Freiberufliche Leistung: Planungsleistungen für die Umgestaltung der Hauptstraße in Köln-Porz, Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0055-66-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberufliche Leistung: Planungsleistungen für die Umgestaltung der Hauptstraße in Köln-Porz, Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Die Stadt Köln plant die Umgestaltung des Gebiets von Köln-Porz. Hierzu ist für den gesamten Planungsbereich das Entwicklungskonzept Porz-Mitte sowie ein Verkehrsgutachten erstellt worden.
Das gesamte Planungsgebiet umfasst den Bereich Bezirkszentrum Porz mit den umliegenden Baublöcken zwischen Rhein, Bergerstraße, DB-Bahntrasse, Am Rheinbrauhaus und Heinrich-v.-Kleist-Straße (Plangebiet rund 45 ha groß).
Diese Ausschreibung bezieht sich nur auf den Bereich der Hauptstraße in Köln Porz von der Steinstraße bis zur Mühlenstraße
Die Stadt Köln führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen durch.
Planungsleistungen für die Umgestaltung der Hauptstraße in Köln-Porz Köln
Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphasen 1-3, 5-6 und 8-9 gemäß § 47 HOAI und Anlage 13 HOAI sowie besondere Leistungen.
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gemäß Ziffern III.1.2 und III.1.3 erfüllen. Wenn mehr als fünf Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, werden nur die fünf am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehr als fünf Bewerber die Mindestkriterien erfüllen, wird wie folgt weiter ausgewertet: Die Referenzen werden nach dem folgenden System bewertet: es werden die Punkte für jede der beiden Referenzen einzeln ermittelt und dann für beide Referenzen addiert. Maximal erreichbare Punkte für beide Referenzen zusammen sind 40 Punkte:
- erbrachte Leistungsphasen nach HOAI:
1. weniger als LPH 2-3 erbracht: 0 Punkte
2. LPH 2-3 und 5-6 erbracht: 3 Punkte
3. LPH 2-3, 5-6 und 8 erbracht: 5 Punkte
- anrechenbare Kosten
1. bis einschließlich 2 Millionen Euro (brutto): 0 Punkte
2. mehr als 2 Millionen Euro brutto und bis einschließlich 3 Millionen Euro brutto: 3 Punkte
3. mehr als 3 Millionen Euro brutto: 5 Punkte
- Honorarzone
1. Honorarzone 1 oder 2: 0 Punkte
2. Honorarzone 3: 3 Punkte
3. Honorarzone 4 oder 5: 5 Punkte
- Fläche des Planungsgebietes
1. unter 5.000 m²: 0 Punkte
2. ab 5.000 m² bis einschließlich 10.000 m²: 3 Punkte
3. mehr als 10.000 m²: 5 Punkte
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen beziehungsweise Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro.
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Teilnahmeantragsformular abgegeben.
1) Durchschnittlicher Netto-Umsatz des Unternehmens (als Einzelbewerber beziehungsweise Summe der Bewerbergemeinschaft/Bewerber und jeweils gegeben falls inklusive der Nachunternehmer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2) Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise einer Projektversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen
zu Ziffer 1: Durchschnittsumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto.
zu Ziffer 2: Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise einer Projektversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden je Schadenfall Diese Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
1) Benennung der durchschnittlichen Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren qualifizierten Mitarbeiter, d.h. Architekten/ Ingenieure (als Einzelbewerber beziehungsweise Summe der Bewerbergemeinschaft/Bewerber und jeweils gegeben falls der Nachunternehmer), welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind.
2) Nachweis von mind. 2 Referenzen, welche den nachgenannten Kriterien und den unten stehenden Mindestkriterien entsprechen und im unter anderem Referenzzeitraum abgeschlossen wurden:
zu Ziffer 1.: Durchschnittlich 4 festangestellte Architekten/ Ingenieure.
zu Ziffer 2.:
- Es muss sich um die Erneuerung von Verkehrsanlagen im innerstädtischen Bereich handeln und
- die erbrachten Leistungen müssen in den letzten 5 Jahren (05/2016-04/2021) abgeschlossen worden sein.
1. Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der deutschen Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen) berechtigt ist, in Deutschland als Architekt/ Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
2. Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis und jeweils über eine angemessene Projekterfahrung verfügen.
Die verantwortlichen Planer müssen über Deutschkenntnisse als Muttersprachler, durch deutschsprachige Ausbildung mit Abschluss (im bewerbungsspezifischen Bereich) oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen.
3. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen den Ziffern 1. und 2. entsprechenden Architekt/ Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wird der Auftrag einer Bieter- beziehungsweise Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCD1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU