Innenstadtentwicklung Gronau, Freianlagen - 2. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 116/2021

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gronau
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gronau.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gronau
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gronau.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRE97SC
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Innenstadtentwicklung Gronau, Freianlagen - 2. Bauabschnitt

Referenznummer der Bekanntmachung: 116/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233120 Straßenbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Gronau (Westf.) plant den Ausbau der innerstädtischen Einkaufszone in mehreren Bauabschnitten. Dabei werden Versorgungsleitungen und Entwässerungeinrichtungen modernisiert und sämtliche befestigten Oberflächen einschließlich Unterbau, Möblierung (Bänke, Abfallbehälter, Fahrradparker, etc.) und Beleuchtung (Lichtstelen, Bodenstrahler) inklusive der Entwässerungseinrichtungen für die Oberflächenentwässerung neu erstellt.

Letztere Arbeiten sind Bestandteil dieser Ausschreibung im Gewerk Außen- und Freianlagen. Als Vorabmaßnahme werden von Februar 2021 bis Februar 2022 sämtliche Versorgungsleitungen und Teile der vorhandenen städtischen Kanalisation im unten beschriebenen 2.BA erneuert bzw. von einem Misch- auf ein Trennsystem umgestellt. Diese Arbeiten werden durch die Stadtwerke Gronau GmbH und das Abwasserwerk der Stadt Gronau (Westf.) koordiniert und sollen bis zum Baubeginn des Gewerks Außen- und Freianlagen zum größten Teil abgeschlossen sein. Die Ausdehnung der Maßnahme wird als 2. BA bezeichnet und umfasst die westliche Neustraße ab der Einmündung Schulstraße bis über die Dinkelbrücke hinaus zur Ecke Theodor-Heuss-Platz (Bahnhofstraße 2) sowie den Mühlenplatz und das Areal rund um die St. Antonius-Kirche. Die Baumaßnahme findet im laufenden Betrieb, d. h., mit Aufrechterhaltung des Publikumsverkehrs der anliegenden Geschäfts- und Gewerbebetriebe statt. Dies ist beim Bauablauf, der Baustellensicherung, der Koordination mit der Stadtwerke Gronau und dem Abwasserwerk der Stadt Gronau (Westf.) und der Aufrechterhaltung von Rettungswegen usw. unbedingt zu beachten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45233330 Fundamentierungsarbeiten für Straßen
45233340 Fundamentierungsarbeiten für Fußwege
45233262 Bau von Fußgängerzonen
45233260 Bau von Fußgängerwegen
45112730 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün
45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
45233222 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:

Neustraße, Mühlenplatz 48599 Gronau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Folgende Arbeiten sind geplant:

- Abbruch und Entsorgung von vorhandenen Pflasterflächen aus Beton- und Naturstein in ungebundener und gebundener Bauweise, Stützmauern und Stufenanlagen, Randeinfassungen, Entwässerungseinrichtungen und Ausstattungsgegenständen,

- Roden vorhandener Wurzelreste im Bereich ehemaliger, bereits ausgefräster Baumscheiben,

- Bestandsklinkerpflaster aufnehmen, säubern, auf Paletten stapeln, zwischenlagern und wieder einbauen in ungebundener Bauweise,

- Ausbau befestigter Flächen mit neuen Natursteinplatten und neuem Natursteinpflaster in ungebundener Bauweise,

- Herstellung von Platzflächen aus Asphalt mit Natursteinsplittabstreuung,

- Herstellung von Entwässerungseinrichtungen (Pflasterrinnen, Schlitzrinnen),

- Bau von Stufenanlagen und Mauern aus Naturstein,

- Bau von Brunnen im Bereich des Kirchplatzes (ohne Wassertechnik),

- Einbau von überpflasterbaren Unterflurbaumrosten,

- Neupflanzung von Gehölzen (Ginkgos, Zieräpfel, Linden, Weiden), Hecken sowie Stauden und Gräsern,

- Einbau von Ausstattungsgegenständen (Bänke, Abfallbehälter, Spielelemen-te, Fahrradanlehnbügel, Poller),

- Einbau von Lichtstelen und Bodenstrahlern.

- Einbau von Unterflurverteilern für Strom und Wasseranschluss

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2022
Ende: 30/06/2023
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
19/10/2021

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder durch eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in der EEE oder im Formblatt 124 angegebenen Nachweise innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist deren Eintrag im o.g. Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen bzw. Nachweise gemäß der EEE oder der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zum Download bereitgestellt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe III 1.1

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe III 1.1

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
09/09/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPWYRE97SC

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB. Die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2021

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