Selektive Migration des lokalen Netzwerkes in der Kreisverwaltung Düren Referenznummer der Bekanntmachung: 17/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]413
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Selektive Migration des lokalen Netzwerkes in der Kreisverwaltung Düren
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Selektiven Migration des lokalen Netzwerkes in der Kreisverwaltung Düren.
Kreisgebiet Düren Die Installation der aktiven Netzwerkkomponenten erfolgt nach Beauftragung durch den Auftraggeber in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung Düren. Künftige Montagearbeiten sind in den Gebäuden A,B,C,D, der Moltkestr. 16, dem KITA-Gebäude, dem Bismarck-Quartier, im Straßenverkehrsamt, im Feuerschutztechnischen Zentrum und in der Geschäftsstelle in Jülich durchzuführen.
Die Rahmenvereinbarung wird über die Lieferung von Netzwerk- und VolP Komponenten geschlossen. Bei den Netzwerkkomponenten handelt es sich um Systeme, Module, Transceiver und Zubehörteile der Firma Cisco Systems, Inc. (US-amerkanisches Unternehmen) und der Firma Microcens. GmbH & Co. KG aus Deutschland. Der Abruf erfolgt vom Auftraggeber nach Bedarf in Einzelaufträgen innerhalb der festgelegten Laufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt 124 gem. Vergabeunterlagen. Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Soweit zum Nachweis der Eignung Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, sowie dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint.
Es sind mind. 3 Referenzen für qualitativ und quantitativ vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren zu erbringen. Für die selektive Migration und die Erweiterung des lokalen Netzwerkes ist eine besondere Fachkunde erforderlich, die nur von einem bestimmten Unternehmerkreis erbracht werden kann. Zur Sicherstellung der Integration in das bestehende System werden als besondere Eignungskriterien ein "Gold Partner Status" der Fa. Cisco und ein "Advanced Solution Partner" der Firma Microsens gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYSNB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1.
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
4.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).