Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Verl-West Referenznummer der Bekanntmachung: V-I-2021-44
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Verl-West
Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Thermische Verwertung von 1.950 Tonnen (pro Jahr) ausgefaulten, entwässerten
Klärschlamm mit einem TS von ca. 22% für die Jahre 2022 bis 2023/2024
- Vorhaltung von drei dichten Abrollcontainern mit regendichter Abdeckung
- Transport und thermische Verwertung des entwässerten Klärschlamms
Verlängerungsoption bis 31.12.2024
Nebenangebote sind nur für nachfolgend genannte Bereiche:
Die Vorhaltung kann anstatt mit Abrollcontainern mit Sattelauflieger incl.
regendichter Abdeckung erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt ist.
- Bescheinigung in Steuersachen vom zustänidgen Finanzamt; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherung(soweit Verpflichtung zur Teilnahme besteht, z.B.SoKa Bau, ansoten Erklärung, dass keine Verpflichutng vorhanden);- Unbedenklichkeitsschreiben der Krankenkassen
- Erklärung ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt bzw. eröffnet wurde, oder ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Angaben zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Die für die Leitung vorgesehenen Personen sind zu benennen.
- Erklärung, dass, soweit zutreffend, für das Unternehmen eine Eintragung im Berufsregister(z.B.Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer) vohanden ist. Ansonsten Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung besteht.
- Darstellung der in den letzten drei Jahren in der thermischen Verwertung und Landwirtschaft verwerteten Klärschlammmengen
- Zwischenlager bei Engpässen in der Verbrennungsanlage
- drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu benennen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Benennung der Verbrennungsanlage mit detaillierten Angaben zu: Verbrennungsstandort, Betreiber, Anlagenkapazität und Laufzeit, Beschreibung des technischen Verfahrens, Nachweis der erforderlichen Genehmigungen, eigene Verbrennungskapazitäten in der Anlage, etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.