Sojus 7 / Bluebox Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Kus-28-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sojus 7 / Bluebox Fliesenarbeiten
Die Stadt Monheim am Rhein ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mett-mann mit ca. 43.000 Einwohnern.
Sie plant den mit der Sanierung und Erweiterung des Kulturzentrums "Sojus 7" einhergehenden Neubau des Veranstaltungsgebäudes "Bluebox".
Sojus Lottenstraße 31 a 40789 Monheim am Rhein
Gegenstand der Ausschreibung sind Fliesenarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis Umsätze (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): gemäß Bieterbogen durch Eigenerklärung
- Nachweis Anzahl Mitarbeiter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): durch Eigeneklärung anhand des Bieterbogens
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): durch Eigenerklärung anhand des Bieterbogens
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Während des laufenden Verhandlungsverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise unmittelbar mit der zentralen Vergabestelle oder den weiteren, bei der Stadt Monheim am Rhein mit der Vergabe befassten Dienststellen fernmündlich, persönlich oder schriftlich Kontakt aufzunehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDYY1P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters wird gemäß § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Weiterhin werden die Bieter auf die Rechtsbehelfspflicht des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.