2021-139 Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen Friedhofsbaggern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-139 WBD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE242080545
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-139 Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen Friedhofsbaggern
Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen Friedhofsbaggern
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Betriebshof Kasslerfeld Max-Peters-Str. 23 47059 Duisburg
2 Stück neue Friedhofsbagger
- Spurbreite ca. 1.300 mm (+/- 10 %)
- Gesamtbreite max. 1.540 mm
- Turbo-Dieselmotor mit ca. 3.000 ccm Hubraum (+/- 10 %)
- Motorleistung min. 100 kW
- Geschlossener Drehkranz mit Innenverzahnung, Durchmesser
größer 900 mm
- Schwenkbereich 360 Grad
- Gesamtausladung min. 4.900 mm ab Drehkranzmitte
- Verstärkter Greiferkorb 760 x 900 mm mit Zähnen
- Zweischalen-Felsengreifer 760 x 900 mm (L x B)
- Abgasnorm EURO 6
- Hydrostatischer Fahrantrieb
- Permanenter Allradantrieb
- Automative Steuerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bestellung über die Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen Friedhofsbaggern
Nationale Identifikationsnummer: DE169902631
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die genutzte E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessenten /in auf der E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Sollten während der laufenden Angebotsphase auf andere Weise als der zuvor beschriebenen (z. B. per Telefon, Fax oder E-Mail) Fragen oder Auskunftsersuchen an den / die AG gerichtet werden, wird der / die AG deren Beantwortung auf diesen Kommunikationswegen nicht nachkommen, sondern auf die vorstehende Verfahrensweise und die E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" verweisen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller /in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt.
Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben.
Nur wenn die Frage eines /r Interessenten /in derart unternehmensspezifisch sein sollte, dass deren Beantwortung für andere am Verfahren Beteiligte offensichtlich nicht von Interesse ist, oder wenn der Kommunikationsinhalt Geschäftsgeheimnisse des / der Fragestellers /in beinhaltet, deren öffentliche Einsehbarkeit zu dessen / deren Nachteil gereichen könnte, wird der / die AG im Rahmen der Beantwortung von einer Einbindung aller am Vergabeverfahren Interessierten absehen und stattdessen eine bilaterale Kommunikation mit dem / der Fragesteller /in führen, aber auch in diesem Fall nur über die E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr". Allerdings werden auch im Rahmen einer solchen bilateralen Korrespondenz gegebene auftrags- und / oder verfahrensrelevante, weiterführende Informationen anonymisiert und neutralisiert an sämtliche registrierte Unternehmen weitergegeben.
Verhandlungen zwischen dem / der AG und dem / der Bieter /in /gemeinschaft finden nicht statt. Technische Aufklärungsgespräche zum Angebotsinhalt sind, sofern der / die AG sie für notwendig erachtet aber zulässig.
Mitteilungen des / der AG an die Bieter /innen /gemeinschaften gelten nach den Bestimmungen des Vergabeportals als zugegangen, wenn diese in den Projektraum der Vergabeplattform eingestellt werden. Die Bieter /innen /gemeinschaften sind daher im eigenen Interesse gehalten, den Projektraum regelmäßig nach neuen Mitteilungen des / der AG zu überprüfen, explizit 5 Kalendertage (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage) vor Ablauf der Angebotsfrist.
Technische und kaufmännische Fragen, Auskunftsersuchen zu Unklarheiten und Rügen zu den Ausschreibungsunterlagen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis 7 Kalendertage (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage) vor dem Submissionstermin, ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Der / die AG kann von der Beantwortung von Fragen und Auskunftsersuchen absehen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen.
Interessenten /-innen können durch ihre Registrierung auf der Vergabeplattform "Metropole Ruhr" und der Hinterlegung einer stets aktuellen E-Mail Adresse sicherstellen, dass sie über neu eingehende Informationen des / der AG zeitnah in Kenntnis gesetzt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD6W1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht][gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt