159-2021, Trockenbauarbeiten Decken Aula; Brandschutzsanierung Werner-Heisenberg-Gymnasium, Werner-Heisenberg-Str. 1, 51381 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 159-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
159-2021, Trockenbauarbeiten Decken Aula; Brandschutzsanierung Werner-Heisenberg-Gymnasium, Werner-Heisenberg-Str. 1, 51381 Leverkusen
Einbau von Decken aus Gipskarton-Bauplatten, Holzwolle-Akustikdecken in der Aula, sowie Brandschutzdecken aus Metallelementen im Flurbereich vor der Aula.
Werner-Heisenberg-Gymnasium Werner-Heisenberg-Str. 1 51381 Leverkusen
Erstellung von Gipskarton-Decken, Holzwolle-Akustikdecken und Brandschutzdecken aus Metall im Rahmen einer Brandschutzsanierung für die Schulaula des Werner-Heisenberg-Gymnasiums.
Enthaltene Arbeiten:
- Baustelleneinrichtung
- Decken aus Gipskarton-Bauplatten
- Holzwolle-Akustikdecken
- Brandschutzdecken aus Metall
- Einbauteile
- Stundenlohnarbeiten
Es können durch zuvor laufenden Abbruchmaßnahmen Verschiebungen im Zeitplan entstehen. Bauende für diese Maßnahme der Sanierung der Aula ist Mai 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Formblatt "Angebot von Bauleistungen"
2. Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (https://www.leverkusen.de/vv/forms/17/EE_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgruenden.pdf)
3. Ausgefülltes und mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis beziehungsweise eine durch den Bieter selbst gefertigte Abschrift oder selbst gefertigte Kurzfassung mit schriftlicher Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers. Falls mit dem Angebot eine GAEB-Datei (zwangsweise im
Format .P84 oder .X84) eingereicht wird, sind vom Bieter zusätzlich im Leistungsverzeichnis die gegebenenfalls geforderten Angaben (insbesondere Produktangaben) zu machen.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eine Kopie der nachweislichen Eintragung (Auszug des Registers) ist ausreichend. Aus dieser soll hervorgehen, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Bauleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann der Auftraggeber sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 1,5 Millionen EUR für sonstige Schäden abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis einer entsprechenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (siehe oben)
2. Jahresabschlüsse, falls deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist.
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 1 Jahr)
4. Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 EStG (spätestens zwingend mit der ersten Abschlagsrechnung vom Bieter einzureichen)
5. Bescheinigung über erfüllte Beitragspflichten zur Sozialversicherung (mindestens der letzten 2 Jahre)
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern vom Bieter beabsichtigt)
2. Verpflichtungserklärung zur rechtzeitigen Benennung (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) einer Hauptansprechpartnerin / eines Hauptansprechpartners bzw. Hauptausführenden für die gesamte Bauzeit (Bitte beachten Sie die unter dem nachfolgenden Punkt "Möglicherweise geforderten Mindeststandards" genannten weiteren Anforderungen an die Hauptansprechpartnerbenennung.)
3. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Referenzliste: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung in Größe und Ausführungsqualität vergleichbar sind.
Es sind mindestens 3 Referenzobjekte vergleichbarer Größe und Ausführungsqualität nachzuweisen. (Bitte beachten Sie die unter dem nachfolgenden Punkt "Möglicherweise geforderten Mindeststandards" genannten weitere Anforderungen an die Referenzdarstellung.)
2. Namentliche Benennung (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) eines Hauptansprechpartners / einer Hauptansprechpartnerin für die gesamte Bauzeit (Bitte beachten Sie die unter dem nachfolgenden Punkt "Möglicherweise geforderten Mindeststandards" genannten weitere Anforderungen an die Hauptansprechpartnerin / den Hauptansprechpartner.).
3. Angabe, welche Nachunternehmen das Unternehmen mit Teilen des Auftrags zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (nur informativ)
5. Benennung (Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen) der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
zu 1: Die Referenzdarstellung muss folgende Angaben enthalten:
a) Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers
b) Die Art der vertraglichen Bindung: Hauptauftragnehmerin / Hauptauftragnehmer oder Nachunternehmerin / Nachunternehmer
c) Ort der Leistungserbringung
d) Ausführungszeitraum: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen, der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer sowie des Auftragswertes der beschriebenen Leistungen
e) Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen einschließlich der Angabe, ob die Leistung für Neubau / Umbau / Denkmal erbracht wurde
zu 2: Die / Der in Frage kommende Ansprechpartnerin / Ansprechpartner und bei Beauftragung Zuständige muss deutschsprachig sein und die Mängelbeseitigung innerhalb von 5 Stunden gewährleisten können. Mit der Angebotsabgabe reicht zunächst die Abgabe einer Verpflichtungserklärung aus, dass eine entsprechende Person von der Bieterin / vom Bieter im Auftragsfalle gestellt wird. Die namentliche Benennung dieser Person muss nach Aufforderung, spätestens aber 4 Wochen vor Baubeginn durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer erfolgen.
Unterlagen, die die Auftraggeberin / der Auftraggeber über den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. bzw. über das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 14 EU Absatz 1 VOB/A von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 30. September 2021 um 10:00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die unter Pkt. III.1) aufgeführten Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1D651
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.