Verschiedene Standorte in städtischen Grundschulen und Kindertageseinrichtungen,Lieferleistung und Inbetriebnahme von mobilen Luftreinigungsgeräten im Rahmen der Fördermaßnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-ZGM-6020-ar-9
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verschiedene Standorte in städtischen Grundschulen und Kindertageseinrichtungen,Lieferleistung und Inbetriebnahme von mobilen Luftreinigungsgeräten im Rahmen der Fördermaßnahme
Lieferung von 300 Luftreinigungsgeräten für Kindertageseinrichtungen und Schulen im Rahmen des Förderprogramms (RL-FitU12) vom 24.08.2021
Aufstellung und Inbetriebnahme der Geräte an ca. 95 Standorten.
Verschiedene Standorte in städtischen Grundschulen und Kindertageseinrichtungen Krefeld
Die vom AN auszuführenden Leistungen sind im Wesentlichen:
- Lieferung und Aufstellung des Luftreinigungsgerätes am Verwendungsort
- herstellen der elektrische Verbindung (Schuko-Steckdose)
- Inbetriebnahme des Gerätes
- Einweisung der Bauherrnvertreter in Bedienung des Gerätes, einschließlich begleitender
Nebenarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
-Eigenerklärung über die Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft, (siehe Angebotsvordruck Ziffer 2)
-Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (siehe Angebotsvordruck Ziffer 2)
-Eigenerklärung, dass der Bewerber die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (siehe Angebotsvordruck Ziffer 3)
-Eigenerklärung über die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (siehe Angebotsvordruck Ziffer 3)
-Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. (siehe Angebotsvordruck Ziffer 3)
- Eigenerklärungen zu Haftpflichtversicherungen (siehe Angebotsvordruck Ziffer 2)
-Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
-Eigenerklaeung Ausschlussgruende (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
Nachweis:
-Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Nachweis:
Zur Auftragserteilung ist vom Bestbieter die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Eigenerklärung:
-Angabe der Leistungen, die ggf. durch einen Subunternehmer ausgeführt werden
Nachweise:
-Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätssicherung ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die Filter den technischen Anforderungen oder Normen entsprechen
Prüfzeugnisse zum Nachweis der Wirksamkeit
Vorfilter geprüft nach DIN EN ISO 16890.
Hauptfilter geprüft nach DIN EN 1822
Zahlungsbedingungen:
siehe:
- Besondere Vertragsbedingungen für Leistungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Sonstiges:
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichend Deutschkenntnisse.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Dringlichkeit wird mit der abnehmenden Stückzahl der auf dem Markt zur Verfügung stehenden Geräte und dem Schutzziel der Kinder unter 12 Jahren begründet.
Mevissenstraße 65
47803 Krefeld
Eine Bieterteilnahme im EU-Verfahren ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D66H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]