Lieferung von fabrikfertigen nicht begehbaren 10-kV-Netzstationen in Kompaktbauweise Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_Kompaktstationen_2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stwbo-netz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-herne.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58455
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-witten.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewmr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ewmr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von fabrikfertigen nicht begehbaren 10-kV-Netzstationen in Kompaktbauweise
Lieferung von fabrikfertigen nicht begehbaren
10-kV-Netzstationen in Kompaktbauweise für die Stadtwerke Bochum Netz GmbH, die Stadtwerke Herne AG und die Stadtwerke Witten GmbH.
Die Lieferung der Kompaktstationen hat auf Abruf in Teilmengen zu erfolgen, wobei die beteiligten Stadtwerke ihren Stationsbedarf einzeln unter Angabe der Liefertermine und Verwendungsstellen im Laufe des Jahres über die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (nachfolgend "ewmr" genannt) abrufen, welche diese im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Stadtwerkes bestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt an das jeweilige Stadtwerk.
Lieferung von fabrikfertigen nicht begehbaren 10-kV-Netzstationen in Kompaktbauweise. Die Laufzeit des Rahmenvertrages einschließlich der Verlängerungsoptionen beträgt vier Jahre. Dementsprechend werden folgende Mengen voraussichtlich benötigt:
- Für die Kompaktstationen Variante 1 gemäß Preisblatt: 24 Stück pro Jahr bzw. 96 Stück für vier Jahre (Schätzmengen) sowie maximal 128 Stück für vier Jahre (Höchstmenge);
- Für die Kompaktstationen Variante 2 gemäß Preisblatt: 20 Stück pro Jahr bzw. 80 Stück für vier Jahre (Schätzmengen) sowie maximal 112 Stück für vier Jahre (Höchstmenge);
- Für die Kompaktstationen Variante 3 gemäß Preisblatt: 4 Stück pro Jahr bzw. 16 Stück für vier Jahre (Schätzmengen) sowie maximal 24 Stück für vier Jahre (Höchstmenge);
- Für die Kompaktstationen Variante 4 gemäß Preisblatt: 2 Stück pro Jahr bzw. 8 Stück für vier Jahre (Schätzmengen) sowie maximal 12 Stück für vier Jahre (Höchstmenge);
Die o. g. Mengen sind lediglich geschätzt. Aus diesem Grunde weisen wir darauf hin, dass die genannten Mengen auch unterschritten werden können. Eine Verpflichtung zur Abnahme der genannten Mengen besteht nicht.
Der Rahmenvertrag verlängert sich nach Ablauf der o. g. Laufzeit zweimalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch die ewmr im Namen der Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Mit Erreichen sämtlicher unter II.2.4 angegebenen Höchstmengen endet der Rahmenvertrag automatisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber (bzw. bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied) hat mit dem Teilnahmeantrag eine Unternehmensdarstellung (Formular 1) einzureichen.
Jeder Bewerber (bzw. bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied) hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 2), Erklärung nach §19 Abs.3 MiLoG (Formular 3), Erklärung zum Umsatz (Formular 4) über die Vergabeplattform (digital) einzureichen. Jeder Bewerber (bzw. bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied) hat mit dem Teilnahmeantrag ebenfalls folgende Nachweise einzureichen:
1) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister darf bei Abgabe der Teilnahemunterlagen nicht älter als 6 Monate sein. (Kopie bzw. PDF ausreichend)
2) Nachweis einer Haftpflichtversicherung, als Fremdbescheinigung, darf nicht älter als drei Monate sein (Kopie bzw. PDF ausreichend), oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie bzw. PDF ausreichend).
Jeder Bewerber (bzw. bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied) hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen (Formular 5) der letzten drei Jahre über die Lieferung von jeweils mindestens 20 gelieferten vergleichbaren Kompaktstationen abzugeben. Jeder Bewerber (bzw. bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied) hat mit dem Teilnahmeantrag ebenfalls folgende Nachweise einzureichen:
1) Nachweis eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig
überwachtes System des Qualitätsmanagement (EN ISO 9001) (Kopie bzw. PDF ausreichend).
