1/DLII5/LS040 Trägerschaft für den pädagogischen Betrieb der Kita "Villa SanIgel" der Bundeswehr in Ulm über einen Zeitraum von sechs Jahren Referenznummer der Bekanntmachung: 6002159430-BAIUDBw Inland
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1/DLII5/LS040 Trägerschaft für den pädagogischen Betrieb der Kita "Villa SanIgel" der Bundeswehr in Ulm über einen Zeitraum von sechs Jahren
Am Bundeswehrkrankenhaus Ulm (BwKrhs Ulm) besteht seit September 2015 die Kindertageseinrichtung "Villa SanIgel" für die Betreuung von Kindern von Beschäftigten des BwKrhs Ulm sowie für Kinder von sonstigen Bundeswehrangehörigen am Standort Ulm. Aufgrund des hohen Kinderbetreuungsbedarfs am Standort ist ein Erweiterungsbau für die bestehende Kindertageseinrichtung geplant. Der Auftragnehmer stellt den pädagogischen Betrieb der Kindertageseinrichtung "Villa SanIgel" mit insgesamt 50 Kinderbetreuungsplätzen in vier Gruppen auf dem Gelände des BwKrhs Ulm sicher. In zwei Krippengruppen bestehen jeweils 10 Plätze für Kinder von 0 bis 3 Jahren (U3). In einer Gruppe bestehen 20 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Ü3). In einer vierten altersgemischten Gruppe sind 10 Plätze für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt mit grundsätzlich 4 U3-Plätzen und 6 Ü3-Plätzen eingerichtet. Die Räumlichkeiten werden dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin nach Maßgabe des Liegenschaftsüberlassungsvertrages (LÜV) zur Verfügung gestellt.
Kindertagesstätte "Villa SanIgel" beim Bundeswehrkrankenhaus Ulm, Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm
Trägerschaft für den pädagogischen Betrieb der Kindertageseinrichtung "Villa SanIgel" der Bundeswehr in Ulm beginnend am 01.09.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist: 19.10.2021 ). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
- Ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (Formblatt B-V034)
- Ausgefüllte, unterzeichnete sowie mit Firmenstempel, Datum und Ort versehene Referenzliste mit mindestens drei privaten und öffentlichen Auftraggebern gem. Anlage bevorzugt in der betrieblichen Kinderbetreuung, darin enthalten der Nachweis einer mindestens 5-jährigen Trägertätigkeit.
- Eigenerklärung über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SBG VIII
- Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes / Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Motivationsschreiben / Firmenpräsentation bzw. Unternehmenspräsentation (maximal eine Seite A4)
- Ausgefüllte Verschwiegenheitserklärung
Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SBG VIII
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird ein zweistufiges Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Nach Eingang der Teilnahmeanträge bis zum 19.10.2021, 08:00 Uhr sollen alle geeigneten Bewerber am 02.11.2021 Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Es werden im Rahmen der darauf folgenden Angebotsabgabe verbindliche Angebote gefordert. Soweit der Auftraggeber Verhandlungen für erforderlich hält, wird der Termin hierfür rechtzeitig bekannt gegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe folgender Punkte:
• 35 % Finanzierung
• 40 % Pädagogisches Konzept
• 5 % Liegenschaft & Liegenschaftsbetrieb
• 5 % Verpflegungskonzept
• 15 % Qualitätsmanagement, Administration & Projektmanagement
Hierfür ist den Vergabeunterlagen eine Bewertungsmatrix beigefügt.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit