Externer quzalifizierter Krankentransport Referenznummer der Bekanntmachung: GBM20210824RC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Externer quzalifizierter Krankentransport
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für 2 Jahre, die jeweils zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden kann, zur Durchführung von Entlassungs- und Verlegungstransporten bei denen das UKM Kostenträger ist, sowie in Ausnahmefällen die Durchführung klinikinterner KTW-Transporte.
Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1 Gbäude A3 48149 Münster Diese sind der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für 2 Jahre, die jeweils zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden kann, zur Durchführung von Entlassungs- und Verlegungstransporten bei denen das UKM Kostenträger ist, sowie in Ausnahmefällen die Durchführung klinikinterner KTW-Transporte.
Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für 2 Jahre, die jeweils zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärungen zum Ausschluss der Tatbestände des § 123 und §124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis über Eintragung in das Berufs- o. Handelsregister ggf. nach Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens + den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, sowie deren Höhe (nicht älter als 6 Monate) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe und Größe der Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 Jahre (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzliste der letzten drei Jahre (Kunden in Deutschland mit Namen eines Ansprechpartners und Kontaktdaten)
Einzureichende Unterlagen:
- Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Auftragsdatenverarbeitung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit bei der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.
- Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Vom 9. Januar 2018
Nach § 3 Absatz 1 des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 geändert worden ist (GV. NRW. S. 886), sind Krankenkraftwagen Fahrzeuge, die für die Notfallrettung oder den Krankentransport besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind (Notarztwagen, Rettungswagen, Krankentransportwagen). Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind nach § 3 Absatz 2 RettG NRW Personenkraftwagen zur Beförderung der Notärztinnen und Notärzte. Sie dienen der Notfallrettung.
Die obengenannten Rettungsdienstfahrzeuge müssen nach § 3 Absatz 4 RettG NRW in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln von Medizin, Technik und Hygiene entsprechen. Dies gilt sowohl für Fahrzeuge des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß dem 2. Abschnitt des RettG NRW als auch für solche von Unternehmen nach dem 3. Abschnitt des RettG NRW, die für die Durchführung der Notfallrettung oder des Krankentransports eine Genehmigung besitzen.
Gemäß § 16 Absatz 3 in Verbindung mit § 3 RettG NRW wird, im Hinblick auf die Nummern 4 und 5 im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Folgendes bestimmt:
1 Fahrzeugtypen und Ausstattung Krankentransport
Für den Krankentransport gemäß § 2 Absatz 3 RettG NRW sind Krankenkraftwagen nach Typ A 2 (Krankentransportwagen) der DIN EN 1789 mit mindestens folgender zusätzlicher Ausstattung einzusetzen (Tabelle und laufende Nummer bezogen auf Anhänge der DIN EN 1789):
(a) Vakuum-Matratze (Tabelle 9, Nummer 3, nach Norm),
(b) Schaufeltrage (Tabelle 9, Nummer 2, nach Norm),
(c) Manuelles Blutdruckmessgerät (Tabelle 12, Nummer 1),
(d) Stethoskop (Tabelle 12, Nummer 4),
(e) Pulsoximeter (Tabelle 12, Nummer 3, nach Norm),
(f) Automatisierter externer Defibrillator (AED) (Tabelle 15, Nummer 1, nach Norm) und
(g)Schutzausrüstung gegen Infektionen ("Infektionsschutzsets"), vergleiche Tabelle 17, Nummer 6).
Die aufgeführte Ausrüstung ist mindestens mitzuführen. Eine Erweiterung der Ausstattung ist nicht ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
An dieser Stelle keine weiteren Informationen nötig.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYGYYMD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
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