IT-Serviceleistungen an Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: S-VIERSEN-2019-0014

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.viersen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

IT-Serviceleistungen an Schulen

Referenznummer der Bekanntmachung: S-VIERSEN-2019-0014
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1E Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Hauptort der Ausführung:

20 Schulstandorte in Viersen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Überblick über die vereinbarten Leistungen • Bestandsaufnahme • Erweiterung der bestehenden Systemumgebungen um die in Anlage 1 aufgeführten Punkte • Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* (Störungsbeseitigung) • Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) • Überlassung neuer Programmstände* und Paketierung von Installationsmedien • Störungsannahme über ein vom Auftragnehmer bereitzustellendes Ticket-System • Vor Ort-Service für die Instandhaltung von Hard- und Software • Datensicherungsservices • Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten* - Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* - Modifikation von Systemkomponenten* - Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* Abweichend von Ziffer 1.8 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Hinblick auf sämtliche Software* des IT-Systems auch solche Serviceleistungen für Programmstände* zu erbringen, die vom Herstellersupport abhängen, jedoch nicht für Produkte, für die der Hersteller diesen Support nicht mehr allgemein anbietet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen* die Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Service-AGB wiederherzustellen. Der Auftraggeber ist gem. Ziffer 2.2.3 EVB-IT Service-AGB zur Übernahme neuer Systemkomponenten* im Rahmen der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* verpflichtet. Der Auftragnehmer ist, soweit zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* erforderlich, auch zur Erstellung und Überlassung eines fehlerbereinigten Programmstandes* der Standard- und Individualsoftware* verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Leistung der in Anlage 1 genannten Maßnahmen zur Aufnahme der bestehenden Systemkomponenten und Überführung in eine noch zu schaffende Netzwerkstruktur pro Standort. Der Vor-Ort Service ist an den Standorten gemäß Anlage 1 zu erbringen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vor-Ort-Service zu den in Ziffer 5 festgelegten Zeiten zu erbringen. Die mit dem * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 36
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

IT-Serviceleistungen an Schulen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
30/08/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Hauptort der Ausführung:

20 Schulstandorte in Viersen

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überblick über die vereinbarten Leistungen • Bestandsaufnahme • Erweiterung der bestehenden Systemumgebungen um die in Anlage 1 aufgeführten Punkte • Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* (Störungsbeseitigung) • Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) • Überlassung neuer Programmstände* und Paketierung von Installationsmedien • Störungsannahme über ein vom Auftragnehmer bereitzustellendes Ticket-System • Vor Ort-Service für die Instandhaltung von Hard- und Software • Datensicherungsservices • Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten* - Ab- und Wiederaufbau von Systemkomponenten* - Modifikation von Systemkomponenten* - Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* Abweichend von Ziffer 1.8 EVB-IT Service-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Hinblick auf sämtliche Software* des IT-Systems auch solche Serviceleistungen für Programmstände* zu erbringen, die vom Herstellersupport abhängen, jedoch nicht für Produkte, für die der Hersteller diesen Support nicht mehr allgemein anbietet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen* die Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Service-AGB wiederherzustellen. Der Auftraggeber ist gem. Ziffer 2.2.3 EVB-IT Service-AGB zur Übernahme neuer Systemkomponenten* im Rahmen der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* verpflichtet. Der Auftragnehmer ist, soweit zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* erforderlich, auch zur Erstellung und Überlassung eines fehlerbereinigten Programmstandes* der Standard- und Individualsoftware* verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Leistung der in Anlage 1 genannten Maßnahmen zur Aufnahme der bestehenden Systemkomponenten und Überführung in eine noch zu schaffende Netzwerkstruktur pro Standort. Der Vor-Ort Service ist an den Standorten gemäß Anlage 1 zu erbringen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vor-Ort-Service zu den in Ziffer 5 festgelegten Zeiten zu erbringen. Die mit dem * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Service-AGB definiert.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 36
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Aufgrund der Corona Pandemie wurde auf Beschluss der Landesregierung der Präsenzunterricht eingestellt und die Unterrichtstätigkeit in das sogenannte Homeoffice verlagert.

Inhalt dieses Auftrags ist die Installation von 1470 weiteren Endgeräten.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden zusätzliche Endgeräte durch den FB 50 beschafft. Ziel der Beschaffung: Lehrkräfte und insbesondere sozialschwache Schüler im Falle eine Quarantäne in die Lage zu versetzen, sich an Homeschooling Maßnahmen beteiligen zu können. Diese Maßnahme war nicht vorhersehbar.

Der aktuelle Auftragnehmer ist in die umfassende Systemstruktur der Schule bereits eingearbeitet (s. Vermerk FB50/I/Gessner/13.08.2021).

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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