Um- und Ausbau des "Haus der Kunst" zur sozio-kulturellen Begegnungsstätte "Haus der Kultur(en)" Referenznummer der Bekanntmachung: Um- und Ausbau Haus der Kunst
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: CXPTYRXY11M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burscheid
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51399
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burscheidd.de
Adresse des Beschafferprofils: www.burscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Um- und Ausbau des "Haus der Kunst" zur sozio-kulturellen Begegnungsstätte "Haus der Kultur(en)"
Die Stadt Burscheid schreibt für den Um- und Ausbau des Hauses der Kunst zu einer sozio-kulturellen Begegnungsstätte die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 4 bis 9 (§ 34 HOAI), aus. Das Projekt umfasst die energetische Sanierung des „Haus der Kunst“ sowie den barrierefreien Um- und Ausbau des Gebäudes. Die Leistungen für die Außenanlagen werden separat vergeben.
51339 Burscheid
Die Leistungen des AN umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2013, für die Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß § 34. Die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) ist in den Grundleistungen und mit den besonderen Leistungen, Prüfen und Werten von Nebenangeboten sowie Prüfen und Werten von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten, zu erbringen.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44795
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.archwerk.org
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB.