Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen für die Analyse, Konzeptionierung und Entwicklung von Softwareprodukten für die WDR-Abteilung Anwendungen und Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-150-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen für die Analyse, Konzeptionierung und Entwicklung von Softwareprodukten für die WDR-Abteilung Anwendungen und Systeme
Der WDR benötigt ab dem 01.01.2022 IT-Dienstleistungen über Analyse, Konzeption oder Entwicklungen von Softwareprodukten im Bereich der Abteilung Anwendungen und Systeme. Diesbezüglich ist geplant, mit drei Unternehmen Rahmenverträge ohne Abnahmeverpflichtung abzuschließen.
Die Dauer der Rahmenverträge beträgt zwei Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Konditionen. Die angebotenen Stunden-preise sind für die Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoption als Höchstpreise für die zu erbringenden Dienstleistungen festgeschrieben. Aus den Rahmenverträgen entstehen keine Mindestumsatzpflichten für den WDR - die Abrufe erfolgen ausschließlich bedarfsgesteuert.
Auf Grund der Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Vergangenheit geht der WDR von einem unverbindlich prognostiziertem Gesamtbedarf in Höhe von 4 Mio. EUR aus. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen von 4,5 Mio. EUR aus.
Die Einzelabrufe aus den Rahmenverträgen werden nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV) nach Wettbewerbsbedingungen erteilt (Miniwettbewerb).
Der WDR benötigt ab dem 01.01.2022 IT-Dienstleistungen über Analyse, Konzeption oder Entwicklungen von Softwareprodukten im Bereich der Abteilung Anwendungen und Systeme. Diesbezüglich ist geplant, mit drei Unternehmen Rahmenverträge ohne Abnahmeverpflichtung abzuschließen.
Die Dauer der Rahmenverträge beträgt zwei Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Konditionen. Die angebotenen Stunden-preise sind für die Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoption als Höchstpreise für die zu erbringenden Dienstleistungen festgeschrieben. Aus den Rahmenverträgen entstehen keine Mindestumsatzpflichten für den WDR - die Abrufe erfolgen ausschließlich bedarfsgesteuert.
Auf Grund der Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Vergangenheit geht der WDR von einem unverbindlich prognostiziertem Gesamtbedarf in Höhe von 4 Mio. EUR aus. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen von 4,5 Mio. EUR aus.
Die Einzelabrufe aus den Rahmenverträgen werden nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV) nach Wettbewerbsbedingungen erteilt (Miniwettbewerb).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGRECF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland