KIK RLT Referenznummer der Bekanntmachung: 04.7-034-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-essen.de/aktuelles/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
KIK RLT
Insgesamt ergibt sich bei diesem Projekt eine Zu und Abluftmenge von jeweils ca. 200.0003/h die durch 27 Zuluft,- 39 Abluft,- und 6 Umluftanlagen umgewälzt wird. Die Zuluftanlagen setzen sich aus 10 Vollklima-, 8 Teilklima-, 7 Entrauchungsanlagen und 2 Schubventilatoren zusammen.
Als Wärmerückgewinnung kommen KVS-Systeme zum Einsatz. Für die OP-Anlagen ist ein separates WRG-Lüftungsgerät vorgesehen. Für den OP-Bereich kommen jeweils drei redundante RLT-Geräte für Zu- und Abluft zur Ausführung. Die Lüftungsanlagen des KMT, des IST, des INF und des IMC-Bereiches werden ebenfalls redundant ausgeführt. Im OP-Bereich und in den KMT-Zimmern werden TAV-Decken installiert die eine turbulenzarme Verdrängungsströmung gewährleisten. Das Abluftkanalnetz der Bettenwaschanlage wird aus Edelstahl hergestellt.
Universitätsklinikum Essen AÖR Hufelandstr. 55 45147 Essen Kinderklinik (KIK)
72 RLT-Anlagen/Ventilatoren 125m3/h - 36.000m3/h
5.000m2 Kanal rechteckig Stahl verz. Kl bis 500mm
5.500m2 Kanal rechteckig verz. Formteile
6450m Wickelfalzrohr DN 80- DN 350
174 Stk. BSK- Luftdurchlässe
383 Stk. Dralldurchlässe Zu und Abluft
177 Stk. H13-Luftdurchlässe
8 Stk. TAV-Decken
761 Stk. Brandschutzklappen rund/eckig
7 Stk. Entrauchungsventilatoren Abluft
78 Stk. Entrauchungsklappen
650m Calciumsilikatkanal
Da Voraussetzung für die Realisierung des geplanten Vorhabens die Gewährung von Fördermitteln durch das Land NRW ist, erfolgt die Ausschreibung vorbehaltlich der abschließenden Fördermittelzuweisung. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich die Aufhebung der Ausschreibung für den Fall vor, dass keine Fördermittel zugewiesen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der Präqulifizierungsnummer.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen ist das Formblatt 124 zwingend vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten. Für den Teilnahmewettbewerb muß kein ausgefülltes LV abgegeben werden. Das mitgesendetete LV ist nur zur Ifo.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYAYYC1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.