Rahmenvereinbarung Lieferung v. Reifen f.d. Umweltbetrieb im Zeitraum 01.12.2021-30.11.2022 m. einseitiger Verlängerungsoption d. Umweltbetr. für 2 Mal 12 Monate Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5726
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Lieferung v. Reifen f.d. Umweltbetrieb im Zeitraum 01.12.2021-30.11.2022 m. einseitiger Verlängerungsoption d. Umweltbetr. für 2 Mal 12 Monate
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Reifen für den Fuhrpark des Umweltbetriebs der Stadt Bielefeld für den Zeitraum 01.12.2021 bis 30.11.2022 mit einer einseitigen Verlängerungsoption für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld um zwei Mal 12 Monate, längstens also bis zum 30.11.2024, aufgeteilt in 2 Lose.
Neue LKW Reifen sowie Runderneuerungen und Flankenschutz für LKW Reifen
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Straße 57 33609 Bielefeld
Neue LKW Reifen in allen Dimensionen (Los 1a) sowie Runderneuerungen und Flankenschutz für LKW Reifen (Los 1b)
Für die Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Reifen für den Fuhrpark des Umweltbetriebs der Stadt Bielefeld für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis 30.11.2022 besteht eine einseitige Verlängerungsoption für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld um zwei Mal 12 Monate, längstens also bis zum 30.11.2024. Der Umwelt-betrieb der Stadt Bielefeld informiert den künftigen Auftragnehmer bis spätestens 30.06.2022 bzw. bis 30.06.2023, wenn keine Verlängerungsoption in Anspruch genommen wird.
Es werden für die Reifen Markenschwerpunkte (wie z.B. Continental, Dunlop, Semperit etc.) abgefragt, die bereits beim Umweltbetrieb im Einsatz sind.
Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen für das Los 1 orientieren sich an den Verbrauchsmengen des Vorjahres, die auf den längstmöglichen Vertragszeitraum von drei Jahren hochgerechnet wurden. Sofern keine Verlängerungsoption gezogen wird, verringern sich die ausgeschriebenen Bedarfsmengen des Loses 1 auf 1/3 der genannten Mengen. Wird nur eine Verlängerungsoption gezogen, verringern sich die ausgeschriebenen Bedarfsmengen des Loses 1auf 2/3 der genannten Mengen.
Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach Disposition des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens der Stadt Bielefeld keine Abnahmeverpflichtung hinsichtlich einer bestimmten Anzahl.
Der Auftragnehmer muss innerhalb des jeweiligen Loses grundsätzlich alle Reifenarten und Reifengrößen liefern können.____
Der Auftraggeber bestellt Artikel aus dem Los 1 (Verwendungsstelle: Werkstatt des Umweltbetriebs der Stadt Bielefeld, Eckendorfer Straße 57, 33609 Bielefeld).
Jede einzelne Auslieferung hat frei Verwendungsstelle ohne Mindestbestellwert zu erfolgen. Verpackungen sind ggf. zurückzunehmen.
Die Entsorgung der Altreifen erfolgt durch den Auftraggeber, den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld.____
Neue Transporter- und PKW Reifen, Heißvulkanisation PKW-, Transporter- und LKW-Reifen.
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Straße 57 33609 Bielefeld
Neue Transporter- und PKW Reifen in allen Dimensionen, Heißvulkanisation PKW-, Transporter- und LKW-Reifen
Für die Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Reifen für den Fuhrpark des Umweltbetriebs der Stadt Bielefeld für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis 30.11.2022 besteht eine einseitige Verlängerungsoption für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld um zwei Mal 12 Monate, längstens also bis zum 30.11.2024. Der Umwelt-betrieb der Stadt Bielefeld informiert den künftigen Auftragnehmer bis spätestens 30.06.2022 bzw. bis 30.06.2023, wenn keine Verlängerungsoption in Anspruch genommen wird.
Es werden für die Reifen Markenschwerpunkte (wie z.B. Continental, Dunlop, Semperit etc.) abgefragt, die bereits beim Umweltbetrieb im Einsatz sind.
Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen für das Los 2 orientieren sich an den Verbrauchsmengen des Vorjahres, die auf den längstmöglichen Vertragszeitraum von drei Jahren hochgerechnet wurden. Sofern keine Verlängerungsoption gezogen wird, verringern sich die ausgeschriebenen Bedarfsmengen des Loses 2 auf 1/3 der genannten Mengen. Wird nur eine Verlängerungsoption gezogen, verringern sich die ausgeschriebenen Bedarfsmengen des Loses 2 auf 2/3 der genannten Mengen.
Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach Disposition des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens der Stadt Bielefeld keine Abnahmeverpflichtung hinsichtlich einer bestimmten Anzahl.
Der Auftragnehmer muss innerhalb des jeweiligen Loses grundsätzlich alle Reifenarten und Reifengrößen liefern können.____
Der Auftraggeber bestellt Artikel aus dem Los 2 (Verwendungsstelle: Werkstatt des Umweltbetriebs der Stadt Bielefeld, Eckendorfer Straße 57, 33609 Bielefeld).
Jede einzelne Auslieferung hat frei Verwendungsstelle ohne Mindestbestellwert zu erfolgen. Verpackungen sind ggf. zurückzunehmen.
Die Entsorgung der Altreifen erfolgt durch den Auftraggeber, den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld.____
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
Betriebs-/Firmenbeschreibung
Dem Angebot ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist.
Lieferzeitraum:
Der Bewerber soll die bestellten Produkte möglichst kurzfristig (innerhalb von 24 Stunden) liefern (Reaktionszeit).
Der Umweltbetrieb ist auf eine kurzfristige Lieferung angewiesen, da die betroffenen Fahrzeuge für den Arbeitseinsatz dringend benötigt werden. Der Bewerber sollte daher bereit sein, eine Auswahl an Reifen vor Ort auf Lager zu haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Rechnungen sind grundsätzlich in einfacher Ausführung mit quittierter Liefer-/Übergabebestätigung und unter Angabe der Bestellnummer des Umweltbetriebes (4500.....) an folgende Anschrift zu richten:
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld, Die Betriebsleitung, Eckendorfer Straße 57 Haus A, 33609 Bielefeld.
Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format ausschließlich an die E-Mail-Adresse: [gelöscht]
Als Leitweg-ID für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-32002-64.
____
Die Auswertung der Angebote erfolgt je Los nach unten aufgeführten Kriterien. Der Zuschlag erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf folgende Kriterien:
> wertungsrelevanter Angebotspreis für Los 1 a) LKW Reifen in allen Dimensionen und b) Runderneuerungen und Flankenschutz für LKW Reifen und für Los 2 a) Transporter Reifen in allen Dimensionen, b) PKW Reifen in allen Dimensionen, c) Heißvulkanisation PKW-, Transporter und LKW Reifen- 70%, max. 700 Leistungspunkte
> Reaktionszeit Los 1 a) LKW Reifen in allen Dimensionen, Los 2 a) Transporter Reifen in allen Dimensionen u. b) PKW Reifen in allen Dimensionen- 30%, max. 300 Leistungspunkte___
Angebotspreis:
Für die Auswertung der im Los 1 unter a) LKW Reifen in allen Dimensionen und der im Los 2 unter a) Transporter Reifen in allen Dimensionen und unter b) PKW Reifen in allen Dimensionen aufgeführten Reifenhersteller (die Reifen jeweils in allen Dimensionen) wird vom Auftraggeber ein durchschnittlicher Kalkulationsbasis-Preis (KB-Preis) pro Reifen angesetzt.
Der durchschnittliche KB-Preis für das Los 1 a) LKW Reifen in allen Dimensionen beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto je Reifen. Der durchschnittliche KB-Preis für das Los 2 a) Transporter Reifen in allen Dimensionen beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto je Reifen und für die PKW Reifen in allen Dimensionen aus dem Los 2 b) [Betrag gelöscht] Euro netto je Reifen.
Der vom Auftraggeber angesetzte durchschnittliche KB-Preis Euro netto pro Reifen abzüglich dem vom Bieter gewährten Rabatt in % ergibt den Einzelpreis Euro netto und dieser multipliziert mit dem Bedarf den Gesamtpreis in Euro netto je Reifenhersteller für die LKW Reifen in allen Dimensionen aus dem Los 1 a) und für die Transporter Reifen in allen Dimensionen aus dem Los 2 a) und den PKW Reifen in allen Dimensionen aus dem Los 2 b).
Die Angebotspreise für die Reifen aus dem Los 1 b) Runderneuerungen und Flankenschutz für LKW Reifen und aus dem Los 2 c) Heißvulkanisation fließen mit den im Leistungsverzeichnis angegebenen Beträgen in die Angebotswertung ein.
