Administration und Durchführung Deutsch-Test Berufssprachkurse Referenznummer der Bekanntmachung: B 13.16 - 0050/20/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]021
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Administration und Durchführung Deutsch-Test Berufssprachkurse
Administration und Durchführung von vier standardisierten Prüfungen "Deutsch-Test Berufssprachkurse" einschließlich Bereitstellung und Betrieb einer Webservice-Schnittstelle
Am Sitz des Auftragnehmers
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Administration und Durchführung von vier standardisierten Prüfungen Deutsch-Test für den Beruf (DTB) für die GER-Niveaustufen A2, B1, B2 und C1 im Rahmen der Berufssprachkurse nach § 45 a AufenthG einschließlich Bereitstellung und Betrieb einer Webservice-Schnittstelle" - (im Folgenden "Prüfungsdurchführungen") gemäß der Leistungsbeschreibung.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 720.000 Prüfungsdurchführungen abgerufen werden. Diese Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtmenge.
Innerhalb dieser Höchstmenge an Prüfungsdurchführungen wird eine Verteilung
auf die vier GER-Niveaustufen hinsichtlich der Gesamtlaufzeit gem. § 11 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung (inkl. Verlängerungsoptionen) wie folgt prognostiziert:
a. GER-Niveaustufe A2: ca. 86.400 (12%)
Prüfungsdurchführungen,
b. GER-Niveaustufe B1: ca. 187.200 (26%)
Prüfungsdurchführungen,
c. GER-Niveaustufe B2: ca. 374.400 (52%)
Prüfungsdurchführungen sowie
d. GER-Niveaustufe C1: ca. 72.000 (10%)
Prüfungsdurchführungen.
Jährlich wird von ca. 180.000 Prüfungsdurchführungen (bezogen auf alle vier GER-Niveaustufen) ausgegangen. Werden innerhalb eines Jahres mehr Prüfungsdurchführungen notwendig, muss die Auftragnehmerin in der Lage sein, auch mehr Prüfungsdurchführungen zu ermöglichen. Eine Umverteilung der zuvor dargestellten geschätzten Prüfungsdurchführungen innerhalb der vier GER-Niveaustufen ist möglich. Es handelt sich hierbei um geschätzte Werte und
somit unverbindliche Mengenangaben.
Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Mindestmenge und keinen Anspruch auf Abruf der Höchstmenge. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung
der Auftraggeberin.
Hinsichtlich der Ausgleichszahlung pro Nicht-Anmeldung unterhalb der angenommenen Anzahl von 55.000 Prüfungsanmeldungen jährlich, ab dem ersten Beginn der Prüfungsdurchführungen, wird auf die §§ 1 Abs. 4 und 7 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung verwiesen.
HINWEIS zu Ziffer II. 2.7:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge, spätestens jedoch am 30.09.2024. Sofern die Höchstmenge nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das optionale Recht, nicht aber die Verpflichtung, die Rahmenvereinbarung einmal um ein Jahr bis zum 30.09.2025 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Fortsetzung unter VI.3) ZUSÄTZLICHE ANGABEN
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um die Vergabe eines Auftrags für soziale und andere besondere Dienstleistungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung aus III.1.4) OBJEKTIVE TEILNAHMEREGELN UND -KRITERIEN:
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale kumulativ aufweisen (d. h. alle Merkmale müssen je Referenz vorliegen)
1. Erfahrung bei der Administration und Durchführung standardisierter Sprachprüfungen
2. Erfahrung hinsichtlich automatischer Prüfungsauswertungen
• Eines der mindestens zwei geforderten Referenzprojekte muss abgeschlossen sein. Bei weiteren Referenzen, die noch nicht abgeschlossen sind, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Mindestens zwei der geforderten Referenzen müssen jeweils die Administration und Durchführung von min. 8000 standardisierten Deutschsprachprüfungen in einem Zeitraum von einem Jahr umfassen. Bei Referenzen, die noch nicht abgeschlossen sind, endet der Ein-Jahres-Zeitraum für die Administration und Durchführung von min. 8000 standardisierten Sprachprüfungen spätestens mit Ablauf der Angebotsfrist.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden.
• Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2. Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV
Für die Leistungserbringung kommen ausschließlich Bieter in Betracht, die Mitglied der "Association of Language Testers in Europe (ALTE)" sind.
Deren veröffentlichte Qualitätsstandards zur Prüfungsadministration und -durchführung sind bei der Leistungserbringung anzuwenden.
Die gültige Akkreditierung durch die ALTE ist im Rahmen der Angebotserstellung mit dem einschlägigen Zertifikat nachzuweisen.
Zu VI.3)
Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe".
2. Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen.
3. Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
4. Eigenerklärung Scientology
Die Verpflichtungserklärung Scientology ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen.
5. Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
Die Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.