Ersatzneubau Lippebrücke Ahsen (K09) zzgl. Straßen- und Radwegbau Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-66-175/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Lippebrücke Ahsen (K09) zzgl. Straßen- und Radwegbau
Die Straßenbrücke über die Lippe wurde im Frühjahr 2018 auf Grund von akuten Standsicherheitsproblemen für alle Verkehrsteilnehmer -auch für Fußgänger und Kanuten- gesperrt. Der dreistegige Plattenbalken-Überbau ist eine 5-feldrige Gerberträger-Konstruktion mit einer Gesamtlänge von 68 m und einer Breite von 5,30 m zwischen den Geländern. Der Hauptbaustoff ist Stahlbeton. Die vier Pfeiler sind mit Stahlbetonpfählen tief gegründet. Das Brückenbauwerk wurde erstmals 1922 errichtet und musste auf Grund von Kriegsschäden 1950/51 teilerneuert werden. In den 70er Jahren erhielt die Konstruktion einen Spritzbetonauftrag. Die Standsicherheitsprobleme liegen im Überbau.
Das Bauwerk muss zurückgebaut werden, da der Neubau in etwa derselben Lage errichtet wird. Der 66 m (Stützweite) lange Brückenneubau ist ein integrales Bauwerk mit Tiefgründung erhält zwei Fahrstreifen, einen gemeinsamen Rad-/Gehweg und einen Notdienstweg. Der Überbau besteht aus drei Stahlhohlkästen und Stahlbetonfertigteilplatten mit Ortbetonergänzung. Für die Bauphase ist zusätzlich eine Hilfsstütze mit Tiefgründung zu erstellen und nach Erreichen der erforderlichen Betonfestigkeit zurückzubauen. Die Hilfsstütze steht in der Lippe. Vor dem Widerlager Widerlager Datteln verläuft eine DN600 Ferngasleitung.
Der Straßendamm auf Dattelner Seite muss ausgebaut werden, um den zusätzlichen Fahrsteifen und den Rad-/Gehweg aufnehmen zu können. Hierzu ist auch ein Eingriff in den Hochwasserschutzdeich erforderlich. Auf der Landseite des Deiches ist ein Turnaround mit einem Durchmesser von 35 m mit Anschlüssen an die Brückenrampe und an den Ortsteil Ahsen zu erstellen. Die Straßenentwässerung erfolgt über den Neubau von Versickerungsmulden sowie den Anschluss an vorhandene Kanäle. Im Kreuzungsbereich Lippestraße-Vogelsangweg ist ein neuer Schacht mit Anschluss an einen DN 1200 MW-Kanal herzustellen.
Der Straßendamm auf Olfener Seite muss nur minimal angepasst werden. Hier sind jedoch über den Brückenanschluss hinaus ca. 225 m Rad-/Gehweg als Lückenschluss zu bauen.
Die Baustelle liegt in einem FFH-/Natura-2000-Gebiet sowie im Überschwemmungsbereich der Lippe. Die Zufahrt zum Pumpwerk des Lippeverbandes liegt im Baufeld. Es muss gewährleistet sein, das Pumpwerk jederzeit mit schwerem Gerät anfahren zu können.
Auf Dattelner Gemeindegebiet erfolgt die Baustellenzufahrt nicht durch den Ortsteil Ahsen, sondern über einen für die Bauzeit auszubauenden Deichabschnitt und im weiteren Verlauf über mobile Baustraßen. Erforderliche Fällarbeiten wurden bereits durchgeführt.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Brückenbauwerks "K9 über die Lippe" (ASB-Nr.: 4209500) Datteln-Ahsen / Olfen-Eversum 45711 Datteln
Gesamtmenge bzw. -umfang:
1.800 m² temporäre Baustraße (Asphalttragdeckschicht)
9.300 m² mobile Baustraße (Stahlplatten)
5.000 m² Flächensondierung Kampfmittel
860 m Bohrlochsondierung Kampfmittel
1 Stk. Abbruch: Altbauwerk (Hauptbaustoff 600 m³ Beton)
6.000 m³ Baugrube / Hinterfüllung
1.850 m² Stahlspundwand wasserdicht
22 Stk. Bohrpfähle, 150 cm Durchmesser, 15-21 m Läge
1.770 m³ Beton (Pfahlkopfplatten, Widerlager, Flügel, Rahmen-ecken, Ortbetonergänzung, Kappen)
100 m³ Betonfertigteile
270 t Betonstahl
290 t Baustahl S 355 J2+N als geschweißte Stahlhohlkästen
1.200 m² Korrosionsschutz (1x GB, 2x ZB, 1x DB)
5.000 Stk. Kopfbolzendübel
1 Stk. Hilfsstütze (6 Verdrängungspfähle à 20,5 m, Pfahlkopfplatte 3,5 m x 10 m x 0,70 m, Traggerüst)
550 Stk. Big Bags (gefüllt) 1,00 m x 1,00 m x 2,00 m
800 m³ Vorschüttung
800 m² Brückenabdichtung (ZTV-ING Teil 7 Abschnitt 1)
450 m² Asphaltschutz- und -deckschicht Fahrbahn Brücke
350 m² Hydrophobierung Kappen
42 m Böschungstreppen mit Holmgeländer
160 m Füllstabgeländer Aluminium
3.600 m³ (Ober-)Boden abtragen, verwerten
4.000 m³ (Ober-)Boden liefern, einbauen
1.800 m³ (Ober-)Boden abtragen, lagern, wiedereinbauen
20.000 m² Rasenansaat
6.000 m² Geotexti
1.300 m² Ausbau: Fahrbahnasphalt
1.600 m³ Ausbau: Schichten ohne Bindemittel
1.200 m³ Schottertragschicht
1.400 m³ Frostschutzschicht
3.750 m² Asphalttragschicht
2.250 m² Asphaltbinderschicht
3.750 m² Asphaltdeckschicht
450 m Bordsteine, Rinnen
400 m Mulden
400 m Entwässerungsleitungen
8 Stk. Fertigteilschächte
9 Stk. Straßenabläufe
35 Stk. Verkehrszeichen
650 m Markierung
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Abschluss der Maßnahme soll 410 Tage nach Auftragserteilung, spätestens Ende 2022 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Lippebrücke Ahsen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.amand.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D62R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.