IT-Serviceleistungen an Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: S-VIERSEN-2019-0014
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.viersen.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Serviceleistungen an Schulen
20 Schulstandorte in Viersen
Überblick über die vereinbarten Leistungen • Bestandsaufnahme • Erweiterung der bestehenden Systemumgebungen um die in Anlage 1 aufgeführten Punkte • Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* (Störungsbeseitigung) • Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) • Überlassung neuer Programmstände* und Paketierung von Installationsmedien • Störungsannahme über ein vom Auftragnehmer bereitzustellendes Ticket-System • Vor Ort-Service für die Instandhaltung von Hard- und Software • Datensicherungsservices • Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten* - Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* - Modifikation von Systemkomponenten* - Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* Abweichend von Ziffer 1.8 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Hinblick auf sämtliche Software* des IT-Systems auch solche Serviceleistungen für Programmstände* zu erbringen, die vom Herstellersupport abhängen, jedoch nicht für Produkte, für die der Hersteller diesen Support nicht mehr allgemein anbietet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen* die Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Service-AGB wiederherzustellen. Der Auftraggeber ist gem. Ziffer 2.2.3 EVB-IT Service-AGB zur Übernahme neuer Systemkomponenten* im Rahmen der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* verpflichtet. Der Auftragnehmer ist, soweit zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* erforderlich, auch zur Erstellung und Überlassung eines fehlerbereinigten Programmstandes* der Standard- und Individualsoftware* verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Leistung der in Anlage 1 genannten Maßnahmen zur Aufnahme der bestehenden Systemkomponenten und Überführung in eine noch zu schaffende Netzwerkstruktur pro Standort. Der Vor-Ort Service ist an den Standorten gemäß Anlage 1 zu erbringen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vor-Ort-Service zu den in Ziffer 5 festgelegten Zeiten zu erbringen. Die mit dem * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
IT-Serviceleistungen an Schulen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
20 Schulstandorte in Viersen
Überblick über die vereinbarten Leistungen • Bestandsaufnahme • Erweiterung der bestehenden Systemumgebungen um die in Anlage 1 aufgeführten Punkte • Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* (Störungsbeseitigung) • Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) • Überlassung neuer Programmstände* und Paketierung von Installationsmedien • Störungsannahme über ein vom Auftragnehmer bereitzustellendes Ticket-System • Vor Ort-Service für die Instandhaltung von Hard- und Software • Datensicherungsservices • Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten* - Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* - Modifikation von Systemkomponenten* - Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* Abweichend von Ziffer 1.8 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Hinblick auf sämtliche Software* des IT-Systems auch solche Serviceleistungen für Programmstände* zu erbringen, die vom Herstellersupport abhängen, jedoch nicht für Produkte, für die der Hersteller diesen Support nicht mehr allgemein anbietet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen* die Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Service-AGB wiederherzustellen. Der Auftraggeber ist gem. Ziffer 2.2.3 EVB-IT Service-AGB zur Übernahme neuer Systemkomponenten* im Rahmen der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* verpflichtet. Der Auftragnehmer ist, soweit zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* erforderlich, auch zur Erstellung und Überlassung eines fehlerbereinigten Programmstandes* der Standard- und Individualsoftware* verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Leistung der in Anlage 1 genannten Maßnahmen zur Aufnahme der bestehenden Systemkomponenten und Überführung in eine noch zu schaffende Netzwerkstruktur pro Standort. Der Vor-Ort Service ist an den Standorten gemäß Anlage 1 zu erbringen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vor-Ort-Service zu den in Ziffer 5 festgelegten Zeiten zu erbringen. Die mit dem * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Aufgrund der Corona Pandemie wurde auf Beschluss der Landesregierung der Präsenzunterricht eingestellt und die Unterrichtstätigkeit in das sogenannte Homeoffice verlagert.
Inhalt dieses Auftrags ist die Installation von 1470 weiteren Endgeräten.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden zusätzliche Endgeräte durch den FB 50 beschafft. Ziel der Beschaffung: Lehrkräfte und insbesondere sozialschwache Schüler im Falle eine Quarantäne in die Lage zu versetzen, sich an Homeschooling Maßnahmen beteiligen zu können. Diese Maßnahme war nicht vorhersehbar.
Der aktuelle Auftragnehmer ist in die umfassende Systemstruktur der Schule bereits eingearbeitet (s. Vermerk FB50/I/Gessner/13.08.2021).