Beschaffung eines Addditiven Micro-Fertigungs-Systems
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Addditiven Micro-Fertigungs-Systems
Bei dem Addditiven Micro-Fertigungs-Systems handelt es sich um ein hochmodernes additives Fertigungssystem, das in der Lage ist, 3D-Vollmetall-Mikro-/Nanoarchitekturen frei zu drucken.
Düsseldorf
Das AMM-System verfügt über folgende Eigenschaften:
Jedes elektrolytisch abscheidbare Metall-/Legierungssystem kann im 3D-Druckverfahren in Mikro-/Nanostrukturen hergestellt werden.
Der Voxeldurchmesser des Drucks ist von 200nm-15µm einstellbar und folglich kann die Größe der realisierten Geometrien von <1µm-1mm variieren, mit hohen Aspektverhältnissen >100:1.
Ein Mikrodispensiermodus ermöglicht es, reine Flüssigkeiten oder gemischte Flüssigkeiten/Partikel (mit einer Viskosität von 1 mPa/CPS bis 13500 mPa/CPS) über den hohlen AFM-Cantilever präzise auf bestimmte Positionen im Substrat zu dosieren.
Überhängende metallische Strukturen mit Winkeln von bis zu 90˚ können ohne Stützstrukturen gedruckt werden.
Da das Druckverfahren auf galvanischer Abscheidung basiert und in einer leitfähigen Flüssigkeit (pH-Wert kann von 1-7 variieren) durchgeführt wird, können flüssigkeitsgekapselte metallische Mikrogefäße in 3D gedruckt werden.
Metallische Architekturen im Mikro-/Nanomaßstab können auf jedes leitfähige Substrat gedruckt werden (einschließlich ITO-beschichtetes Glas, leitfähiges Si, massives Metall, flexibles Polymer mit einer dünnen leitfähigen Schicht).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei dem AMM-System handelt es sich um ein hochmodernes additives Fertigungssystem, das in der Lage ist, 3D-Vollmetall-Mikro-/Nanoarchitekturen frei zu drucken und verfügt über folgende einzigartige Eigenschaften:
Jedes elektrolytisch abscheidbare Metall-/Legierungssystem kann im 3D-Druckverfahren in Mikro-/Nanostrukturen hergestellt werden.
Der Voxeldurchmesser des Drucks ist von 200nm-15µm einstellbar und folglich kann die Größe der realisierten Geometrien von <1µm-1mm variieren, mit hohen Aspektverhältnissen >100:1.
Ein Mikrodispensiermodus ermöglicht es, reine Flüssigkeiten oder gemischte Flüssigkeiten/Partikel (mit einer Viskosität von 1 mPa/CPS bis 13500 mPa/CPS) über den hohlen AFM-Cantilever präzise auf bestimmte Positionen im Substrat zu dosieren.
Überhängende metallische Strukturen mit Winkeln von bis zu 90˚ können ohne Stützstrukturen gedruckt werden.
Da das Druckverfahren auf galvanischer Abscheidung basiert und in einer leitfähigen Flüssigkeit (pH-Wert kann von 1-7 variieren) durchgeführt wird, können flüssigkeitsgekapselte metallische Mikrogefäße in 3D gedruckt werden.
Metallische Architekturen im Mikro-/Nanomaßstab können auf jedes leitfähige Substrat gedruckt werden (einschließlich ITO-beschichtetes Glas, leitfähiges Si, massives Metall, flexibles Polymer mit einer dünnen leitfähigen Schicht).
Für das beschaffte System gibt es in Bezug auf Auflösung, Anpassungsfähigkeit und Materialauswahl auf dem Markt keine Alternativen für den Freiform-3D-Druck komplexer metallischer Mikro- und Nanoskala-Architekturen, einschließlich flüssigkeitsgefüllter Mikroarchitekturen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Glattbrugg
NUTS-Code: CH0 Schweiz / Suisse / Svizzera
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).