Bundesstadt Bonn, SGB-370696, Bonns Fünfte BT 5 - Schadstoffsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: SGB-370696
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, SGB-370696, Bonns Fünfte BT 5 - Schadstoffsanierung
Baustellen- und Sanierungseinrichtung gem. TRGS 519 und TRGS 524
- Gerüste in Treppenhäusern
- Allgemeine Demontagen und Entkernungsarbeiten (Deckenleuchten, Heizkörper, Sanitäreinrichtung, Heizungs- und Schmutzwasserleitungen, Inventar, etc.)
sowie:
Ausbau von
ca. 2.300 m2 asbesthaltigen Wandputz
ca. 250 m2 asbest- und PAK-haltige Abdichtungsbahnen und -pappen
ca. 700 m KMF-Rohrisolierung
ca. 160 m Gussleitungen mit PAK-haltigem Anstrich-
Kleinformatige Asbestzementplatten (ca. 20 m2), -Fensterbänke und diverse asbesthaltige Flachdichtungen und Dichtstoffe in alten TGA-Anlagen
Ausbau von
ca. 2.700 m2 GK-Abhangdecken
ca. 950 m2 Estrich
ca. 1.300 m2 Wand- und Bodenfliesen
ca. 1.500 m2 Wandputz
ca. 130 m2 nicht tragende Zwischenwände
ca. 3.000 m2 Feinreinigung
sowie
Entsorgungsleistungen inkl. Erstellung von Entsorgungsnachweisen, Erstellung von Begleitscheinen, Signatur und Abfalldokumentation gem. eANV
Bonn
Baustellen- und Sanierungseinrichtung gem. TRGS 519 und TRGS 524
- Gerüste in Treppenhäusern
- Allgemeine Demontagen und Entkernungsarbeiten (Deckenleuchten, Heizkörper, Sanitäreinrichtung, Heizungs- und Schmutzwasserleitungen, Inventar, etc.)
sowie:
Ausbau von
ca. 2.300 m2 asbesthaltigen Wandputz
ca. 250 m2 asbest- und PAK-haltige Abdichtungsbahnen und -pappen
ca. 700 m KMF-Rohrisolierung
ca. 160 m Gussleitungen mit PAK-haltigem Anstrich-
Kleinformatige Asbestzementplatten (ca. 20 m2), -Fensterbänke und diverse asbesthaltige Flachdichtungen und Dichtstoffe in alten TGA-Anlagen
Ausbau von
ca. 2.700 m2 GK-Abhangdecken
ca. 950 m2 Estrich
ca. 1.300 m2 Wand- und Bodenfliesen
ca. 1.500 m2 Wandputz
ca. 130 m2 nicht tragende Zwischenwände
ca. 3.000 m2 Feinreinigung
sowie
Entsorgungsleistungen inkl. Erstellung von Entsorgungsnachweisen, Erstellung von Begleitscheinen, Signatur und Abfalldokumentation gem. eANV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.linkamp-abbruch.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFD6MC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de