1/DLII5/LS039 Trägerschaft für den pädagogischen Betrieb der Kita "Lazarett-Zwerge" der Bundeswehr in Koblenz über einen Zeitraum von sechs Jahren Referenznummer der Bekanntmachung: 6002156852-BAIUDBw Inland
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1/DLII5/LS039 Trägerschaft für den pädagogischen Betrieb der Kita "Lazarett-Zwerge" der Bundeswehr in Koblenz über einen Zeitraum von sechs Jahren
Am Bundeswehrzentralkrankenhauses Koblenz (BwZKrhs Koblenz) besteht seit April 2014 die Kindertageseinrichtung "Lazarett-Zwerge" für die Betreuung von Kindern von Beschäftigten des BwZKrhs Koblenz sowie für Kinder von sonstigen Bundeswehrangehörigen am Standort Koblenz. Der Auftragnehmer stellt ab dem 01.09.2022 den pädagogischen Betrieb der Kindertageseinrichtung "Lazarett-Zwerge" mit insgesamt 54 Kinderbetreuungsplätzen in drei Gruppen auf dem Gelände des Bundeswehrzentralkrankenhauses Koblenz sicher. Dabei sollen 46 Kinderbetreuungsplätze für Kinder über 2 Jahren bis zum Schuleintritt bereitgestellt werden. Darüber hinaus sollen weitere 8 Kinderbetreuungsplätze für Kinder von 0 Jahren (ab. 10. Woche) betreuut werden. Die Räumlichkeiten werden dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin nach Maßgabe des Liegenschaftsüberlassungsvertrages (LÜV) zur Verfügung gestellt.
Kindertagesstätte "Lazarett-Zwerge" beim Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, Rübenacher Straße 170, 56072 Koblenz
Trägerschaft für den pädagogischen Betrieb der Kindertageseinrichtung "Lazarett-Zwerge" der Bundeswehr in Koblenz über einen Zeitraum von sechs Jahren, beginnend am 01.09.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist: 13.04.2021). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
- Ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (Formblatt B-V034)
- Ausgefüllte, unterzeichnete sowie mit Firmenstempel, Datum und Ort versehene Referenzliste mit mindestens drei privaten und öffentlichen Auftraggebern gem. Anlage bevorzugt in der betrieblichen Kinderbetreuung, darin enthalten der Nachweis einer mindestens 5-jährigen Trägertätigkeit.
- Eigenerklärung über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SBG VIII
- Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes / Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Motivationsschreiben / Firmenpräsentation bzw. Unternehmenspräsentation (maximal eine Seite A4)
-Verschwiegenheitserklärung: Nach Zeichnung und Übersendung der Verschwiegenheitserklärung werden Ihnen die vollständigen Vergabeunterlagen zugänglich gemacht.
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SBG VIII
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird ein Offenes Verfahren durchgeführt. Bieter sind aufgefordert, Ihr Angebot bis zum 18.10.2021, 08:00 Uhr abzugeben. Es werden verbindliche Angebote gefordert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe folgender Punkte:
• 35 % Finanzierung
• 40 % Pädagogisches Konzept
• 5 % Liegenschaft & Liegenschaftsbetrieb
• 5 % Verpflegungskonzept im Rahmen einer Austeilküche • 15 % Qualitätsmanagement, Administration & Projektmanagement
Hierfür ist den Vergabeunterlagen eine Bewertungsmatrix beigefügt.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit