Rahmenvereinbarung über Agenturleistungen aus dem Bereich Marketing und Kommunikation
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.volkshochschule.de/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Agenturleistungen aus dem Bereich Marketing und Kommunikation
Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) beabsichtigt den Abschluss mehrerer Rahmenverträge mit Full-Service-Agenturen im Bereich Marketing und Kommunikation. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 48 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung.
Ziel des Auftrags ist es, die Marke vhs im Verband und gegenüber der Öffentlichkeit durch Produkt- und Imagewerbung aufzuwerten, sowohl mit Print- als auch mit Onlinewerbung. Grundsätzlich erstellt die Konzeption das DVV Marketing, Agenturen sind beratend tätig. Auch Projekte des DVV können auf die Agenturleistungen zugreifen. Beispiele aus der derzeitigen Arbeit des DVV Marketings siehe www.volkshochschule.de/Marketing Marketinginstrumente des DVV werden über eine Cloud-Plattform über Templates den Volkshochschulen zur Verfügung gestellt.
Die Abteilung Marketing bedient mit ihrem Angebot sehr unterschiedliche Zielgruppen. Zu den Hauptzielgruppen aus dem Bereich der Erwachsenenbildung zählen:
• 16 Landesverbände und rund 900 bundesweite Volkshochschulen • Endkunden (Kursteilnehmer und potentielle Kursteilnehmer von Volkshochschulen zwischen 14 und 80 Jahre) • Multiplikatoren und Entscheidungsträger aus den Bundesministerien und der Bildungspolitik in Bund und Ländern
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit maximal sechs Wirtschaftsteilnehmern ausgeschrieben.
Styleguide und Templates, die für die Erstellung des Plakats notwendig sind, wurden den Bietern erst nach Abgabe einer unterschriebenen Verschwiegenheitserklärung (Anlage 09) über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Pulheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt.
Vergabe von Einzelaufträgen unter der Rahmenvereinbarung:
Der Auftraggeber fordert vor jedem Einzelabruf die Unternehmen, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen zur Teilnahme an einem Miniwettbewerb teilzunehmen. Die jeweils aufgeforderten Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb einer festgesetzten Frist von bis zu fünf Werktagen ein Angebot in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches einzureichen. Das Angebot besteht mindestens aus dem zur Durchführung der gewünschten Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand, dem frühest möglichen Termin für den Leistungsbeginn, die veranschlagte Honorarsumme und sonstige Kosten für die jeweilige Leistung des Einzelauftrages sowie einem Konzept. Unter den fristgemäß eingereichten Angeboten wird das wirtschaftlichste Angebot anhand des Konzepts ermittelt. Die Kriterien für die Bewertung des Konzepts werden mit der Aufforderung zur Teilnahme am Miniwettbewerb bekanntgegeben.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.