Innenstadtentwicklung Gronau, Freianlagen - 2. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 116/2021
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gronau
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gronau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gronau
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gronau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innenstadtentwicklung Gronau, Freianlagen - 2. Bauabschnitt
Die Stadt Gronau (Westf.) plant den Ausbau der innerstädtischen Einkaufszone in mehreren Bauabschnitten. Dabei werden Versorgungsleitungen und Entwässerungeinrichtungen modernisiert und sämtliche befestigten Oberflächen einschließlich Unterbau, Möblierung (Bänke, Abfallbehälter, Fahrradparker, etc.) und Beleuchtung (Lichtstelen, Bodenstrahler) inklusive der Entwässerungseinrichtungen für die Oberflächenentwässerung neu erstellt.
Letztere Arbeiten sind Bestandteil dieser Ausschreibung im Gewerk Außen- und Freianlagen. Als Vorabmaßnahme werden von Februar 2021 bis Februar 2022 sämtliche Versorgungsleitungen und Teile der vorhandenen städtischen Kanalisation im unten beschriebenen 2.BA erneuert bzw. von einem Misch- auf ein Trennsystem umgestellt. Diese Arbeiten werden durch die Stadtwerke Gronau GmbH und das Abwasserwerk der Stadt Gronau (Westf.) koordiniert und sollen bis zum Baubeginn des Gewerks Außen- und Freianlagen zum größten Teil abgeschlossen sein. Die Ausdehnung der Maßnahme wird als 2. BA bezeichnet und umfasst die westliche Neustraße ab der Einmündung Schulstraße bis über die Dinkelbrücke hinaus zur Ecke Theodor-Heuss-Platz (Bahnhofstraße 2) sowie den Mühlenplatz und das Areal rund um die St. Antonius-Kirche. Die Baumaßnahme findet im laufenden Betrieb, d. h., mit Aufrechterhaltung des Publikumsverkehrs der anliegenden Geschäfts- und Gewerbebetriebe statt. Dies ist beim Bauablauf, der Baustellensicherung, der Koordination mit der Stadtwerke Gronau und dem Abwasserwerk der Stadt Gronau (Westf.) und der Aufrechterhaltung von Rettungswegen usw. unbedingt zu beachten.
Neustraße, Mühlenplatz 48599 Gronau
Folgende Arbeiten sind geplant:
- Abbruch und Entsorgung von vorhandenen Pflasterflächen aus Beton- und Naturstein in ungebundener und gebundener Bauweise, Stützmauern und Stufenanlagen, Randeinfassungen, Entwässerungseinrichtungen und Ausstattungsgegenständen,
- Roden vorhandener Wurzelreste im Bereich ehemaliger, bereits ausgefräster Baumscheiben,
- Bestandsklinkerpflaster aufnehmen, säubern, auf Paletten stapeln, zwischenlagern und wieder einbauen in ungebundener Bauweise,
- Ausbau befestigter Flächen mit neuen Natursteinplatten und neuem Natursteinpflaster in ungebundener Bauweise,
- Herstellung von Platzflächen aus Asphalt mit Natursteinsplittabstreuung,
- Herstellung von Entwässerungseinrichtungen (Pflasterrinnen, Schlitzrinnen),
- Bau von Stufenanlagen und Mauern aus Naturstein,
- Bau von Brunnen im Bereich des Kirchplatzes (ohne Wassertechnik),
- Einbau von überpflasterbaren Unterflurbaumrosten,
- Neupflanzung von Gehölzen (Ginkgos, Zieräpfel, Linden, Weiden), Hecken sowie Stauden und Gräsern,
- Einbau von Ausstattungsgegenständen (Bänke, Abfallbehälter, Spielelemen-te, Fahrradanlehnbügel, Poller),
- Einbau von Lichtstelen und Bodenstrahlern.
- Einbau von Unterflurverteilern für Strom und Wasseranschluss
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder durch eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in der EEE oder im Formblatt 124 angegebenen Nachweise innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist deren Eintrag im o.g. Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen bzw. Nachweise gemäß der EEE oder der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zum Download bereitgestellt.
siehe III 1.1
siehe III 1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRE97SC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB. Die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html