Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogramms "Ressourceneffizienz zirkuläre Produktionsprozesse" Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1473/2021
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogramms "Ressourceneffizienz zirkuläre Produktionsprozesse"
Mit der Verabschiedung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramm ProgRess III hat die Bundesregierung 2020 das Ziel bekräftigt, das Wirtschaftswachstum vom Rohstoffeinsatz zu entkoppeln und das in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankerte Ziel bekräftigt, für die Gesamtrohstoffproduktivität den positiven Trend der Jahre 2000 bis 2010 bis zum Jahr 2030 fortzuschreiben. Die effiziente Nutzung von Ressourcen und die Stärkung des Einsatzes von Rezyklaten sind dafür zentrale Bausteine, die ebenfalls zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und damit zur Erreichung der Klimaziele entscheidend beitragen.
Damit die ambitionierten Ressourcenschutz- und Klimaziele erreicht werden und die digitale Transformation der Wirtschaft, insbesondere von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) gelingt, müssen Ressourcenschutz und Industriepolitik Hand in Hand gehen. Daher möchte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) als Auftraggeberin (AG‘in) den digitalen Wandel im Rahmen dieses Förderprogramms fördern, um die Potenziale der Digitalisierung für mehr Ressourcenschutz und Ressourceneffizienz zu erschließen und damit gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsposition deutscher Unternehmen beitragen.
Energie- und Ressourcenbedarfe können bedarfsgerechter gesteuert werden und damit oftmals reduziert werden, wenn mittels Digitalisierung von Produktionsprozessen notwendige Informationen über Qualitäten und Mengen u.a. von Sekundärrohstoffen zuverlässig erfasst werden. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Kreislaufwirtschaft und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit.
Zur Förderung der digitalen Transformation innerhalb der Industrie - insbesondere in KMU - werden Vorhaben der Industrie in nachhaltige digitale Lösungen, die auch investive Anteile beinhalten können, unterstützt, wie Sensortechnik und/oder Software z.B. Ausbau plattformbasierter regionaler Wirtschaftskreisläufe, digital-optimiertes Supply Chain Management für Rezyklate, Einführung von datenbasierten oder zirkulären Geschäftsmodellinnovationen (z. B. auf Basis von Re-Manufacturing).
Das BMU beabsichtigt einen Projektträger mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „Ressourceneffizienz zirkuläre Produktionsprozesse“ zu beauftragen. Die Leistungen sind in enger Abstimmung ab Zuschlagserteilung mit der AG’in zu erbringen.
Berlin bzw. Sitz der/des AN
Aufgaben der/des AN sind die fachliche und administrative Unterstützung der AG‘in bei der Umsetzung des Förderprogramms „Ressourceneffizienz zirkuläre Produktionsprozesse“ sowie zusätzliche Unterstützungsleistungen, die sich sowohl unmittelbar aus der spezifischen Projektförderung ergeben, als auch mittelbar mit der Förderung zusammenhängen. Die/Der AN handelt dabei gegenüber Dritten im Namen und für Rechnung der AG’in und tritt gegenüber Dritten in jeder Hinsicht (z. B. im Schriftverkehr, persönlich auf Veranstaltungen, in der Internetpräsenz etc.) als AN der AG‘in auf.
Es ist beabsichtigt, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderi-schen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Dabei nimmt die/der AN die Aufgaben als unselbständige*r Verwaltungshelfer*in im unmittelbaren Ausführungsauftrag der AG‘in wahr. Eine Beleihung nach § 44 Abs. 3 BHO ist nicht vorgesehen.
Zur Administration, Konzeption und Umsetzung des Förderprogramms „Ressourceneffizienz zirkuläre Produktionsprozesse“ sollen die im Folgenden dargestellten Leistungen, getrennt nach Projektträgeraufgaben im engeren Sinne und Programmmanagementaufgaben beauftragt werden.
Projektträgeraufgaben im engeren Sinne:
- Vorbereitung der Projekte
- Betreuung in der Antragsphase
- Betreuung der laufenden Projekte
- Betreuung nach Laufzeitende
Programmmanagementaufgaben:
- Erstellung Förderrichtlinie und Programmumsetzung
- Erstellung von Formularen und Dokumenten
- Kommunikation (Internetauftritt, Öffentlichkeitsarbeit)
- Sonstige Unterstützungsleistungen (z. B. Durchführung von Veranstaltungen)
Zu Nr. II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Technisch bedingt ist nur die Angabe eines konkreten Datums zum Vertragsbeginn zulässig, daher wurde der Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gewählt. Die Leistung ist tatsächlich im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 31.12.2024 zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Zuschlagskriterien
1. Preis zu 40 %
2. Qualität des Konzeptes zu 60 %
Die o. g. Zuschlagskriterien werden entsprechend den beiliegenden Erläuterungen zur Wertung/Wertungsmatrix (Vordruck 3.4 der Vergabeunterlagen) ausgewertet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
2. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 15.12.2021.
3. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
4. Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.