eine Krankenpflegeschule.
Die zur Durchführung dieser Maßnahmen erforderlichen Planungsleistungen Architekten, Leistungsphasen 1-8, § 34 HOAI sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
45894 Gelsenkirchen
Die Krankenpflegeschule am KK Bergmannsheil und Kinderklinik Buer soll durch eine Erweiterung des Bestandsbaus der Klinik erfolgen. Der Bau wird an das Bestandsgebäude (Krankenhausverwaltung) angeschlossen. Dieser Erweiterungsbau soll auf einer Freifläche vor dem Bestandsgebäude errichtet werden. Die noch verbleibenden Freiflächen werden im Rahmen der Baumaßnahme umgestaltet und an den neuen Gebäudeteil angepasst.
Insgesamt soll der Erweiterungsbau über folgende Räumlichkeiten verfügen:
2x Schulungsräume für jeweils 28 Schüler/innen.
1x Demonstrationsraum (Skills-Lab)
1x Sekretariat
2x Lehrerzimmer
1x Teeküche
1x Aufenthaltsraum
2x Sanitäranlagen
Durch die exklusive Lage außerhalb des Krankenhauses, kann der gesamte Schulbetrieb in einem gesonderten Bereich auf dem Krankenhausgelände stattfinden.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt gemäß HOAI.
Die Vergabe der Bauleistungen wird in Einzelvergaben nach den entsprechend anzuwendenden vergaberechtlichen Grundlagen ausgeschrieben.
Die durchzuführende Maßnahme wird mit Fördermitteln aus dem Sonderinvestitionsprogramm Krankenhäuser 2020 realisiert und unterliegt zeitlichen Restriktionen (Einzelförderung nach § 21 a Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen, KKHGG NRW im Rahmen des Investitionsprogramms 2020).
Kostenrahmen des gesamten Bauvorhabens (Kostengruppen 300, 400, 500): [Betrag gelöscht] EUR netto
(Die Differenzierung nach Kostengruppen erfolgt nach Kostenschätzung des Architekten)
Die Architekturplanung hat die Planung der Außenanlagen mit zu umfassen.
Besondere Bedingungen:
Eine Beeinträchtigung des Betriebes beim Anschluss des Erweiterungsbaus an den Bestandsbau des Krankenhauses ist möglichst zu vermeiden.
Beginn der Planungsleistungen ist unmittelbar nach Auftragserteilung.
Der Baubeginn ist entsprechend der bewilligten Fördermittel der Bezirksregierung gemäß den beauftragten Leistungsphasen spätestens am
01.09.2021
vorgesehen. Die Bauzeit wird mit 10 - 12 Monaten angenommen. Abzuschließend ist die Baumaßnahme entsprechend der bewilligten Fördermittel der Bezirksregierung spätestens am 01.12.2023.
Die örtliche Präsenz in Gelsenkirchen ist in engen Intervallen gemäß Planungserfordernissen sicherzustellen.
Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist möglichst sicherzustellen. Projekt- und Planbesprechungen finden in Gelsenkirchen statt.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung 2016 - VgV). Der Auftraggeber beachtet das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW.
Der Auftraggeber schreibt die Leistung europaweit im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens aus.
Das nach §§ 17, 74 VgV geführte Verfahren besteht aus einem Teilnahmewettbewerb und der sich daran anschließenden Auswahl von 3 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe eines Erstangebotes und Erstellung eines objektbezogenen Konzeptes zur Umsetzung des Planungsvorhabens aufgefordert werden. Sofern mehr als 3 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 3 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Absatz 11 VgV vor, den Zuschlag nach Maßgabe der Zuschlagskriterien auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Anderenfalls werden die beteiligten Bieter zu Verhandlungen und anschließender Einreichung überarbeiteter Angebote aufgefordert.
Nach Prüfung der Angebote erfolgt der Zuschlag auf Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien.
Mit Zuschlagserteilung werden die Leistungsphasen 1-8, § 34 HOAI beauftragt.
Die Verfahrensführung erfolgt elektronisch. Teilnahmeanträge (1. Verfahrensstufe) und Angebote (2. Verfahrensstufe) sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Sämtliche Kommunikation wird elektronisch geführt.
Eine Besichtigung des Baugrundstücks bzw. der örtlichen Gegebenheiten zur Erstellung der Konzeption/Erstangebot kann innerhalb der Angebotsfrist (2. Verfahrensstufe) optional wahrgenommen werden. Die Termine zur Objektbesichtigung werden rechtzeitig im Rahmen der Angebotsphase bekannt gegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Aufhebung erfolgt gemäß § 63 Absatz 1 Nr. 2 VgV, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat. Aufgrund erheblich veränderter Anforderungen an die Krankenpflegeschule am Standort Gelsenkirchen, einer daraus resultierenden Erweiterung des Bauvorhabens sowie einer notwendigen Verlagerung des vorgesehen Baufeldes hat der Auftraggeber nach Abwägung der Interessen aller am Verfahren Beteiligten von seiner Berechtigung zur Aufhebung des Verfahrens Gebrauch gemacht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYYCQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de