Wirtschaftsberatungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0685
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsberatungsleistung
Rahmenvertrag über Wirtschaftsberatungsleistungen
Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht für ein geplantes PPP-Projekt sowie ggf. weitere Beratungen ein qualifiziertes Wirtschaftsberatungsunternehmen als Rahmenvertragspartner. Zu den Aufgaben des ausgewählten Wirtschaftsberatungsunternehmens zählen insbesondere die betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung, die Transaktionsberatung im PPP-Projekt sowie Aufgaben der Projektsteuerung. Die Einzelheiten sind den abrufbaren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf wertet die Teilnahmeanträge nach der Bewertungsmatrix zur Anlage A sowie den Angaben in der Anlage A. Die Dokumente sind elektronisch abrufbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf stellt potenziellen Bewerbern eine Anlage A zur Verfügung, die als Eignungsformular mit weiteren Vorgaben dient und auf bestimmte Formblätter der Landeshauptstadt Düsseldorf verweist. Die Anlage A enthält für den Teilnahmewettbewerb Ausschlusskriterien, die zwingend einzuhalten sind, sowie Vorgaben zu den Bewertungskriterien. Anhand der Bewertungskriterien, die allen Bewerbern in der elektronisch abrufbaren Bewertungsmatrix zur Anlage A transparent bekanntgegeben werden, trifft die Landeshauptstadt Düsseldorf die Auswahl der Bewerber, mit denen sie das Verhandlungsverfahren fortsetzen will.
- Die Zuverlässigkeit des Bewerbers muss vorliegen;
- Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro muss vorliegen bzw. alternativ die Bereitschaft, die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben im Auftragsfall aufzustocken.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für die Wertung der Teilnahmeanträge nach den Bewertungskriterien sind die Anzahl der Referenzen der Projektleitung und Stellvertretenden Projektleitung sowie die entsprechende einschlägige Berufserfahrung entscheidend. Die Einzelheiten dazu sind der elektronisch abrufbaren Anlage A sowie der zugehörigen Bewertungsmatrix zur Anlage A zu entnehmen. Außerdem erhalten die Bewerber in den Dokumenten weitere Informationen, beispielsweise zur Beteiligung von Bewerbergemeinschaften sowie zur Einbindung von Unterauftragnehmern.
Mindestens 5 Referenzen über wesentliche Beratungsleistungen für Transaktionen im öffentlichen Sektor und/oder mit Bezug zu Aufgaben der Daseinsvorsorge aus den letzten 5 Jahren mit einem jeweiligen Mindestvolumen von 100 Mio. Euro.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.