Werkzeuge/Kleinmaschinen/Werkraumbedarf Referenznummer der Bekanntmachung: RVE-016-24-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Werkzeuge/Kleinmaschinen/Werkraumbedarf
Werkzeuge/Kleinmaschinen/Werkraumbedarf
Stadt Köln: Ausgeschriebene Leistung
50667 Köln
Kauf und Lieferung von Werkzeugen, Kleinmaschinen und Werkraumbedarf auf Abruf der Abteilungen und Dienststellen des Kooperationspartners: Stadt Köln (Los 1)
zzgl. 2 x 12 Monate Verlängerung bis max. 31.12.2025
Der Kooperationspartner behält sich zur Beurteilung von Qualität und Leistungseignung (Erfüllen der Leistungsanforderungen) eine Bemusterung vor (vgl. Ziffer 1.13 der Anlage 1). Der Zuschlag für das Los 1 (Stadt Köln) wird durch die Stadt Köln erteilt. Die preisliche Wertung erfolgt nach Preisen Kernsortiment, Herstellerrabatten u. Warengruppenrabatten (s. Ziff. 3 Anlage 1 Leistungsbeschreibung).
LWL und LVR: Ausgeschriebene Leistung
Sämtliche Einrichtungen des LWL im Verbandsgebiet Westfalen-Lippe
Sämtliche Einrichtungen des LVR im Verbandsgebiet Rheinland
Kauf und Lieferung von Werkzeugen, Kleinmaschinen und Werkraumbedarf auf Abruf der Abteilungen und Dienststellen der Kooperationspartner: Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Landschaftsverband Rheinland (Los 2)
zzgl. 2 x 12 Monate Verlängerung bis max. 31.12.2025
Die Kooperationspartner behalten sich zur Beurteilung von Qualität und Leistungseignung (Erfüllen der Leistungsanforderungen) eine Bemusterung vor (vgl. Ziffer 1.13 der Anlage 1). Der Zuschlag für das Los 2 (LWL und
LVR) wird durch den LWL erteilt. Die preisliche Wertung erfolgt nach Preisen Kernsortiment, Herstellerrabatten u. Warengruppenrabatten (s. Ziff. 3 Anlage 1 Leistungsbeschreibung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er / sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
- er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen."
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen
(Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Amtsgericht/ Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist bei natürlichen Personen der Geburtsname, das Geburtsdatum, der Geburtsort und die Staatsangehörigkeit anzugeben (siehe hierzu Anlage E Eigenerklärung Bietereignung).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit) sind mindestens 2 Referenzen pro Kooperationspartner (nicht älter als 2 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich der Art und Umfang der Leistungen vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftragszeitraum, das Auftragsvolumen netto pro Jahr, der Auftraggeber inkl. Telefonnr. der Ansprechstelle, die Kurzbeschreibung des Auftrags sowie die Anzahl der Liefer- und Rechnungsadressen (siehe hierzu Anlage E Eigenerklärung Bietereignung).
Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B, zudem sind Zusätzliche
Vertragsbedingungen einzuhalten (siehe Vertrag bzw. besondere
Vertragsbedingungen der Kooperationspartner); Bietergemeinschaft
haftet gesamtschuldernisch
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis 01.10.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.