Generalübernehmer für den schlüsselfertigen Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage (alles im Zaun, inkl. Transformatoren und Übergabestation) an zwei Standorten in Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: TR_PV_RP_01-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.trianel.com/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.trianel.com/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalübernehmer für den schlüsselfertigen Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage (alles im Zaun, inkl. Transformatoren und Übergabestation) an zwei Standorten in Rheinland-Pfalz
Die 1999 gegründete Trianel GmbH ("Trianel") ist ein Gemeinschaftsunternehmen unabhängiger Stadtwerke mit Sitz in Aachen. Als europaweit ausgerichtete Stadtwerke-Kooperation erschließt Trianel das Potenzial liberalisierter Energiemärkte durch die Bündelung komplementärer Interessen im kommunalen Umfeld mit dem Ziel, Stadtwerke in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und damit Eigenständigkeit zu stärken. Gesellschafter von Trianel sind inzwischen 56 kommunale Versorgungsunternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden, die gemeinsam ca. 6 Millionen Menschen mit Strom und Gas versorgen. Über die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Partnerschaftsverträge sind mehr als 100 Stadtwerke mit Trianel verbunden. Zur Trianel-Gruppe gehören derzeit rund 15 Tochtergesellschaften und Beteiligungen.
Trianel entwickelt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG ("TEP") regelmäßig verschiedene Erneuerbare-Energien-Projekte. Hierfür gründet die TEP u.a. wiederum Projektgesellschaften, die dann Freiflächen-Photovoltaikanlagen entwickeln und betreiben.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung von zwei Freiflächen-Photovoltaikanlagen durch zwei Projektgesellschaften der TEP in Rheinland-Pfalz (in Bettingen und in Halsdorf, beide gelegen im Eifelkreis Bitburg-Prüm) in zwei Losen. Die geplante Leistung beträgt ca. 14.000 kWp (Bettingen) bzw. ca. 22.000 kWp (Halsdorf). Weitere Einzelheiten enthalten die Losbeschreibungen dieser EU-Bekanntmachung und das Projektdatenblatt.
Im Falle der Abgabe von Einzelangeboten für die Lose 1 und 2 ist es den Bietern möglich, losübergreifende Nebenangebote für den Fall des Zuschlags auf beide Lose an einen Bieter einzureichen.
Dies bedeutet, dass im Rahmen der Auswertung anhand der in den mit der Angebotsaufforderung ausgegebenen Vergabeunterlagen bekannt gemachten Zuschlagskriterien (betreffen den Preis und die Qualität) zunächst die Haupt- und Nebenangebote in Bezug auf die einzelnen Lose betrachtet werden. Die höchste Gesamtpunktzahl über beide Lose erhält den Zuschlag.
Losübergreifende Nebenangebote sind nur zulässig, wenn auch Angebote auf beide Einzellose erfolgen. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Generalübernehmer für den schlüsselfertigen Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage (14.000 kWp; alles im Zaun, inkl. Transformatoren und Übergabestation) in Bettingen (Rheinland-Pfalz)
Bettingen in Rheinland-Pfalz. Weitere Einzelheiten zu den Standorten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Es wird ein Generalübernehmer für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Bettingen in Rheinland-Pfalz (Eifelkreis Bitburg-Prüm) gesucht. Die Errichtung erfolgt auf einer bebaubaren Fläche von 10 ha auf Grünland / Wiese. Die geplante Leistung beträgt ca. 14.000 kWp.
Hinweis: Die Baugenehmigung liegt vor, allerdings bislang nur für ein Teil der Leistung (ca. 10 MW). Beabsichtigt ist jedoch die Erweiterung auf ca. 14 MW. Derzeit geht die TEP davon aus, dass die Variante mit 14 MW zur Ausführung gelangt. Die Bieter werden hierüber im weiteren Verhandlungsverfahren informiert.
Weitere Details können Sie dem Projektdatenblatt entnehmen, dass mit den Bewerbungsunterlagen heruntergeladen werden kann.
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Eine Bewertung erfolgt nur, sofern die Mindestanforderungen an die Referenzen erfüllt werden. Anderenfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 10 % (Leistungsfähigkeit) zu 90 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 100 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 900 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL1 und WL2: 100 Punkte,
- TL1: 100 Punkte,
- TL2: 800 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die nach der nachfolgenden Notenskala ermittelten Punktzahlen für die o.g. Kriterien WL1, WL2, TL1 und TL2 werden addiert.
- 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
- 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt;
- 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnitt;
- 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt;
- 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Einzelheiten zu möglichen Optionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Die Auftraggeberin behält sich die Beschaffung weiterer Leistungen im Zusammenhang mit dem Auftrag (z.B. Mehrmengen, Beauftragung gleichartiger Leistungen) im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 5, 6 SektVO vor. Zur Verlängerungsoption siehe Ziff. II.2.7.
