Wegeerneuerung Schlosspark Siegen Referenznummer der Bekanntmachung: 156_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wegeerneuerung Schlosspark Siegen
Erneuerung der Wege im Schlosspark in Asphaltbauweise und wassergebundene Wegedecke
57072 Siegen
Erneuerung der Wege im Schlosspark in Asphaltbauweise und wassergebundene Wegedecke
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Teilmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderungsprojektes „Rund um den Siegberg“. Es erfolgt eine europaweite Ausschreibung, da sich der geschätzte Auftragswert aus dem Gesamtwert aller Lose „Rund um den Siegberg“ ergibt und die Ausnahmeregelung des § 3 (9) VgV bei der über mehrere Jahre dauernden Maßnahme derzeit nicht angewendet werden kann. § 3 (9) VgV sieht vor, dass auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet werden kann, wenn der geschätzte Netto-Gesamtwert der Leistung unter 1 Mio. EUR liegt und die Summe der Nettowerte 20 % des Gesamtwertes aller Lose nicht übersteigt.
Es erfolgte eine europaweite Ausschreibung, da sich der geschätzte Auftragswert aus dem Gesamtwert aller ausgeschriebenen Leistungen im Rahmen des Projektes „Rund um den Siegberg“ ergibt und die Ausnahmeregelung des § 3 (9) VgV bei der über mehrere Jahre dauernden Maßnahme derzeit nicht angewendet werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rund um den Siegberg - Wegeerneuerung Schlosspark
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57074
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Entsprechend den Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]