Flottenversicherung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/1431
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flottenversicherung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Flottenversicherung für alle Fahrzeuge des Ruhrverbands einschließlich seiner zwei Tochtergesellschaften Lister- und Lennekraftwerke GmbH und RWG Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft mbH.
Der Fuhrpark umfasst rd. 580 Fahrzeuge aufgeteilt in Transporter, PKW, LKW, Anhänger und Arbeitsmaschinen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Flottenversicherung für alle Fahrzeuge des Ruhrverbands einschließlich seiner zwei Tochtergesellschaften Lister- und Lennekraftwerke GmbH und RWG Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft mbH.
Der Fuhrpark umfasst rd. 580 Fahrzeuge aufgeteilt in Transporter, PKW, LKW, Anhänger und Arbeitsmaschinen.
Optionale Verlängerung im beiderseitigen Einvernehmen dreimal um jeweils ein Jahr möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB.
Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor Auftragsvergabe einzureichen.
2. Angabe der Handelsregisternummer und Sitz des Amtsgerichts, Bieter aus dem europäischen Ausland haben vergleichbare Daten anzugeben.
3. Geschäftsberichte der letzten drei Jahre oder der Nachweis eines Ratings von mindestens BBB+ nach Standard & Poor's oder einer anderen gleichzusetzenden Institution
4. Angabe von mind. drei Referenzkunden mit Angabe einer innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten vergleichbaren Leistung (versicherter Fuhrpark von mindestens 250 verschiedenen Fahrzeugen )
Makler sind nur zugelassen, wenn sie in Exklusivvollmacht einer den Eignungskriterien entsprechenden Versicherungsgesellschaft handeln. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen,
Abschnitt IV: Verfahren
Essen
Gem. § 55 VgV sind Bieter bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS von der Auftragsplattform der Fa. subreport durchgeführt. Alle Vergabeunterlagen sind elektronisch bei subreport (https://www.subreport.de/E34359215) herunterzuladen. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform unter der ELViS-ID E34359215 nur als Download zur Verfügung. Der Download der Vergabeunterlagen kann ohne vorherige Registrierung bei subreport ELViS erfolgen. Der Ruhrverband empfiehlt aber allen Bietern dringend, sich kostenfrei zu registrieren und erst anschließend die Vergabeunterlagen herunterzuladen, um an einer möglichen Bieterkommunikation teilnehmen zu können.
Auskünfte im Verlauf des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ausschließlich schriftlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS erteilt. Angebote können nur elektronisch in Textform (verschlüsselt, ohne Signatur) über die Vergabeplattform ELViS der Fa. subreport abgegeben werden. Hierzu ist der Download der Vergabeunterlagen nach Registrierung zwingende Voraussetzung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.