Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Verlegung und den Betrieb von Stromleitungen für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Warburg
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warburg
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 34414
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.warburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Verlegung und den Betrieb von Stromleitungen für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Warburg
Die Hansestadt Warburg mit ca. 24.000 Einwohnern liegt in Nordrhein-Westfalen. Eigentümerin des Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Stadtgebiet ist die Stadtwerke Warburg GmbH. Der zwischen der Hansestadt Warburg und der Stadtwerke Warburg GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG endet am 31.12.2023. Nunmehr vergibt die Hansestadt Warburg mit diesem Verfahren einen neuen Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet. Damit verbunden ist die Aufgabe, ein entsprechendes Versorgungsnetz zu betreiben. Der zu schließende Wegenutzungsvertrag sieht eine Höchstlaufzeit von 20 Jahren vor.
Warburg
Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages mit der Hansestadt Warburg verpflichtet, das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Warburg während der Vertragslaufzeit zu betreiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung (z. B. Gesellschaftsstruktur (Organigramm), Inhaber/Gesellschafter und Geschäftsführer, Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder/Tätigkeiten, falls zutreffend: Darstellung der Konzernstrukturen und gegebenenfalls bestehenden unmittelbaren Beteiligungen);
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gemäß Formblatt.
Für die vorstehenden Erklärungen soll das beigefügte Formular „Teilnahmeantrag“ verwendet werden. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt.
In Form eines Fremdnachweises wird gefordert:
- Handelsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Erklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen.
Für die vorstehenden Erklärungen soll das beigefügte Formular „Teilnahmeantrag“ verwendet werden.
In Form eines Fremdnachweises wird gefordert:
- Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen und/oder personellen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
Beruft sich der Bewerber im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (auch ein Konzernunternehmen), so muss er eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach er und das andere Unternehmen sich verpflichten, gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung zu haften. Für die vorstehende Erklärung soll die beigefügte Anlage 2 „Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern“ verwendet werden.
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
- Mindestens eine Referenz im Bereich des Stromnetzbetriebes, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, z. B. der Betrieb des eigenen Stromnetzes, und die nicht mehr als drei Jahre zurückliegt;
- Darstellung der technischen und personellen Kapazitäten des Unternehmens zur Durchführung des Stromnetzbetriebes im Stadtgebiet Warburg, z. B. Angaben zu technischen Fachkräften, Beschreibung der technischen Ausrüstung, Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Für die vorstehenden Erklärungen soll das beigefügte Formular „Teilnahmeantrag“ verwendet werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, so muss er eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens) vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen und/oder personellen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Hierfür soll die beigefügte Anlage 2 „Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern“ verwendet werden.
Bezogen auf alle unter Abschnitt III. genannten Eignungskriterien gilt: Es findet eine Eignungsprüfung aller Interessenten zur Ermittlung der personellen und sachlichen Ausstattung sowie der fachlichen Kompetenz der jeweiligen Interessenten statt. Dabei werden die unter Abschnitt III. von der Hansestadt aufgestellten Eignungskriterien in Form von Fremdnachweisen und Eigenerklärungen zugrunde gelegt. Die dort genannten Fremdnachweise und Eigenerklärungen sind mit der Interessenbekundung innerhalb der Interessenbekundungsfrist einzureichen. Es werden lediglich Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, die mit den vorzulegenden Fremdnachweisen und Eigenerklärungen ihre Eignung nachgewiesen haben. Die Hansestadt behält sich eine Nachforderung von Fremdnachweisen und Eigenerklärungen unter angemessener Fristsetzung vor. Grundsätzlich ist die Eignungsprüfung nach Feststellung der Eignung nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist abgeschlossen, es sei denn, es kommt während des laufenden Verfahrens zu Umständen, die sich auf die Eignung auswirken können. Insoweit bittet die Hansestadt, entsprechende Umstände, die sich auf die Eignung auswirken können, unverzüglich mitzuteilen. Sodann wird die Hansestadt die Eignung des betroffenen Unternehmens anhand der unter Abschnitt III. aufgestellten Eignungskriterien erneut beurteilen.
Siehe Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2041
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Für die vorstehenden Erklärungen soll die beigefügte Anlage 1 „Formblatt bei Bietergemeinschaften“ verwendet werden.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen.
Die Einbindung von Unterauftragnehmern ist zulässig. Sofern bereits Unterauftragnehmer bekannt sind, sollen deren Name und Anschrift im Teilnahmeantrag mitgeteilt werden. Für die vorstehende Erklärung soll die beigefügte Anlage 2 „Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern“ verwendet werden.
Soweit der Bewerber beabsichtigt, den Betrieb des Stromversorgungsnetzes in einem nicht unerheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer Unternehmen (auch Konzernunternehmen) sicherzustellen (z. B. den Bezug von Betriebsführungsleistungen durch Dritte und/oder die Verpachtung an Dritte; nicht die Einbeziehung eines Tiefbauunternehmers), sind die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. auch für die anderen Unternehmen zu erbringen.
Die Hansestadt Warburg behält sich vor, Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Die von der derzeitigen Konzessionärin bereitgestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet können über die Vergabeplattform www.subreport.de (ELViS-ID: E49194884) angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung. Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann über die Vergabeplattform www.subreport.de (ELViS-ID: E49194884) angefordert werden.
Der vorläufige Organisations- und Zeitplan für das Konzessionsvergabeverfahren wird über die Vergabeplattform www.subreport.de (ELViS-ID: E49194884) zur Verfügung gestellt.
Vor dem Hintergrund, dass die Hansestadt Warburg beteiligten Unternehmen nach § 47 Abs. 3 EnWG auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren hat und die Hansestadt Warburg diese nur zu versagen hat, soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist, wird darum gebeten, dass die Teile der Teilnahmeunterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, von den Interessenten gekennzeichnet werden.
Interessenten am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Hansestadt Warburg werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung für die Konzessionierung nebst Teilnahmeunterlagen gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2319260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lg-dortmund.nrw.de/kontakt/email_hinweis/index.php
Nach § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte Rechtsverletzungen, denen die Hansestadt nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach § 47 Abs. 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden.
Gemäß § 46 Abs. 7 EnWG bleiben die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden nach dem GWB unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2319260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lg-dortmund.nrw.de/kontakt/email_hinweis/index.php