Erdgaslieferung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-09-10/0028
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmar
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53797
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.Lohmar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgaslieferung
Lieferung von Erdgas für die Stadt Lohmar
Stadt Lohmar 53797 Lohmar
Die Stadt Lohmar benötigt Erdgas für den Betrieb ihrer Liegenschaften und sonstigen Betriebsstätten. Die Abnahmestellen gehören zum Marktgebiet NetConnect Germany (jetzt NCG demnächst THE) L-Gas und liegen im heutigen Verteilnetz der Rheinischen Netzgesellschaft. Die Abnahmestellen haben einen Gasbedarf von ca. 8,1 Mio. kWh je Jahr an ca. 49 Abnahmestellen. Die Höchstmenge wird mit 10 Mio kWh definiert.
Die bestehenden Lieferverträge laufen zum 31.12.2021 aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2022 neu vergeben werden. Die Erstlaufzeit geht bis zum Gastag 31.12.2023. Die Lieferung kann sich zweimal um ein Jahr verlängern, wenn nicht zuvor die Stadt Lohmar den Vertrag fristgerecht kündigt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2022 neu vergeben werden. Die Erstlaufzeit geht bis zum Gastag 31.12.2023. Die Lieferung kann sich zweimal um ein Jahr verlängern, wenn nicht zuvor die Stadt Lohmar den Vertrag fristgerecht kündigt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2022 neu vergeben werden. Die Erstlaufzeit geht bis zum Gastag 31.12.2023. Die Lieferung kann sich zweimal um ein Jahr verlängern, wenn nicht zuvor die Stadt Lohmar den Vertrag fristgerecht kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Angabe im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (124_LD)
-Eigenerklärung zur Stellung der Bürgschaft, Angabe im Auszug aus Erklärungen und Nachweise
-Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Erdgas), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf eines der letzten drei Geschäftsjahre
Mindeststandard: Der Jahresumsatz des Bieters muss mindestens doppelt so hoch sein, wie der geschätzte jährliche Jahresauftragswert (0,5 Mio. EUR), Angabe im Auszug aus Erklärungen und Nachweise
Einzureichen sind Eigenerklärungen (Vordruck 124-LD) zu:
- Angaben zu Arbeitskräften
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Aktuelle Referenzliste Erdgas mit mindestens einer gleichwertigen Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Erdgas.
Die Referenz muss mindestens so viele Abnahmestellen enthalten und mindestens die gleiche Menge, wie die angefragten Mengen. Es können auch verschiedene Referenzen sein, die jeweils ein Kriterium erfüllen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Versorgungsbedingungen für die Lieferung von Erdgas (Versorgungsvertrag)" Vertragsbestandteil. Diese sehen eine Lieferung "frei Betrieb" vor, d. h. die vertragliche Regelung der Netznutzung obliegt dem Lieferanten. Die Anlage LB 3 G1/G2 Abnahme-stellenliste sowie die dazugehörige Anlage LB 4 Leistungsverzeichnis werden auch zum Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Digital
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bieter müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB abgeben.
Bietergemeinschaften:
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften
gesamtschuldnerisch.
Form der Nachweise
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen
Stellen bestätigen zu lassen.
Wertung:
Den Zuschlag erhält nach Vergabeordnung - VgV § 58 (1) das wirtschaftlichste Angebot. Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit werden die Jahreskosten auf Basis der Bezugsdaten für die Referenzjahre (Bestellmenge) herangezogen. Diese werden nach den Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen für Erdgas unter Zugrundelegung der Bezugsdaten der Anlage LB 2 Übersicht und des vom Bieter ausgefüllten Leistungsverzeichnisses (Anlage LB 4 Leistungsverzeichnis) ermittelt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4WYYDJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: +49 2241130
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: +49 2241130