NGA-Breitbandausbau, Schulen & Gewerbe-/Industriegebiete im Kreis Höxter Referenznummer der Bekanntmachung: 97/2021
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höxter
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hoexter.de
Abschnitt II: Gegenstand
NGA-Breitbandausbau, Schulen & Gewerbe-/Industriegebiete im Kreis Höxter
Der Auftraggeber beabsichtigt die Förderung der Errichtung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur in den unterversorgten Schulen sowie Gewerbe- und Industriegebiete im Kreis Höxter, die durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber („Netzbetreiber“) errichtet und betrieben werden soll. Dieser erhält vom Auftraggeber einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs (Wirtschaftlichkeitslücke) für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Vergeben wird eine Dienstleistungs-Konzession. Der gemäß Vergabeentscheidung zu schließende Vertrag steht unter Genehmigungsvorbehalt der Bewilligungsbehörde des Landes.
Weitere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen dieser Ausschreibung zu entnehmen (siehe Ziffer I.3).
Los-Nr.: 1 - Beverungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgten Adressen im Los-Nr.: 1 – Beverungen; hier: 5 zu versorgende Schulstandorte.
Die Abgabe des Angebots erfolgt AUSSCHLIEßLICH in elektronischer Form über die Vergabeplattform.
Papierangebote und Angebote per E-Mail sind nicht zugelassen!
Bieter sind gemäß § 55 VgV nicht zum Submissionstermin zugelassen.
Los Nr.: 2 - Brakel
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgten Adressen im Los-Nr.: 2 – Brakel; hier: 20 zu versorgende Gewerbeeinheiten.
Die Abgabe des Angebots erfolgt AUSSCHLIEßLICH in elektronischer Form über die Vergabeplattform.
Papierangebote und Angebote per E-Mail sind nicht zugelassen!
Bieter sind gemäß § 55 VgV nicht zum Submissionstermin zugelassen.
Los-Nr.: 3 - Höxter
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgten Adressen im Los-Nr.: 3 – Höxter; hier: 5 zu versorgende Schulstandorte und 65 zu versorgende Gewerbeeinheiten.
Die Abgabe des Angebots erfolgt AUSSCHLIEßLICH in elektronischer Form über die Vergabeplattform.
Papierangebote und Angebote per E-Mail sind nicht zugelassen!
Bieter sind gemäß § 55 VgV nicht zum Submissionstermin zugelassen.
Los-Nr.: 4 - Steinheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgten Adressen im Los-Nr.: 4 – Steinheim; hier: 167 zu versorgende Gewerbeeinheiten.
Die Abgabe des Angebots erfolgt AUSSCHLIEßLICH in elektronischer Form über die Vergabeplattform.
Papierangebote und Angebote per E-Mail sind nicht zugelassen!
Bieter sind gemäß § 55 VgV nicht zum Submissionstermin zugelassen.
Los Nr.: 5 - Willebadessen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgten Adressen im Los-Nr.: 5 – Willebadessen; hier: 47 zu versorgende Gewerbeeinheiten.
Die Abgabe des Angebots erfolgt AUSSCHLIEßLICH in elektronischer Form über die Vergabeplattform.
Papierangebote und Angebote per E-Mail sind nicht zugelassen!
Bieter sind gemäß § 55 VgV nicht zum Submissionstermin zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Unternehmensprofil des Bieters (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer); [Nachweis ist von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft zu erbringen]
b) Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister; [Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen]
c) Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
d) Bei Bietergemeinschaften: Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular „234 Bieter-Arbeitsgemeinschaft“);
e) Beim Einsatz von Nachunternehmern: Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (bereitgestelltes Formular „235 Kapazität anderer Unternehmen“) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen je Nachunternehmer (bereitgestelltes Formular „236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“).
Eigenerklärung darüber, dass die in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen (bereitgestelltes Formular „124 LD Eigenerklärung zur Eignung“); [Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen].
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (mindestens in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
(bereitgestelltes Formular „124 LD Eigenerklärung zur Eignung“);
b) Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG); [Nachweis ist von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft zu erbringen]
c) Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu
erbringenden Investitionen abgedeckt sind, sowie
d) Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung (EUR 1 Mio. für Personenschäden sowie EUR 3 Mio. für Sachschäden)
[Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen].
Es wird darauf hingewiesen, dass die für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgelegten Erklärungen und Nachweise auch bei einer ggf. durchzuführenden Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, herangezogen werden.
a) Vorlage einer Auflistung von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte in den vergangenen fünf Jahren (kurze Beschreibung von Art und Umfang
sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie
entsprechender Kontaktdaten); [Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen].
b) Vorlage eines Vertriebs- und Marketingkonzeptes zur Glaubhaftmachung, dass der Bieter in der Lage ist, möglichst viele (Neu)Kunden im Ausbaugebiet zu
gewinnen;
c) Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Gigabitinfrastrukturen (Nachweis bspw.
durch Aus- und Weiterbildung, Arbeiten nach einschlägigen DIN-Normen, …),
d) Nachweis darüber, dass der Bieter über das erforderliche technische Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den technischen
Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu können (Nachweis bspw. über Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen in den letzten 3 Jahren,
Anzahl der für das Projekt eingeplanten Mitarbeiter, …).
Das Verfahren ist unter Beachtung der besonderen Anforderungen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 durchzuführen. Sobald die korrespondierende Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen verabschiedet ist, wird diese durch den Kreis Höxter nachgereicht und Basis für diese Ausschreibung. Folglich werden die darin enthaltenen Vorgaben bindend in diesem Verfahren.
Danach ist vorerst der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß § 8 der Gigabit-RR vom 13.11.2020 unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet stehen muss. Darüber hinaus wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des gewählten Netto-Zuschusses oder eine vergleichbare Sicherheit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie 2014/23/EU vom 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe. Das Verfahren ist gerichtet auf die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Da diese den Zweck hat, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsdiensten zu ermöglichen, ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gemäß § 149 Nr. 8 GWB nicht anwendbar. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung der Dienstleistungskonzession an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer daher nicht statthaft ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.