Zu Ziff. II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Einzelheiten zur Zulässigkeit von Varianten/Alternativangeboten.
Generalübernehmer für den schlüsselfertigen Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage (22.000 kWp; alles im Zaun, inkl. Transformatoren und Übergabestation) in Halsdorf (Rheinland-Pfalz)
Halsdorf in Rheinland-Pfalz. Weitere Einzelheiten zu den Standorten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Es wird ein Generalübernehmer für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Halsdorf in Rheinland-Pfalz (Eifelkreis Bitburg-Prüm) gesucht. Die Errichtung erfolgt auf benachteiligtem Grünland (ca. 80%) bzw. Acker (ca. 20%). Die geplante Leistung beträgt ca. 22.000 kWp.
Hinweis: Eine Baugenehmigung für das Projekt liegt noch nicht vor, allerdings rechnet die TEP damit, dass diese zwischen dem 31. Dezember 2021 und dem 30. Januar 2022 erteilt wird.
Weitere Details können Sie dem Projektdatenblatt entnehmen, dass mit den Bewerbungsunterlagen heruntergeladen werden kann.
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Eine Bewertung erfolgt nur, sofern die Mindestanforderungen an die Referenzen erfüllt werden. Anderenfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 10 % (Leistungsfähigkeit) zu 90 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 100 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 900 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL1 und WL2: 100 Punkte,
- TL1: 100 Punkte,
- TL2: 800 Punkte.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die nach der nachfolgenden Notenskala ermittelten Punktzahlen für die o.g. Kriterien WL1, WL2, TL1 und TL2 werden addiert.
- 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
- 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt;
- 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnitt;
- 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt;
- 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Einzelheiten zu möglichen Optionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Die Auftraggeberin behält sich die Beschaffung weiterer Leistungen im Zusammenhang mit dem Auftrag (z.B. Mehrmengen, Beauftragung gleichartiger Leistungen) im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 5, 6 SektVO vor. Zur Verlängerungsoption siehe Ziff. II.2.7.
Zu Ziff. II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Einzelheiten zur Zulässigkeit von Varianten/Alternativangeboten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziff. I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen als Generalübernehmer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
TEP behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Aufgabenfeldern/Qualifikationen etc. gemäß Formblatt) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen als Generalübernehmer) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag: Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Ziff. VI.5). Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 10 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. TEP kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. TEP behält sich zudem vor, Referenzauftraggeber der Bewerber zu kontaktieren.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
1. Zu TL2: Mit den vorzulegenden Referenzen ist nachzuweisen, dass in den vergangenen drei Jahren mindestens 50.000 kWp im Bereich Freiflächenphotovoltaikanlagenbau als Generalübernehmer realisiert wurden. Die Referenzen müssen für diesen Mindeststandard somit abgeschlossen sein.
2. Zu TL2: Mindestens drei Referenzen müssen in den vergangenen drei Jahren mit mindestens jeweils 6.000 kWp unter dem Förderregime des EEG realisiert worden sein. Die Referenzen müssen für diesen Mindeststandard somit abgeschlossen sein.
3. Die beiden vorgenannten Mindestanforderungen müssen kumulativ erfüllt sein.
Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Gemäß § 47 Abs. 5 SektVO gilt, dass die folgenden kritischen Aufgaben vom Auftragnehmer durch eigenes Personal durchzuführen bzw. zu erbringen sind:
- Projektleitung,
- Planung und
- Auslegung.
Projektsprache ist für alle Ansprechpartner Deutsch.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziff. I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens von der TEP erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 4. Oktober 2021 an TEP über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. TEP behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen sowie die als Entwurfsfassung gekennzeichneten Vergabeunterlagen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziff. I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass TEP keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. TEP kann Ausnahmen, insbesondere bei englischsprachigen Bescheinigungen und Erklärungen, zulassen.
6. TEP behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen.
7. Weitere Vergabeunterlagen (außer denen, die bereits in der Entwurfsfassung bereitgestellt wurden) einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. TEP ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen oder ein Bewerber/ Bieter bzw. eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft einer Umstrukturierung im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GWB unterfallen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von TEP zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
10. TEP behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
11. Zu Ziff. IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich in der Kalenderwoche 42/2021 die finalisierten Vergabeunterlagen mit einer Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt.
12. TEP behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
13. Sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erteilt wird, wird TEP diese mit den Bietern verhandeln. Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden entweder in Aachen oder - abhängig von der dann gegebenen Pandemiesituation - per Videokonferenz stattfinden.
14. Zu Ziff. IV.1.4: TEP behält sich vor, das Verfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln und insbesondere bereits nach Eingang der Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien einen "bevorzugten Bieter" auszuwählen, mit dem exklusiv Verhandlungen geführt werden. Weitere Informationen hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGREBP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.