2) Nachweis eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig
überwachtes System des Umweltmanagements (EN ISO 14001) (Kopie bzw. PDF ausreichend).
3) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch Einsatzbereitschaft im Störungsfall vor Ort (Bochum, Herne oder Witten) innerhalb von 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Erbringung des Nachweises durch schriftliche Darstellung des Servicenetzes in deutscher Sprache und Angabe einer Servicetelefonnummer.
4) Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch Vorhalten von Ersatz- und Austauschteile von eigenen Komponenten über einen Zeitraum von 20 Jahren. Nachweis durch Eigenerklärung.
Die Ausschreibung enthält den Bedarf von Kompaktstationen der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, der Stadtwerke Herne AG und der Stadtwerke Witten GmbH (nachfolgend gemeinsam "Stadtwerke" genannt). Die Stadtwerke sind gemeinsam Vertragspartner des Rahmenvertrages und bevollmächtigen die ewmr als gemeinsame Beschaffungsstelle, die gemeinsam auszuübenden Rechte aus dem Rahmenvertrag gegenüber dem Auftragnehmer wahrzunehmen. Die Stadtwerke sind jeweils berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig Leistungen aus dem Rahmenvertrag abzurufen (Einzelbestellung). Die Einzelbestellungen erfolgen durch das jeweils abrufende Stadtwerk im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber dem betreffenden Auftragnehmer auf Basis der im Rahmenvertrag festgelegten Konditionen. Die Spezifikationen der Kompaktstationen sind im Leistungsverzeichnis beschrieben.
Die Lieferung der Kompaktstationen hat auf Abruf in Teilmengen zu erfolgen. Sämtliche Lieferungen erfolgen frei Haus einschließlich aller Nebenkosten wie z. B. Verpackung, Transportversicherung und Maut. Die Lieferzeit für alle Kompaktstationen beträgt nicht länger als 20 Wochen (bei Doppelkompakten 30 Wochen), jeweils nach erfolgtem Abruf (Einzelbestellung). Hält der Auftragnehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, die o. g. Lieferzeiten nicht ein, so hat er für jede angefangene Kalenderwoche der Überschreitung eine Konventionalstrafe in Höhe von 0,5 % des Einzelbestellwertes, im Ganzen aber nicht mehr als 5 % des Einzelbestellwertes zu zahlen. Die Zahlung der Rechnungen erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang und Warenerhalt unter Abzug von 3 % Skonto. Die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Regelungen des Rahmenvertrages, die Leistungsbeschreibung und Preisblatt sowie die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen", werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil und gelten in der vorstehend aufgeführten Rangfolge. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Fehlen der geforderten Unterlagen, Nachweise und Unterschriften zu einem Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle interessierten Firmen müssen sich anhand des zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrags zzgl. der geforderten Unterlagen um die Teilnahme am Verfahren bewerben. Alle Unterlagen werden ausschließlich über den unter Ziffer I.3) benannten Kommunikationsbereich (Vergabeplattform) zur Verfügung gestellt. Die gesamte Kommunikation inkl. der Frage- und Antwortstellungen findet ausschließlich in diesem Kommunikationsbereich statt. Alle Interessenten haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, die bereitgestellten Informationen rechtzeitig abzurufen. Achtung: Sämtliche Unterlagen sind bereits abrufbar. Das heißt, dass auch Unterlagen abrufbar sind, die erst mit der Angebotsabgabe nach Aufforderung einzureichen sind. Reichen Sie daher bitte nur die
geforderten Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ein! Reichen Sie Ihre Fragen bitte min. 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist ein. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen und sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache zu führen. Nichtdeutschsprachige Unterlagen müssen als beglaubigte
Übersetzung in Deutsch eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRD6U2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.