KIK Wärme- und Kälteanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 04.7-037-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-essen.de/aktuelles/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
KIK Wärme- und Kälteanlagen
Die Heizungs- und Kälteinstallation erstreckt sich über alle Ebenen des Gebäudes.
Heizung
Die erforderliche Wärmeleistung (Winter, inkl. Reserve) beträgt ca. 2.750 kW. Die Versorgung erfolgt aus dem Fernwärmenetz über eine Fernwärmeübergabestation.
Das Heizungsnetz ist auf folgende Stränge aufgeteilt:
- Einspeisung: DN 150, Winter 130GradC, Sommer 75GradC, ca.2.750kW
- Warmwasserbereitung (nicht abgehend vom Hzgs.-Verteiler) DN65, ca. 200kW
- Wandheizung OP-Räume DN32, 60/50GradC, ca. 9,0/10kW (20% Reserve)
- Fußbodenheizung, DN50, 40/30GradC, ca. 25/30kW (20%Reserve)
- Sommer Heizung Nasszellen DN50, 70/50GradC, ca. 57,4/64kW (20% Reserve)
- Türluftschleieranlage DN40, 60/40GradC, ca. 49kW
- Statische Heizung DN100, 70/50GradC, ca. 410,6/448kW (10% Reserve)
- Statische Heizung DN 100, 70/50GradC, ca. 390/453kW (10% Reserve)
- Dyn. Heizung DN100, 70/50GradC, ca. 433,6/452kW (5% Reserve)
- Dyn. Heizung DN125, 70/50GradC, ca. 800/880kW (10% Reserve)
- Havarieeinspeisung Dyn. Hzng. DN100, 70/50GradC ca. 429kW
Kälte
Der Kältebedarf ist durch zwei Kompressionskältemaschinen in der Ebene 02 zu decken. Die zugehörigen Rückkühleinrichtungen in Form von adiabaten Rückkühlern sind auf dem Dach in der Ebene 05 aufzustellen.
Kälteleistung der Kälteerzeugung:
- Kompressionskältemaschine 1 (KKM 1), 700 kW
- Kompressionskältemaschine 2 (KKM 2), 700 kW
Adiabate Rückkühler
RKW 1,434 kW, Temperatur 33/37 GradC, Freie Kühlung 300 kW bei 0 GradC
RKW 2,434 kW, Temperatur 33/37 GradC, Freie Kühlung 300 kW bei 0 GradC
RKW 3,434 kW, Temperatur 33/37 GradC, Freie Kühlung 300 kW bei 0 GradC
RKW 4,434 kW, Temperatur 33/37 GradC, Freie Kühlung 300 kW bei 0 GradC
Die Kälteverteilung besteht aus zwei Pufferspeichern, mit jeweils 5000l, Verteilern und Wärmetauschen.
Das Kältenetz ist auf folgende Stränge aufgeteilt:
- Gerätekühlung ca. 70/90kW (Reserve ca. 25%)
- Umluftkühler trocken ca. 271,5/345kW (Reserve ca. 20%)
- Umluftkühler nass ca. 222/260kW (Reserve ca. 20%)
- RLT-Geräte ZNK ca. 299,7/330kW (Reserve ca. 10%)
- RLT-Geräte LVE ca. 464,1/555kW (Reserve ca. 20%)
- Türluftschleieranlage ca. 10/15 kW (Reserve ca. 50%)
- Reserve ca.80 kW
- Havarie Ein- und Rückspeisung
Universitätsklinikum Essen AÖR Hufelandstr. 55 45147 Essen Kinderklinik KIK
2 Stk. Fernwärme-/ Wärmeübergabestation
4200 m Stahlrohr Stahl -Heizung bis DN150
12650 m Kupfer Rohr -Heizung bis DN25
704 Stk. Heizkörper
550m2 Fußbodenheizung
2 Stk. KKM - 700 kW
4 Stk. RKW - 436 kW
6785m Stahlrohr Stahl - Kaltwasser bis DN250
500m Stahlrohr Stahl - Kühlwasser bis DN300
190 Stk. Umluftkühlgeräte mit F7 Filter
76 Stk. Umluftkühlgeräte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten. Das LV ist nur zur Info dabei. Es muß nicht bepreist werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYAYY0Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.