Der zu bewertende Angebotspreis aus dem Los 1 ergibt sich aus den Summen zu Los 1 a) LKW Reifen in allen Dimensionen (unter Beachtung der vorstehend genannten Berechnungsweise) und Los 1 b) Runderneuerungen und Flankenschutz für LKW Reifen (wie im Preisteil des Leistungsverzeichnisses für das Los 1 angegeben).
Der zu bewertende Angebotspreis zu Los 2 ergibt sich aus den Summen zu Los 2 a) Transporter Reifen in allen Dimensionen, Los 2 b) PKW Reifen in allen Dimensionen (jeweils unter Beachtung der vorstehend genannten Berechnungsweise) und Los 2 c) Heißvulkanisation PKW-, Transporter- und LKW Reifen (wie im Preisteil des Leistungsverzeichnisses für das Los 2) angegeben).
Im Anschluss daran erfolgt eine Bewertung des Angebotspreises je Los nach Wertungspunkten. Die Wertungspunkte des Angebotspreises je Los ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Prozentpunktzahl (hier: 70) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis je Los ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Reaktionszeit:
Für das Kriterium Reaktionszeit können für das Los 1 (Los 1 a) LKW Reifen in allen Dimensionen) und für das Los 2 (Los 2 a) Transporter Reifen in allen Dimensionen und b) PKW Reifen in allen Dimensionen) jeweils maximal 300 Leistungspunkte erzielt werden:
-Lieferung innerhalb 24 Stunden = 300 Leistungspunkte
-Lieferung zwischen 25 und 48 Stunden = 200 Leistungspunkte
-Lieferung über 48 Stunden = Ausschluss___
Das Kriterium Reaktionszeit bezieht sich nur auf die Lieferung der Reifen, nicht auf die Herstellungszeit der Runderneuerungen und Flankenschutz und auf die Reifenreparaturen (Heißvulkanisation).
____
Hinweis für den künftigen Auftragnehmer: Der Abruf der Reifen innerhalb des Reaktionszeitraums bezieht sich in der Regel auf 1 bis 2 Stück Reifen, so dass es innerhalb eines Jahres durchaus zu rund 150 Einzelabrufen innerhalb des Reaktionszeitraums kommen kann.
____
Preisbindung, Preisanpassung und Rabattsätze
Die Abrechnung der Reifen erfolgt im gesamten Vertragszeitraum beim Los 1 für die unter a) LKW Reifen und beim Los 2 die unter a) Transporter Reifen und unter b) PKW Reifen aufgeführten Reifenhersteller (die Reifen jeweils in allen Dimensionen) über die Herstellerpreislisten.
Der Bieter stellt dem Auftraggeber die Herstellerpreislisten mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung. Sollten sich Änderungen in den Herstellerpreislisten während der Vertragslaufzeit ergeben, so stellt der künftige Auftragnehmer diese dem Auftraggeber unaufgefordert zur Verfügung. Erst dann können bei Preissteigerungen diese anerkannt werden. Bei Preissenkungen gelten diese ab dem Gültigkeitsdatum der Herstellerpreisliste.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit vom Auftragnehmer die jeweils aktuellen Herstellerpreislisten für die Lose 1 und 2 anzufordern.
Die vom Auftragnehmer angebotenen Rabattsätze (zu Los 1 a) LKW Reifen in allen Dimensionen), Los 2 a) Transporter Reifen in allen Dimensionen und b) PKW Reifen in allen Dimensionen) werden auf den Herstellerlistenpreis angerechnet.
Die vom Auftragnehmer angebotenen Rabattsätze sind bis zum Ende der Rahmenvereinbarung verbindlich.
Die Preise aus dem Los 1 b) Runderneuerungen und Flankenschutz für LKW Reifen und aus dem Los 2 c) Heißvulkanisation PKW-, Transporter- und LKW Reifen sind im Zeitraum 01.12.2021 bis 30.11.2022 Festpreise. Sofern eine oder beide der möglichen Verlängerungsoptionen in Anspruch genommen werden, erhöht sich der Einzelpreis netto je Reifen je Verlängerungsoption um 2,5%. Weitere Preisanpassungen innerhalb eines Verlängerungszeitraumes sind nicht möglich.
Aufträge, die vor Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beim Auftragnehmer eingegangen sind, werden zu den bis dahin gültigen Vertragskonditionen ausgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ97ST
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]